RS OGH 2003/10/21 5Ob192/03a

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Rechtssatz

Es bestehen keine Bedenken gegen eine analoge Anwendung des § 56 Abs 3 GBG auf die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002.Es bestehen keine Bedenken gegen eine analoge Anwendung des Paragraph 56, Absatz 3, GBG auf die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des Paragraph 40, Absatz 2, vierter Satz WEG 2002.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118479

Dokumentnummer

JJR_20031021_OGH0002_0050OB00192_03A0000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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