RS Vwgh 2005/3/9 2001/13/0234

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Veröffentlicht am 09.03.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §138 Abs2;
FinStrG §162 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Es ist dem Beschuldigten eines finanzstrafbehördlichen Verfahrens der Rechtsanspruch auf Unterbleiben eines Strafausspruches zuzubilligen, der den im Gesetz angeordneten Kriterien für die Gestaltung eines Strafausspruches nicht entspricht.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001130234.X01

Im RIS seit

06.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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