Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin als Dienstgeberin Beitragszuschläge wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,-- vor. 2. In der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin geltend, sie sei eine Einrichtung der Erwachsenenbildung und verfolge Ziele gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21.03.1973 über die Förderung der Erwachsenenbildu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 4.11.2016 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass im Zuge zweier Sozialversicherungsprüfungen gemäß § 41a ASVG sowie einer Sozialversicherungserhebung im Anschluss an eine Betretung durch Organe der Finanzpolizei im Betrieb des XXXX (dem Beschwerdeführer, im Folgenden kurz: "BF") Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden seien. Der BF werde als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 08.03.2016 festgestellt, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 Sonderbeiträge in Höhe von € 20.266,55 zu entrichten. Für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2014 habe sich durch die vorgenommene Rückv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) vom 31.10.2017, Bezugszeichen XXXX , wurde der XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 80,00 auferlegt. Begründend führte die Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin auf Grund der Abrechnung der Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 24.04.2017 festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet sei, die mit Beitragsabrechnung vom 10.10.2016 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von Euro 61.042,86 sowie Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG in der Höhe von Euro 16.409,17 an die GKK zu entrichten. Die Beitragsabrechnung, der Prüfbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 08.05.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 240,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 08.05.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 280,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 18.04.2017 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,- wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Abrechnungsunterlagen vorgeschrieben. Begründend wurde dargelegt, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 34 Abs. 2 ASVG verpflichtet sei, nach Ablauf eines jeden Beitragszeit... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: ASVG §10 Abs1 ASVG §33 ASVG §34 BVergG 2006 §101 Abs4 BVergG 2006 §108 Abs1 Z2 BVergG 2006 §108 Abs2 BVergG 2006 §12 Abs1 Z2 BVergG 2006 §122 BVergG 2006 §123 BVergG 2006 §125 BVergG 2006 §126 BVergG 2006 §127 Abs1 BVergG 2006 §127 Abs3 BVergG 2006 §128 Abs1 BVergG 2006 §129 Abs1 Z2 BVergG 2006 §129 Abs1 Z7 BVergG 2006 §129 Abs2 BVergG 2006 §19 Abs1 BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitii BVergG 2006 §2 Z20 litc BVergG 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Firma XXXX als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediensteten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) für den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) vorgenommen. 1. Bei der Firma römisch 40 als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediens... mehr lesen...