Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX wurde ausgesprochen, dass XXXX , geb. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz: BF) als Geschäftsführer der XXXX GmbH & Co KG (im Folgenden: Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs. 10 iVm § 83 ASVG der belangten Behörde die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), vom 02.04.2025 wurde Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) mitgeteilt, dass auf dem Beitragskonto des Vereins XXXX XXXX XXXX (in der Folge: Primärschuldnerin) ein Rückstand an Beiträgen samt Nebengebühren in der Höhe von € 63.587,26 zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen bestehe. Die Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 14.05.2025, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX (in der Folge: Beitragsschuldnerin), der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume April 2024 bis Septe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 15.04.2025, GZ: XXXX festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Geschäftsführer der Beitragskontoinhaberin XXXX verpflichtet ist, der ÖGK gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG die zu entrichten gewesenen Beiträge samt Nebengebühren aus den Vorschreibungen für die Zeiträume November 2022 bis August 2023 in der Höhe von € 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als Geschäftsführer der XXXX GmbH (im Folgenden: Primärschuldnerin) der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK oder belangte Behörde) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG für die zu entrichten gewesenen Beiträge samt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , GZ: XXXX , wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) als Geschäftsführer der XXXX (im Folgenden: Primärschuldnerin) der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK oder belangte Behörde) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm § 83 ASVG für aushaftende Sozialversicherungsbeiträge auf de... mehr lesen...