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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 23.08.2022 brachte der Beschwerdeführer beim AMS XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) zwecks Absolvierung der Kursmaßnahme „Positive Psychologie und psychosoziale Gesundheit“ am Zentrum für Persönlichkeitsbildung und Begabungsförderung der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich einen Antrag auf Zuerkennung von Weiterbildungsgeld ab 05.09.2022 ein, nachde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 2.3.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin, die Fleischhauerei H. B. e.U. (im folgenden kurz „BF“), als Dienstgeberin verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Meldungen einen Säumniszuschlag in Höhe von € 486 zu entrichten. Als Rechtsgrundlagen wurden die §§ 34 ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Kontrolle durch die Finanzpolizei am 26.09.2018 im Friseurgeschäft „ XXXX “ wurde XXXX allein im Geschäft angetroffen. Er gab an, dass er für den Chef auf das Geschäft aufpasse. Der angebliche Chef, XXXX , gab bei seiner Rückkehr in das Geschäft an, als Friseurhelfer in dem von XXXX (im Folgenden: Dienstgeberin) geführten Geschäft beschäftigt zu sein. XXXX sei ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 27.04.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass der Dienstgeber XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer, kurz: BF) verpflichtet sei, wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen gemäß § 34 Abs. 2 ASVG einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 280,00 zu entrichten. 2. Der BF brachte gegen diesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 17.02.2021 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin, kurz: BF) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen für die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen gemäß § 34 Abs. 2 ASVG einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 895,00 zu entrichten habe. 2. Die BF brachte gegen diesen Bescheid fristgerecht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 12.02.2018, Zl. XXXX , schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (nun Österreichische Gesundheitskasse, im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 80,- wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen vor. Begründend führte die BGKK aus, die BF sei auf Grund de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.08.2019 sprach die ÖGK aus, dass der Beschwerdeführer wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 60,- zu entrichten habe. Begründend führte die ÖGK aus, dass die Übermittlung des elektronischen jährlichen Lohnzettels bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres zu erfolgen hat. Die Lohnzettel für das Jahr 2018 für die Dienstnehmerinnen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Standort XXXX (im Folgenden ÖGK), vom 31.07.2017, XXXX , Beitragskontonummer XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 320,00 zu entrichten. Begründend wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (GKK), nunmehr Österreichische Gesundheitskasse, Standort XXXX (im Folgenden ÖGK), vom 03.05.2017, XXXX , Beitragskontonummer XXXX , wurde der Beschwerdeführer als Dienstgeber gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verpflichtet, wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,00 zu entrichten. Begründend wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die (damalige) Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 28.05.2018 einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX AG (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von 80 Euro zu entrichten habe. 2. Die Beschwerdeführerin brachte gegen diesen Bescheid fristgerecht mit Schreiben vom 30.05.2018 B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 28.09.2018, Zl. XXXX , wurde der XXXX GmbH (in Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen ein Beitragszuschlag in der Höhe von ? 80,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. 2. Mit Mail vom 02.10.2018 wurde per E-Mail Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben und eingewandt, dass sich die Lohnverrechnung in der Kalenderwoche 37 im Urlaub befun... mehr lesen...