Norm: ASVG §333 Abs4
Rechtssatz: Ob ein Fahrdienstleiter der ÖBB hinsichtlich einer mit einer Draisine vorzunehmenden Dienstfahrt als Betriebsaufseher gegenüber einem Draisinenführer anzusehen ist, hängt davon ab, ob dieser Bedienstete für diese Fahrt als Kleinwagenführer dienstlich eingeteilt war, nicht hingegen von den gerade im Arbeitszug auf der Strecke bestehenden faktischen Umständen. Die „tatsächlichen Umstände des Einzelfalls" liegen hi... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd6AHG §1 HASVG §333 Abs1ASVG §333 Abs4ASVG §335 Abs3
Rechtssatz: Wird ein Schüler dadurch, daß Schüler auf einem Gipfelkreuz turnen und dieses zum Umstürzen bringen, verletzt, so kommt dem Bund als Rechtsträger jener Lehrer, die dabei ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkamen, das Haftungsprivileg nach § 333 Abs 1 und 4 ASVG bzw § 335 Abs 3 ASVG dann nicht zu, wenn es sich dabei um Schüler einer anderen Klasse einer anderen Schule al... mehr lesen...