Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben betreffend "Haftung für Beiträge gem. § 67 Abs. 10 ASVG" vom 7.11.2018 und beigefügter Rückstandsaufstellung gemäß § 64 ASVG vom selben Tag teilte die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") dem nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als ehemaligem Geschäftsführer der XXXX . (im Folgenden kurz: "S. GmbH") mit, dass auf dem Beitragskonto der S. GmbH aus den Beiträgen samt Nebengebühren ein Rücks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schreiben vom 15.05.2017 teilte die belangte Behörde der nunmehr beschwerdeführenden Partei (im Folgenden „bP“) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX (im Folgenden „GmbH“) aus den Beiträgen Oktober 2012 bis September 2013 ein Rückstand in der Höhe von EUR 94.801,93 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Dem Schreiben war ein Rückstandsausweis gemäß § 64 ASVG vom selben Tag beigelegt. Nach Abzug der zu erwartenden 10%... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Burgenländische Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid 07.06.2017, Beitragskontonummer XXXX , festgestellt, dass DI XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin infolge schuldhafter Verletzung der ihm als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.04.2018 teilte die belangte Behörde (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH mit Sitz in XXXX , XXXX , (im Folgenden: Primärschuldnerin) aus den Beiträgen für die Zeiträume Juli 2017 und August 2017 ein Beitragsrückstand in Höhe von € 140.544,14 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen sei und der of... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid vom 10.03.2017 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (kurz ÖGK) aus, dass Herr XXXX (kurz BF) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (kurz Primärschuldnerin) der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume April 2013 bis Dezember 2014 in Höhe von € 5.915,15 zuzüglich Verzugs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX wurde der Beschwerdeführer von der belangten Behörde über den offenen Rückstand ( XXXX zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen) der Primärschuldnerin informiert. Der Beschwerdeführer wurde ersucht, den Rückstand zu begleichen bzw. alle Tatsachen vorzubringen, die seiner Meinung nach gegen seine Haftung gemäß § 67 Absatz 10 ASVG sprechen. 2. Der Beschwerdeführer nahm zu dem Schreiben wie folgt Stellung: Er wies darauf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse in Folge belangte Behörde), hat mit Bescheid vom 20.08.2012, Zl. XXXX , den BF zur Entrichtung von ? 124.213,15 zuzüglich Verzugszinsen ab dem 20.08.2012 aus ? 99.127,07 gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG verpflichtet. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 26.04.2014, Zl. XXXX , wurde die offene Forderung der belangten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 16.07.2019, XXXX, entschied die belangte Behörde wie folgt: "Herr XXXX, schuldet als Geschäftsführer vom Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH, XXXX, der Tiroler Gebietskrankenkasse gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beträge s.Nbg. aus Vorschreibungen für die Zeiträume aufgrund der Nachrechnung aus den Beitragsprüfungen von 19.08.2016 und 20.04.2017 von € 16.141,81 zuzüglich Verzugszinsen in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid vom 24.08.2016 sprach die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (in der Folge als VGKK bezeichnet) aus, dass die von der XXXX Gesellschaft m.b.H. (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) als Betriebsnachfolgerin gemäß §§ 67 Abs. 4 und 83 ASVG für die rückständigen Sozialversicherungsbeiträge, Verzugszinsen und Verwaltungskostenersätze der XXXX GesmbH (in der Folge: L GmbH) als Betriebsvorgängerin für die Beitragszeiträume Juli 2013 bis Juli 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.03.2018 teilte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX ges.m.b.H. (im Folgenden: Primärschuldnerin) aus den Beiträgen Jänner 2016 bis Dezember 2017 ein Rückstand in der Höhe von € 3.205,87 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Gemäß § 67 Abs. 10 ASVG würden die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht neben den dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.03.2019, GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX, FN XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 58 Abs. 5 und § 83 ASVG der belangten Behörde für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf dem Beitragskonto Nr. XXXX den Betrag von EUR 3.135,85 zuzüglich Verzugszinse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 29.11.2018 wurde ausgesprochen, dass Herr XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: BF) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Februar 2016 bis Dezember 2016 von EUR 76.729,60 zuzüglich Verzugszinsen in dem gemäß § 59 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 08.05.2015, rechtswirksam zugestellt am 13.05.2015, teilte die belangte Behörde (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH mit Sitz in XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) aus den Beiträgen Jänner 2013 bis November 2013 ein Beitragsrückstand in Höhe von € 11.911,09 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Da der Beschwerdeführer Geschäftsführer der Gesellschaft gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 06.04.2016 teilte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden belangte Behörde) der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden bP) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX (im Folgenden GmbH) in Liquidation aus den Beiträgen Oktober 2014 bis Mai 2015 ein Rückstand in der Höhe von EUR 1.667,73 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Dem Schreiben beigelegt war ein Rückstandsausweis gemäß § 64 ASVG vom s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") ist ehemaliger handelsrechtlicher Geschäftsführer der (mittlerweile in Liquidation befindlichen) C. GmbH. 2. Mit Schreiben vom 21.3.2017 (Titel: "Haftung für Beiträge gemäß § 67 Abs 10 ASVG") und beigefügtem Rückstandsausweis vom selben Tag wies die OÖGKK den BF darauf hin, dass auf dem Beitragskonto der C. GmbH aus den Beiträgen April bis September 2016 ein Rückstand in Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid 31.03.2014, BZ: XXXX, festgestellt, dass Mag.XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Firma XXXX Gesellschaft m. b.H. (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der WGKK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. für die Monate Dezember 2011 - September 2013 im Betrage von € 11.773,05 zuzüglich Verzugszi... mehr lesen...