Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.04.2019 stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: „BF“) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juni 2018 bis Oktober 2018 von EUR 448.910,68 zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 3,38% p.a. aus EUR 438.128,49 ab 29.04.2019 schulde. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 05.08.2020, Zl. 18-2020-BE-VER10-0001Z, stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH in Liqu. der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Juni 2018, Oktober 2018, November 2018, Dezember 2018, Jänner 2019, Feb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, XXXX ol (in der Folge: belangte Behörde), vom 06.05.2021 wurde Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) ersucht, die auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (in der Folge: Primärschuldnerin) aushaftenden Beiträge samt Nebengebühren in der Höhe von € 3.804,54 zzgl. der gesetzlichen Verzugszinsen zu begleichen oder allenfalls alle Tatsachen vorzubringen, die ihrer Ansicht nach gegen eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 22.06.2021, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Dezember 2018 bis Februar 2020 in der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.08.2018 teilte die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im folgenden Primärschuldnerin) ein Rückstand an Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von € 157.650,44 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen aushafte. Der BF sei Geschäftsführer und Vertreter der Primärschuldnerin. Die Beiträge seien trotz Fälligkeit nicht bezahlt word... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde) vom 23.03.2021, Zahl: XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der „XXXX GmbH & Co KG“ (im Folgenden: GmbH & Co KG) der belangten Behörde gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG aushaftende Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen... mehr lesen...