Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
(Zum AUVG) Anwendbarkeit des § 46 AUVG auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeiter und dem Unternehmer, dem er vom eigenen Dienstgeber zur Verwendung in dessen versicherungspflichtigen Betriebe überlassen wurde.(Zum AUVG) Anwendbarkeit des Paragraph 46, AUVG auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeiter und dem Unternehmer, dem er vom eigenen Dienstgeber zur Verwendung in dessen versicherungspflichtigen Betriebe überlassen wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0085827Dokumentnummer
JJR_19250311_OGH0002_0010OB00124_2500000_001