RS Vwgh 1994/12/15 94/19/0698

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1994
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Auskunftspflicht
14/01 Verwaltungsorganisation

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
B-VG Art20 Abs4;
StAG §35;

Rechtssatz

Durch den Inhalt eines ausschließlich auf Bekanntgabe der Tätigkeit und Nennung von Organwaltern gerichteten Auskunftsbegehrens (hier: des Bundesministeriums für Justiz) besteht kein direkter Zusammenhang mit Inhalten von dem StAG unterliegenden Akten (Behelfen und Unterlagen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190698.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten