Rechtssatz
Für eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 ist keine Aufsandungserklärung erforderlich. Es handelt sich nicht um den grundbücherlichen Erwerb oder die Umänderung eines dinglichen Rechts im Sinn des § 26 Abs 2 GBG.Für eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des Paragraph 40, Absatz 2, vierter Satz WEG 2002 ist keine Aufsandungserklärung erforderlich. Es handelt sich nicht um den grundbücherlichen Erwerb oder die Umänderung eines dinglichen Rechts im Sinn des Paragraph 26, Absatz 2, GBG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118477Im RIS seit
20.11.2003Zuletzt aktualisiert am
06.06.2023