Norm: WEG 2002 §40 Abs2 WEG 2002 §42 Abs2 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002 WEG 2002 § 42 heute WEG 2002 § 42 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A WEG 2002 §40 Abs2 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Mangels Verletzung eines dinglichen Rechts des Liegenschaftseigentümers kann die Beseitigung einer Anmerkung nach § 40 Abs 2 WEG nicht mit Löschungsklage geltend gemacht werden. Mangels ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der
Begründung: von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seiner ideellen Anteile an Ernst P. zum Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum an der bestehenden Wohnung top Nr 3; gleichzeitig erteilte er dem Käufer die Zusage der Einräumung des Wohnun... mehr lesen...
Norm: GBG §131 WEG 2002 §40 Abs2 WEG 2002 §40 Abs5 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu jeweils 58/1286 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft mit darauf errichtetem Zinshaus in 1030 Wien. Zu Gunsten des Klägers (B-LNR 27) ist ob dieser Liegenschaft bei den Miteigentumsanteilen B-LNR 11, 25 und 27 im Rang TZ 12570/98 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 an W 15 angemerkt. Die Wohnung Top 15 wurde dem Kläger zu einem nicht näher festgestellten Zeitpunkt nach Abschluss des Kaufvertrags vom 23... mehr lesen...
Begründung: Die A***** GmbH, von der der Antragsteller sein Eigentumsrecht ableitet, war vor der
Begründung: von Wohnungseigentum Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (TZ 1510/2007), an der zu TZ 1765/2007 die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 42 WEG 2002 einschließlich des namentlich genannten Treuhänders angemerkt war. Weiters war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG zu TZ 2873/2007 ... mehr lesen...
Begründung: Die EZ ***** GB ***** weist ua folgenden Grundbuchstand auf: B-LNR 49: 35/14581-Anteile im Rang 4420/1983 Wohnungseigentum an W 15 St II im Rang 4420/1983 Wohnungseigentum an W 15 St römisch zwei Eigentümer: Mag. Ingrid B***** B-LNR 51: 69/14581-Anteile im Rang 1588/1984 Wohnungseigentum an W 17 St II im Rang 1588/1984 Wohnungseigentum an W 17 St römisch zwei Eigentümer: Mag. Hermann S***** B-LNR 89: 124/14581-Anteile im Rang 4421/1983 Wohnungseigentum an W 1 St I... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbGBG §94 Z3 D WEG 2002 §2 Abs6 WEG 2002 §37 WEG 2002 §40 Abs2 Satz4 WEG 2002 § 2 heute WEG 2002 § 2 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 WEG 2002 § 2 gültig von 01.07.2002 bis 30.09.2006 ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist bei den im Eigentum der V*****gesmbH stehenden 393/1502-Anteilen B-LNR 21 (ua) die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG (1975) an Lager top 1, W top 2 + Kellerabteil 2, W top 3 + Kellerabteil 3 + Gang-WC, W top 12 + Kellerabteil 12 + Gang-WC, W top 14 + Kellerabteil 14 + Gang-WC, W top 21 + Kellerabteil 21 + Gang-WC, W top 23 + Kellerabteil 23 + Gang-WC, W top 24 + Kellerabteil 24, W top 28 + Kelle... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs1GBG §53 Abs3 WEG 2002 §40 Abs2 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Zur grundbücherlichen Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach § 40 Abs 2 WEG bedarf es einer vom Wohnungseigentumsorganisator mit gerichtlicher oder notarieller... mehr lesen...
Begründung: Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft ist eine Bauträger GmbH, die als Wohnungseigentums-Organisatorin gemeinsam mit einem Bauunternehmen Apartmenthäuser mit Eigentumswohnungen errichtet. Mit dem „Kaufantrag mit Kaufreservierung" vom 26. 1. 2005 erklärte der Antragsteller als Wohnungseigentumswerber, ein durch die angeschlossenen Pläne und die Bezeichnung bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt um einen konkret genannten Kaufpreis und zu detailliert... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten ob der EZ 84 GB ***** die Einverleibung des Eigentumsrechts an bestimmten Anteilen und des Wohnungseigentumsrechts an im Einzelnen angeführten Objekten, die Löschung sämtlicher Anmerkungen der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975, die Verbindung der Anteile B-LNR 23 und 25 gemäß §§ 5 Abs 3, 13 Abs 3 WEG 2002, die Löschung der Pfandrechte C-LNR 10 und 13 sowie des Belastungs- und Veräußerungsverbots C-LNR 26... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin von 42/1506stel Anteilen der EZ ***** (B-LNR 34). Mit dem Miteigentum ist Wohnungseigentum am Dachboden (B-LNR 34 f) verbunden. Der Dachboden wird von der Wohnungseigentümerin derart ausgebaut, dass im Hoftrakt des Hauses eine Wohnung mit einer Nutzfläche von 130,17 m² samt Terrasse mit einer Fläche von 54,80 m² entstehen soll. Evenlyne K***** erwarb mit Kaufvertrag vom 10. 5. 2006 diejenigen ideellen Miteigentumsanteile an der Lieg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind - neben weiteren, nicht verfahrensbeteiligten Personen - Mit- und Wohnungseigentümer der EZ 436 Grundbuch *****, und zwar der Erstantragsteller zu B-LNR 116, der Zweitantragsteller zu B-LNR 93, die Drittantragstellerin zu B-LNR 92, der Viertantragsteller zu B-LNR 120, die Fünftantragstellerin zu B-LNR 119 und der Sechstantragsteller zu B-LNR 99 und 100. Für sämtliche Antragsteller wurde zu TZ 2595/05 im Rang TZ 1560/98 bzw 1562/98 (§ 24a Abs 2 W... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24a Abs2 WEG 2002 §40 Abs2 EO §156 I EO §156 IIA EO §156 IIC EO §156 IIF WEG 1975 § 24a gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 24a gültig von 01.01.1985 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 482/1984 WEG 2002 § 40 heute ... mehr lesen...
Begründung: Bernhard P***** war zu 31/1454 Anteilen, 33/1454 Anteilen und 34/1454 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Zu seinen Gunsten war zu B-LNR 3 c die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG an W 38 angemerkt, zu B-LNR 5 b die Zusage an W 39 und zu B-LNR 6 b die Zusage an W 40. Bernhard P***** war zu 31/1454 Anteilen, 33/1454 Anteilen und 34/1454 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Zu sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Wohnungseigentumsorganisatorin und Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****. Die Kläger kauften jeweils als Wohnungseigentumsbewerber von der Beklagten Liegenschaftsanteile, die mit einer bestimmten Wohnung im Haus A 2 verbunden sind. Zweitklägerin und Drittkläger kauften die Miteigentumsanteile gemeinsam. Die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes ist jeweils im Eigentumsblatt angemerkt. Sämtliche Kaufverträge entha... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litb WEG 2002 §40 Abs2 Satz4 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Für eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 ist keine Aufsandungserklärung erforderlich. Es h... mehr lesen...
Norm: GBG §56 Abs3 WEG 2002 §40 Abs2 Satz4 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz:
Es bestehen keine Bedenken gegen eine analoge Anwendung des § 56 Abs 3 GBG auf die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 ... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litb WEG 2002 §40 Abs2 Satz4 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz:
Ebenso wie eine Einverleibungsbewilligung kann auch eine Zustimmung zur Anmerkung nach § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 sowohl in der Urkunde über das Titelgeschäft, in e... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §40 Abs2 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Während die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum die grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers im Fall des Konkurses des Wohnungseigentumsorganisators/Liegenschaftseigentüm... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §40 Abs2 Satz4 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz:
Für die Übertragung des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums ist die Zustimmung des Wohnungseigentumsorganisators (Liegenschaftseigentümers) nicht erforderlich.
... mehr lesen...
Begründung: Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG am gesamten Dachboden der Liegenschaft angemerkt. Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, WEG am ges... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und Viert- bis Zwölftantragssteller sind jeweils Zusagen der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 angemerkt. Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §40 Abs2 Satz4 WEG 2002 §56 Abs13 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002 WEG 2002 § 56 heute WEG 2002 § 56 gültig ab 01.10.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26 WEG 2002 §40 Abs2 Satz4 ABGB § 26 heute ABGB § 26 gültig ab 01.01.1812 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002 R... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24c Abs1 WEG 2002 §40 Abs2 WEG 2002 §42 WEG 1975 § 24c gültig von 01.01.1997 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 2002 § 40 heute WEG 2002 § 40 gültig ab 01.07.2002 WEG 2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1.) Mag. Margarete G*****, vertreten durch Mag. Michael Rudnigger, Rechtsanwalt in Wien, und 2.) Heidegund L*****, vertreten durch DDr. Gerald Fürst ... mehr lesen...
Begründung: Miteigentümer der EZ ***** GB ***** sind zu je 12500/200.000 Anteilen Carmen Claudia und Mag. Marcus L***** (B-LNR 5 und 6; TZ 8299/1999), Peter und Doris P***** (B-LNR 9 und 10; TZ 6565/2000), zu je 12500/100.000 Anteilen DI Harald K***** (B-LNR 7; TZ 6193/2000 im Range TZ 7206/1999), Ewald T***** (B-LNR 8; TZ 6194/2000 im Range TZ 7206/1999) und Dr. Andrea U***** (B-LNR 11; TZ 1328/2001 im Range TZ 7101/2000) sowie zu 37500/100.000 Anteilen die M ***** Gesellschaft ... mehr lesen...
Begründung: Franz Z*****, ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. Das Gutsbestandsblatt dieser Grundbuchseinlage weist Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 579 m2 aus, darunter das Grundstück 1386 mit einer Fläche von 312 m2 als "Baufl. (Gebäude)" und einer Fläche von 64 m2 als "Baufl. (befestigt)". Als Grundstücksadresse ist "S*****straße 58" angegeben. Mit der im
Spruch: erwähnten Erklärung vom 29. 4. 2002 bestätigte Franz Z*****, dass Frau Dipl.-Ing.... mehr lesen...