Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass XXXX , geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX , gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.06.2024, GZ: XXXX festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit nunmehr angefochtenen Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (in der Folge: ÖGK) vom 11.12.2023 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer von Beitragskontoinhaberin XXXX der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume Dezember 2018 bis O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 23.05.2022 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 34.241,01 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Der BF sei als ehemaliger Geschäftsführer der Vertreter der Primärschuldnerin gewesen. Die Beiträge seien tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 11.03.2024 festgestellt, dass Ing. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Vertreter der XXXX GmbH (im Folgenden: Beitragsschuldnerin) verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die auf dem Beitragskonto der Beitragsschuldnerin rückständigen Beiträge s.Nbg. in der Höhe von € 92.745,43 zuzüglich Verzugszinsen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), vom 10.11.2023 wurde Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) mitgeteilt, dass auf dem Beitragskonto der Firma XXXX -GmbH (in der Folge: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 2.198,56 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen bestehe. Der Beschwerdeführer sei im verfahrensgegenständliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) aus, dass ihr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX , FN XXXX , (in der Folge so oder kurz GmbH) gem. § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 10.03.2023 teilte die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit, dass auf dem Beitragskonto der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) ein Rückstand in der Höhe von € 4.378,28 zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen bestehe. Der BF habe als ehemaliger Geschäftsführer die Primärschuldnerin nach außen vertreten und hafte nach Maßgabe d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid vom 12.12.2023, Zl XXXX , stellte die belangte Behörde fest, dass der Beschwerdeführer als ehemaliger Geschäftsführer der Beitragskontoinhaber(in) XXXX GmbH der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß § 67 Abs 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge s.Nbg. aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2019 und Dezember 2019 von EUR 7.883,56... mehr lesen...