Norm: ASVG §333 Abs3 ASVG §333 Abs4 Z1DienstarbunfG §1 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs4 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989
Rechtssatz:
§ 899 RVO ist auf einen landwirtschaftlichen Hilfsarbeiter eines bäuerlichen Kleinbetriebes oder Mittelbetriebes nicht anwendbar. Paragraph 899, RVO ist auf einen ... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs4 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989
Rechtssatz:
Der in einem Betrieb angestellte Kraftwagenlenker kann hinsichtlich der Haftpflicht für einen von ihm verursachten Unfall nicht als Betriebsaufseher oder Arbeitera... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf den Rechtsgrund des Schadenersatzes für einen vom Beklagten als Kraftwagenlenker verschuldeten Arbeitsunfall gestützte Klage abgewiesen. Der Beklagte sei weder als Bevollmächtigter oder Repräsentant, noch als Betriebs- oder Arbeiteraufseher im Sinne des § 899 RVO. anzusehen. Deshalb sei seine Haftung für den in Frage stehenden Kraftwagenunfall nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Es komme nur eine Haftung wegen Verschuldens in Fra... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs3 ASVG §333 Abs4 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/19... mehr lesen...
Der Kläger verlangt vom Beklagten den Ersatz des Schadens, der ihm aus der Verletzung entstanden ist, die er am 1. März 1945 als Insasse des dem Alfons W. gehörigen Personenkraftwagens durch Zusammenstoß mit dem vom Beklagten gelenkten Werksautobus der A-Werke erlitten hat. Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil den Klagsanspruch als dem Gründe: nach zu Recht bestehend erkannt. Das Berufungsgericht hat dagegen in Abänderung des Ersturteiles erkannt, daß der Klagsanspruch dem Grün... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs4 ASVG § 333 heute ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989
Rechtssatz:
(Zum AUVG) Anwendbarkeit des § 46 AUVG auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeiter und dem Unternehmer, dem er vom eigenen Dienstgeber zur Verwendung in dessen ... mehr lesen...