Begründung: Die Mehrheit der Wohnungseigentümer fasste in einer Eigentümerversammlung am 12. 2. 2008 den (sinngemäßen) Beschluss, auf der Grünfläche der Liegenschaft fünf neue Parkplätze zu errichten, diese und die bereits vorhandenen Parkplätze durch Markierung mitTop-Nummern bestimmten Wohnungseigentümern zur Benützung zuzuweisen (lit a), dabei auch allgemeine Besucherparkplätze festzulegen, eine Birke auf der Grünfläche zu fällen, die Grünfläche zu verkleinern, zu bepflanzen und... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsauffassung, finanzielle Interessen könnten bei der gemäß § 14 Abs 3 nF WEG vorzunehmenden Prüfung möglicher Beeinträchtigungen überstimmter Miteigentümer überhaupt keine Rolle spielen, ist nicht zu folgen. Bei einer allen Miteigentümern zum Vorteil gereichenden Verbesserung, bei der sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer nicht nur von einer besseren Benützbarkeit, sondern auch v... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24 Abs1 Z1WEG 1975 §29 Abs2
Rechtssatz: Vom seinerzeitigen Wohnungseigentumsorganisator eingeräumte Bestandrechte der nunmehrigen Miteigentümer und Wohnungseigentümer an Kellerräumlichkeiten sind bei einer festgestellten Bevorzugung einzelner Wohnungseigentumsbewerber gemäß § 24 Abs 1 Z 1 WEG (hier: iVm § 29 Abs 2 WEG) rechtsunwirksam. Entscheidungstexte 5 Ob 47/97s E... mehr lesen...
Norm: MRG §4 Abs2 Z3aWEG aF §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs2
Rechtssatz: Die Umstellung einer ölbefeuerten Heizanlage auf die Versorgung mit Fernwärme ist als nützliche Verbesserung anzusehen. Eine solche Maßnahme dient in der Regel der Allgemeinheit, weil sie - sei es auch nur durch die Situierung des Heizwerks und die bei Großanlagen erleichterte Kontrolle bzw Beherrschung der Emissionen - Ballungszentren von Luftschadstoffen zu entlasten vermag, si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zusammen mit seiner Gattin je zu 91/17.790-Anteilen, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 82 im 21. Obergeschoß des Hauses Graz, Hugo Wolf-Gasse 10 untrennbar verbunden ist, und die Beklagte ist zu 91/8895-Anteilen, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 89 im 23. Obergeschoß des genannten Hauses untrennbar verbunden ist, Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1668 KG Geidorf. Das Haus wurde in den Sechzigerjahren er... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unter die Gesetzesbestimmung des § 14 Abs 3 WEG fällt jegliche Veränderung (und nicht nur eine nützliche Verbesserung) gemeinsamer Liegenschaftsteile, die über die ordnungsgemäße Erhaltung im Sinne des § 14 Abs 1 Z 1 WEG hinausgeht. Die Voraussetzung des § 14 Abs 3 Satz 2 Z 3 WEG fehlt nicht schon bei jeder Beeinträchtigung der Überstimmten, sondern erst bei einer überm... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unter die Gesetzesbestimmung des § 14 Abs 3 WEG fällt jegliche Veränderung (und nicht nur eine nützliche Verbesserung) gemeinsamer Liegenschaftsteile, die über die ordnungsgemäße Erhaltung im Sinne des § 14 Abs 1 Z 1 WEG hinausgeht. Die Voraussetzung des § 14 Abs 3 Satz 2 Z 3 WEG fehlt nicht schon bei jeder Beeinträchtigung der Überstimmten, sondern erst bei einer überm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile und Robert K*** sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 617 KG Innsbruck mit dem Eckhaus Museumstraße 1 - Burggraben 10, dem sogenannten "Unterberger-Haus", der Kläger zu 3300/4350-Anteilen, der Beklagte zu 467/4350-Anteilen und Robert K*** zu den restlichen 583/4350-Anteilen. Mit den Miteigentumsanteilen des Beklagten ist das Wohnungseigentum ua an dem im Parterre an der Süd- und Westseite des Gebäudes gelegenen Verkaufsraum (top.... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs2
Rechtssatz: Geringfügige Eingriffe in seine Interessen muss ein Wohnungseigentümer unter Umständen im Interesse der Eigentümergemeinschaft in Kauf nehmen. Hier ist eine Interessenabwägung vorzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 94/89 Entscheidungstext OGH 10.04.1990 5 Ob 94/89 Veröff: WoBl 1990,168 (Call) ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §14 Abs3WEG 2002 §29 Abs2
Rechtssatz: Bei Mehrheitsbeschluß über Maßnahmen im Sinne des § 14 WEG sind sowohl materielle, wie ideelle Interessen der Überstimmten zu beachten. Entscheidungstexte 5 Ob 94/89 Entscheidungstext OGH 10.04.1990 5 Ob 94/89 Veröff: WoBl 1990,168 (Call) 5 Ob 104/90 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind gemeinsam Ehegattenwohnungseigentümer der im 1. Stock des Hauses Wien 19., Himmelstraße 73 B gelegenen Wohnung top. Nr. 4 sowie einer Garage in dessen Erdgeschoß samt Nebenräumen in dessen Dachgeschoß und in dessen Keller (top. Nr. 5). Darüber hinaus sind sie ebenfalls Ehegattenwohnungseigentümer an einer Schwimmhalle samt Sauna und Nebenräumen im Keller des Hauses. Schließlich ist die Erstantragstellerin auch noch Wohnungseigentümerin einer Gara... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte hat auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** als Wohnungseigentumsorganisatorin eine Wohnhausanlage errichtet, wobei sie keinen Generalunternehmer beschäftigte, sondern mit den einzelnen Professionisten direkt kontrahierte. Die Zweitbeklagte hat im Auftrag der Erstbeklagten keramische Bodenfliesen in dieser Wohnhausanlage verlegt. Zwischen Erstbeklagter und Zweitbeklagter wurde eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Benützungsbewilligung ve... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §14 Abs1 Z7WEG 1975 §24 Abs1 Z1WEG 1975 §29 Abs2
Rechtssatz: Behält sich der Wohnungseigentumsorganisator an Teilen der Liegenschaft, an denen Wohnungseigentum nicht bestehen kann (§ 1 Abs 3 WEG) vor dem Inkrafttreten des WEG 1975 die unentgeltliche schuldrechtliche und sachenrechtliche Nutzung vor (hier: verbücherte Dienstbarkeit, an der Fassade Lichtreklamen anzubringen), so ist ein derartiger Vorbehalt nunmehr ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §24 Abs1 Z1WEG 1975 §29 Abs1 Z2WEG 1975 §29 Abs2 Z3
Rechtssatz: "Obligatorische Nutzungsrechte, die sich ein Wohnungseigentumsorganisator, der nicht Miteigentümer der Liegenschaft ist, an den in § 1 Abs 2 und 3 genannten Teilen der Liegenschaft ohne eine allen Wohnungseigentümern zugekommene und zukommende angemessene Gegenleistung vorbehalten oder ausbedungen hat" können nach § 29 Abs 2 Z 3 WEG nu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1056WEG §23 Abs1WEG §29 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 29 Abs 2 Z 1 WEG 1975 stellt nicht auf die Unterfertigung eines Kaufvertrages über den Grundanteil oder eines Wohnungseigentumsvertrages durch den Wohnungseigentumsorganisator ab, sondern nur darauf, daß dieser vor dem 1.9.1975, sei es auch bedingt oder betagt, die Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes an einer bestimmten Wohnung oder sonstigen Räumlichkeiten schriftlich zugesagt hat.... mehr lesen...