RS Vwgh 1993/1/25 90/10/0061

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Veröffentlicht am 25.01.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Auskunftspflicht
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
B-VG Art20 Abs3;
B-VG Art20 Abs4;
LMG 1975 §17 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem LMG 1975 ist nichts dafür zu gewinnen, daß die Geheimhaltungsinteressen desjenigen, der unter Umständen das Gesetz verletzt, beachtlich wären oder gar die Interessen der vom Gesetz Geschützten an Information überwögen (Hinweis hinsichtlich des Interesses an Information über sogenannte Zulassungsbescheide H MAYER, Vollziehung des Lebensmittelrechts und Amtsverschwiegenheit, Ernährung/Nutrition 1992, 725).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990100061.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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