RS OGH 2013/1/24 2Ob26/12f

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Veröffentlicht am 24.01.2013
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Norm

ASVG §333 Abs4
  1. ASVG § 333 heute
  2. ASVG § 333 gültig ab 01.01.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 642/1989

Rechtssatz

Keine Eigenschaft als Aufseher im Betrieb kommt einem Arbeitnehmer zu, dessen Weisungsbefugnisse gegenüber Arbeitern eines anderen Unternehmens nur mit der ordnungsgemäßen Erbringung der eigenen Leistung, nichts aber mit der Tätigkeit des anderen Arbeiters und dessen Arbeitskollegen zu tun haben.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 24.01.2013 2 Ob 26/12f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128708

Im RIS seit

03.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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