Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken gegen eine analoge Anwendung des § 56 Abs 3 GBG auf die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002.Es bestehen keine Bedenken gegen eine analoge Anwendung des Paragraph 56, Absatz 3, GBG auf die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des Paragraph 40, Absatz 2, vierter Satz WEG 2002.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118479Dokumentnummer
JJR_20031021_OGH0002_0050OB00192_03A0000_006