Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 23.10.2014, XXXX, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse, im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet, Herrn XXXX in seiner Funktion als Bevollmächtigter der BF gemäß § 35 Abs. 3 ASVG einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 2.300,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom 23.10.2014, römisch 40 , hat die Niederösterreichische Gebi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 22.12.2014 ausgesprochen: 1. Die XXXX GmbH (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP") gem. § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet wird, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse mit Beitragsabrechnung vom 11.06.2014 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von 168.095,42 Euro an die Salzburger Gebi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. mit Bescheid vom 06.06.2012 stellte die oberösterreichischen Gebietskrankenkasse fest dass Frau XXXX (im Folgenden kurz "EJ") hinsichtlich der für XXXX(im Folgenden kurz "CW") in XXXX ausgeübten Tätigkeit als Hilfskraft im Zeitraum vom 01.11.2011 bis 31.12.2011 als Dienstnehmerin der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. mit Bescheid vom 06.06.2012 stellte die oberösterreichischen Gebietskrankenkasse fest dass XXXX (im Folgenden kurz "AS") hinsichtlich der bei XXXX (im Folgenden kurz "CW") in XXXX ausgeübten Tätigkeit als Hilfskraft im Zeitraum vom 01.11.2011 bis 31.12.2011 als Dienstnehmerin der Vollversicherung (Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung unterl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge GKK) vom 30.05.2012, GZ: 046-XXXX/UK 65/12, wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.09.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 81.709,29 sowie Verzugszinsen in der Höhe von € 23.500,93, sohin einen Gesamtbetrag von € 105.210,22 zu zahlen. Begründend wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 30.05.2012 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (im Folgenden bezeichnet als PA), Vers. Nr. 5902 190977, im Zeitraum vom 6.3.2011 bis zum 29.3.2011 aufgrund der für den Betrieb der bP in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.05.2012 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP") gegenüber festgestellt, dass Frau XXXX, geb. XXXX, Frau XXXX, Frau XXXX und Frau XXXX am 27.03.2010 aufgrund der für die Dienstgeberin XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 19.04.2012 hat die Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ausgesprochen, dass die Firma XXXX(im Folgenden kurz bezeichnet als TM), als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz bezeichnet als UK) für die laut beiliegende EDV -Liste angeführten Zeiträume allgemeinen Beiträge i. H.v. 5033,78 Euro sowie Beiträge zur betrieblichen Vorsorge i.H.v. 155,84 Eur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Seitens eines Organs des Finanzamt XXXX fand in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters von XXXX [im Folgenden bezeichnet als ER] eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung) statt. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO seien hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses der Dienstnehmerin XXXX, Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden. 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. 1. Vom 28.03.2011 bis 04.04.2011 erfolgte seitens eines Organs des Finanzamt XXXX im Betrieb der XXXX [im Folgenden bezeichnet als HH], XXXX, eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung). In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO wurde festgestellt, dass die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherung und der betrieblichen Vors... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der belangten Behörde vom 23.07.2013 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (BF) Herr XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z. 5 iVm §§ 33 Abs. 1 und 2 sowie 113 Abs. 1 und 2 ASVG verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Anmeldung der beschäftigten und betretenen Personen XXXX, VSNR:XXXX, XXXX, VSNR: XXXX, sowie XXXX, VSNR: XXXX, einen Beitragszuschlag von 2.300,00 Euro zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 01.08.2012 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX, geb. am XXXX, am 03.10.2010 aufgrund der für den Betrieb der XXXX, deren Rechtsnachfolgerin die genannte Dienstgeberin XXXXist, in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin mit dem oben angeführten Bescheid einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs 2 ASVG in der Höhe von 400 € Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, ASVG in der Höhe von 400 € vorgeschrieben, weil für die im Bescheid genannte Person keine Anmeldung vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung erstattet worden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK) hat mit oa. Bescheid ausgesprochen, dass XXXX [im Folgenden bezeichnet als CV], XXXX, rumänischer Staatsbürger, Aufenthalt unbekannt, hinsichtlich der für die XXXX [im Folgenden bezeichnet als HM] XXXX ausgeübten Tätigkeit als Hilfsarbeiter im Zeitraum vom 5. September 2012 bis 7. September 2012 als Dienstnehmer der Vollversicherung (Pflich... mehr lesen...