Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Nach Anregung durch die Pensionsversicherungsanstalt führte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) eine Überprüfung durch und erließ nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens den angefochtenen Bescheid vom 19.04.2017, in dem sie gem. § 410 Abs. 1 ASVG iVm. §§ 4, 5, 7, 21, 35, 539a ASVG und § 1 AlVG feststellte, dass 1. Frau XXXX (im Folgenden B. M.), VSNR XXXX aufgrund ihrer Tätigkeit bei Frau XXXX (im Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 8.11.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass XXXX (im Folgenden kurz: "Z.P.") im Zeitraum vom 2.3.2012 bis 31.12.2014 auf Grund der für die XXXX (die Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll-)versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 8.11.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge einer Sozialversicherungsprüfung der Finanz im Sinne des § 41a ASVG im Betrieb der XXXX (der Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Die BF werde als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die von der SGKK mit der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 27.08.2019, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.300 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass XXXX , VSNR: XXXX , zumindest am 30.07.2018 als Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 04.02.2020, GZ: XXXX , XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben. Im Rahmen der am 18.11.2019 erfolgten Betretung durch die Finanzpolizei Team 26/für das Finanzamt Lilienfeld-St. Pölten in XXXX , sei festgestellt worden, dass die Anmeldung zur Pfl... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Im Zuge einer von der Finanzpolizei (KIAB Salzburg) am 07.11.2008 auf einer Baustelle in Salzburg durchgeführten Kontrolle wurde Frau XXXX (im Folgenden L.T.) bei einer Beschäftigung als Reinigungskraft für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "bP") unmittelbar betreten. römisch eins.1. Im Zuge einer von der Finanzpolizei (KIAB Salzburg) am 07.11.2008 auf einer Baustelle ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 21.3.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin im Sinne von § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Höhe von ? 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 4.9.2017 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK", nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse) aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet sei, die von der SGKK mit Beitragsabrechnungen jeweils vom 4.8.2017 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 2.992,89 (aus GPLA) und EUR 1.170,7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vormalige Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 07.05.2019, Zl. XXXX , der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Bevollmächtigte nach § 35 Abs. 3 ASVG des Herrn XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von ? 1.000,00 vorgeschrieben, weil die Anmeldung für XXXX , VSNR XXXX , zur Pflichtver... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 27.6.2008 sprach die (damalige) Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "OÖGKK") aus, dass die damalige Firma XXXX (im Folgenden kurz: "P. OEG"; zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides XXXX ; nunmehr: XXXX ; im Folgenden kurz: "BF"; FN: XXXX ), als Dienstgeberin verpflichtet sei, für die aus der beigelegten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Angestoßen durch eine "gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben" - GPLA gelangte die (damals) Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) zur Ansicht, dass es sich bei dem beim XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer bzw. beschwerdeführende Partei) beschäftigten XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter bzw. mitbeteiligte Partei) um einen Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handelt. 2. Mit Bescheid vom 05.04.2016 stellte die WGKK u.a. entspre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Angestoßen durch eine "gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben" - GPLA gelangte die (damals) Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) zur Ansicht, dass es sich bei dem beim XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer bzw. beschwerdeführende Partei) beschäftigten XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter bzw. mitbeteiligte Partei) um einen Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handelt. 2. Mit Bescheid vom 08.04.2016 stellte die WGKK u.a. entspre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Angestoßen durch eine "gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben" - GPLA gelangte die (damals) Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) zur Ansicht, dass es sich bei der beim XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer bzw. beschwerdeführende Partei) beschäftigten XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligte bzw. mitbeteiligte Partei) um eine Dienstnehmerin gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handelt. 2. Mit Bescheid vom 08.04.2016 stellte die WGKK u.a. entspre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.04.2013, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: CW), XXXX (im Folgenden: DW) und XXXX (im Folgenden: WW) in den genannten Zeiträumen aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX, Inhaber XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 471a ff ASVG in der damals geltenden Fassung und § 1 Abs. 1 lit a AlVG der Voll- und Arbeitslosenversicherungspfl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 19.3.2012 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass die in Anlage 1 enthaltenen Personen in den jeweils dort angeführten Zeiträumen aufgrund der für den Betrieb der nunmehrigen Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten, entgeltlichen Tätigkeit der Pflicht(Voll)versicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 14.07.2014 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , verpflichtet sei, die von der GKK mit Beitragsabrechnung vom 11.06.2013 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von EUR 18.409,02, sowie Verzugszinsen gemäß § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 03.09.2012 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsvorschreibung vom 08.03.2012 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 110.650,56 sowie Verzugszinsen gem § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 32.059.64, sohin einen Gesamtbetrag v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden EP) von 20.4.2016 bis 11.11.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit drei Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit drei Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden LG) von 20.4.2016 bis 01.07.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden EP) von 20.4.2016 bis 11.11.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 02.10.2018, Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden CT) von 29.04.2016 bis 30.04.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 8 Stunden pro Tag als Dienstnehmer des Beschwerdeführers (im folgenden BF) in die Pflichtversicherung in der Kranken- Unfall- und Pensionsversicherung nach dem ASVG und in der Arbeitslosenversi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden EP) von 20.4.2016 bis 11.11.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden EP) von 20.4.2016 bis 11.11.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit drei Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit drei Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden LG) von 20.4.2016 bis 01.07.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden EP) von 20.4.2016 bis 11.11.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit sechs Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden EP) von 20.4.2016 bis 11.11.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit drei Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. XXXX , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass Mit drei Bescheiden vom 02.10.2018, alle Zl. römisch 40 , sprach die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) aus, dass * XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden LG) von 20.4.2016 bis 01.07.2016 mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden, * römisch 40 , VSNR r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] 1.1. Mit gegenständlich bekämpften Bescheid vom 21.07.2011, XXXX , verpflichtete die SGKK den Beschwerdeführer als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG zur Entrichtung von nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträgen in der Höhe von EUR 10.616,19 an die SGKK. Die Verpflichtung sei unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 30, 33, 34, 35 Abs. 1, 42 Abs. 3, 44 Abs. 1, 45, ... mehr lesen...