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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid verpflichtete die belangten Behörde die nunmehr beschwerdeführende Partei (in der Folge „bP“), Beitragskontonummer Wien XXXX , allgemeine Beiträge, Sonderbeiträge, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge sowie Verzugszinsen für die Dienstnehmer im Prüfzeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2006 zu entrichten. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid verp... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor den Finanzbehörden: 1.1. Das Finanzamt XXXX führte im Zeitraum von 2002 bis 2004 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch, in deren Rahmen ein Nachverrechnungsbetrag an Sozialversicherungsbeiträgen, Fondsbeiträgen und Umlagen in Höhe von EUR 27.555,26 sowie Nachtragszinsen in Höhe von EUR 5.198,44 festgestellt wurden. 1.1. Das Finanzamt römisch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 5.5.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass Frau S. A. (die nunmehrige Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: „BF“) als Dienstgeberin verpflichtet sei, einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.000 zu entrichten. Verwiesen wurde dabei auf die §§ 4, 5, 33, 35, 49 und 113 ASVG. 1. Mit Bescheid vom 5.5.2021 sprach die Österreichis... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse [GKK] 1.1. Im Betrieb der beschwerdeführenden Partei [im Folgenden auch: GmbH] wurde durch das Finanzamt XXXX am 13.09.2006 die hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2002 bis 31.12.2004 durchgeführte gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben [GPLA] fertiggestellt und am 15.09.2006 zur... mehr lesen...
, Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Kontrolle durch die Wiener Gebietskrankenkasse, nunmehr Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde), gemeinsam mit der Finanzpolizei am 28.11.2019 wurde XXXX (im Folgenden: Dienstnehmer) in der Filiale XXXX , der XXXX (im Folgenden: Dienstgeberin) beim Herrichten von Fleisch angetroffen. Er verweigerte die Angaben und füllte das Personalblatt ni... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 10.3.2021 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: "ÖGK") aus, dass Herr XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet werde, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs. 2 ASVG geset... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 26.09.2018 im Friseurgeschäft „ XXXX “ wurde XXXX allein im Geschäft angetroffen. Er gab an, dass er für den Chef auf das Geschäft aufpasse. Der angebliche Chef, XXXX , gab bei seiner Rückkehr in das Geschäft an, als Friseurhelfer in dem von XXXX (im Folgenden: Dienstgeberin) geführten Geschäft beschäftigt zu sein. XXXX sei ein ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 09.02.2022, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die in der Bescheidbeilage angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin fand eine GPLA für den Zeitraum XXXX statt. Die Schlussbesprechung erfolgte am XXXX . 1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin fand eine GPLA für den Zeitraum römisch 40 statt. Die Schlussbesprechung erfolgte am römisch 40 . 2. Die vertretene Beschwerdeführerin erhob gegen die Nachverrechnung Einwände und stellte einen Antrag auf Bescheiderlassung.... mehr lesen...