Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass ihr XXXX , geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) als Geschäftsführerin der Beitragskontoinhaberin XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen ... mehr lesen...