Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 19. Februar 1988 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 28. Oktober 1987 auf Erteilung einer Auskunft aus der Zulassungsdatei der Bundespolizeidirektion Wien "bezüglich des Kennzeichens", das einem der Marke, Type, Fahrgestellnummer und Motornummer näher bezeichneten Pkw "derzeit zugewiesen ist", gemäß § 47 Abs. 2 KFG 1967 als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Auskunftspflicht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;AuskunftspflichtG 1987 §4;AuskunftspflichtG 1987 §5 Abs2;AVG §66 Abs4;B-VG Art20 Abs4;KFG 1967 §47 Abs2;
Rechtssatz: Wurde ein Auskunftsverlangen nach § 47 Abs 2 KFG an die Bundespolizeidirektion gerichtet, hat die belBeh als Berufungsbehörde lediglich zu beurteilen... mehr lesen...