Rechtssatz
Ebenso wie eine Einverleibungsbewilligung kann auch eine Zustimmung zur Anmerkung nach § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 sowohl in der Urkunde über das Titelgeschäft, in einer besonderen Urkunde oder aber im Grundbuchsgesuch selbst abgegeben werden.Ebenso wie eine Einverleibungsbewilligung kann auch eine Zustimmung zur Anmerkung nach Paragraph 40, Absatz 2, vierter Satz WEG 2002 sowohl in der Urkunde über das Titelgeschäft, in einer besonderen Urkunde oder aber im Grundbuchsgesuch selbst abgegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118478Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0050OB00192_03A0000_005