Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 03.08.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 03.08.2015 bis zum 11.08.2015 aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 03.08.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "N.E."), Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 08.07.2015 bis laufend ihr gegenüber nicht als Dienstnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 10.07.2015 bis zum 17.08.2015 aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 10.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "SV"), Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 13.07.2015 bis 17.08.2015 aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "SV"), Vers. Nr. XXXX 79, im Zeitraum vom 13.07.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 15.07.2015 bis zum 11.08.2015 aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 18.09.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX , Vers. Nr. XXXX , im Zeitraum vom 03.08.2015 bis laufend aufgrund der für den Betrieb des XXXX in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 28.04.2015 die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse mit Beitragsabrechnungen vom 01.10.2014 nachverrechneten Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse in der Höhe von EUR 28,08 an die S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit Bescheid vom 26.09.2012, XXXX , festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "Herr L."), geb. am XXXX , von 01.01.2004 bis laufend aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit als Montage- bzw. IBN Überwacher der P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (folgend kurz "GPLA") für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2009 beantragte die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , mit Schreiben vom 23.07.2012 die Ausstellung eines Bescheides aufgrund der Beitragsabrechnung aus der GPLA vom 01.01.2006 bis 31.12.2009. Weiters wurde bis zur Erledigung des von der bP gegen den beantragten Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, als Dienstgeberin gem. § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, die mit Beitragsvorschreibung vom 09.12.2010 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von ? € 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") die b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 04.06.2012, GZ: 046-Mag.Kurz/UK 69/12, hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "GKK") gegenüber der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden bezeichnet als MJ) im Zeitraum vom 29.01.2010 bis zum 28.02.2010, XXXX (im Folgenden bezeichnet als LL) im Zeitraum vom 01.11.2009 bis zum 31.12.2010 und XXXX (im Folgenden bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 04.07.2012 wurde festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet ist, für den Dienstnehmer XXXX (in der Folge Herr G.S.) für den Zeitraum 14.10.2011 bis 27.01.2012 allgemeine Beiträge in Höhe von € Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 02.02.2010, GZ. 046-Mag.Kurz/CF6/10, wurde die nunmehr gemäß § 40 FBG gelöschte XXXX GmbH verpflichtet, die im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung iSd §41a ASVG festgestellten Melde- und Beitragsdifferenzen zu begleichen. Das aufgrund eines dagegen fristgerecht erhobenen Rechtsmittels eingeleitete Einspruchsverfahren wurde von der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 08.01.2014 ersuchte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [im Folgenden auch kurz bezeichnet als GKK] die XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als BF [Beschwerdeführerin]) aufgrund einer bei der GKK eingelangten Anzeige, wonach XXXX [im Folgenden bezeichnet als AD] für die BF tätig gewesen sei, diese Person unverzüglich mit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung bei der GKK zur Soz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 11.03.2015 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "OÖGKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "MH"), XXXX, aufgrund der für den Betrieb der bP in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit der Pflicht(Voll)-Versicherung in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit oa. Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verfügt, dass die XXXX (bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (AG) für die laut beiliegende EDV- Liste angeführten Zeiträume 1. Mit oa. Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verfügt, dass die römisch 40 (bP [beschwerdeführende Partei]) al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 22.04.2015 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, gegenüber festgestellt, dass XXXX, aufgrund der für den Betrieb der bP in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit der Pflicht(Voll)-Versicherung in der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 06.09.2011 wurde festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die Dienstnehmer XXXX (in der Folge Herr M.A.) und XXXX (in der Folge Herr I.F.) für den Beschäftigungszeitraum vom 12.10.2009 bis 04.02.2010 allgemeine Beiträge in Höhe von € 6.828,53, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 29.10.2014 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "OÖGKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX (folgend kurz "W.M."), VSNR XXXX , aufgrund der für den Betrieb der bP in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten Tätigkeit der Pflicht(Voll)-Versicheru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 2.1.2014 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (folgend kurz "OÖGKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX, gegenüber festgestellt, dass Herr XXXX(im Folgenden bezeichnet als AA), Vers. Nr. 4616 020577, in den Jahren 2012 (17.3., 18.3., 30.3., 31.3., 6.4., 7.4., 14.4., 15.4., 28.4., 29.4., 4.5., 5.5., 26.5., 27.5., 1.6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb des XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv § 41a ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2012 - 29.10.2012 statt. 1. Im Betrieb des XXXX(im Folgenden auch kurz bezeichnet als "bP" [beschwerdeführende Partei]) fand eine Sozialversicherungsprüfung iSv Paragraph 41 a, ASVG betreffend den Zeitraum 01.01.2012 - 29.10.2012 statt... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Einleitung des Verfahrens und Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden SGKK) über einen Prüfungsauftrag vom 29.03.2013 wurde gegenständlich eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO für die Zeiträume 01.01.2008 - 31.12.2011 eingeleitet und in der Folge eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (im Folgenden GPLA) durchgeführt. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 25.07.2014 ausgesprochen, dass vom nunmehrigen Beschwerdeführer, XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund von Melde- und Beitragsdifferenzen gem. § 35 Abs. 1 ASVG Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 3.934,47 EUR sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs. 1 ASVG in Höhe von 898,23 EUR, sohin ein Gesamtbetrag von 4.8... mehr lesen...