Begründung: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Kaufvertrag vom 25.11.1982 erwarb die Beklagte einen Miteigentumsanteil von 6/100. Es wurde ihr vorläufig (bis zur Schaffung von Wohnungseigentum) das nur obligatorische ausschließliche Verfügungs- und Nutzungsrecht an einer Wohnung eingeräumt und die
Begründung: von Wohnungseigentum auf Kosten der Klägerin vereinbart. P. V. des Kaufvertrages (Beil I) lautet: P. römisch fünf. des Kaufvertr... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 22.1.1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Sachantrag begehrte die Antragstellerin (als Vermieterin), dem Antragsgegner (als Mieter) aufzutragen, die Umgestaltung eines im ersten Stock des Hauses Graz, P*****gasse 7, gelegenen WCs, das ihm zur Mitbenützung zur Verfügung stehe, zu dulden. Es soll die derzeitige Raumgröße des WCs auf ein Maß von 95 cm Breite und 1,20 m Tiefe reduziert und die Tür nach außen öffnend hergestel... mehr lesen...
Begründung: Die aus dem
Spruch: ersichtlichen Antragsteller und Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer der aus 36 Eigentumswohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** L***** mit der Anschrift ***** Wien, H*****gasse *****. Im Tiefgeschoß des Hauses befindet sich eine Sammelgarage mit 14 KFZ-Abstellplätzen, an denen kein Wohnungseigentum begründet ist und die somit im Miteigentum sämtlicher Wohnungseigentümer stehen. Nach der B... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 18700/95240 und 4000/95240 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus ***** in Wien, wobei mit ihren Anteilen Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen GR 1 und B 1 verbunden ist. Hauptmieterin der beiden Geschäftslokale ist die Antragsgegnerin, die dort einen Buchhandel betreibt, aber auch Audiokassetten, Bildgrafiken und Poster verkauft. Der Mietvertrag wurde am 31.3.1952 abgeschlossen. Damals war die Antragsgegnerin eine ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat am 17.2.1994 vom Beklagten um S 6,065.000,- die im zweiten Stock des Hauses ***** gelegene Wohnung top 4 - 5 gekauft und diese Wohnung im Juni 1994 übergeben erhalten. Sie erwarb dazu 17/100 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** und soll Wohnungseigentümerin werden, doch ist das zugesagte Wohnungseigentum - wie die Parteien im Revisionsverfahren übereinstimmend vorbrachten - noch nicht verbüchert. Zur Wohnung der Klägerin gehört eine Terrasse, die... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Punkt III. des angefochtenen Beschlusses betrifft einen vom Erstgericht noch nicht erledigten Sachantrag der Antragstellerin, nämlich das Begehren, dem Erstantragsgegner gemäß § 17 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 26 Abs 1 Z 5 WEG aufzutragen, für die Jahre 1994 und 1995 ordentliche Abrechnungen zu legen. Da es insoweit an einer anfechtbaren Entscheidung fehlt und lediglich die Benennung der erstinstanzlichen Entscheidung als Teilbeschluß unterblieben ist, wurde der R... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 WEG 1975 §13a WEG 1975 §14 WEG 1975 §23 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13a gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13a gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs2 Satz2 WEG 1975 §14 WEG 1975 §15 Abs2 WEG 2002 §18 WEG 2002 §28 Abs1 Z1 WEG 2002 §30 Abs3 Satz2 WEG 1975 § 13a gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13a gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs1 Z1 WEG 1975 §13c WEG 1975 §14 WEG 1975 §26 Abs1 Z3 WEG 2002 §18 WEG 2002 §28 Abs1 Z1 WEG 1975 § 13 gültig von 01.09.1975 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13c gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumswerber ist grundsätzlich obligatorischer Natur (vgl MietSlg 42/8). Zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern bestehen im Gründungsstadium noch keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen (MietSlg 42.455), sodaß vor der
Begründung: von Wohnungseigentum auch die Bestimmungen über die Verwaltung (§§ 13 ff WEG) noch nicht Anwendung zu finden habe... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer von 463/10.000 Anteilen, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 25 der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, mit der Grundstücksadresse *****. Die Kläger haben diese Miteigentumsanteile verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung 25 mit Kaufvertrag vom 14.12.1992 um S 6,8 Millionen von der Beklagten erworben. Die Beklagte ist - neben weiteren Minderheitseigentümern - Mehrheitseigentümerin der Liegenscha... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a WEG 1975 §14 WEG 1975 §17 WEG 1975 § 13a gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 13a gültig von 01.01.1994 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 14 gültig von 01.09.1999 bis 30.06.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, der Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind Miteigentümer der Liegenschaft mit dem Haus *****; mit ihren Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Die Antragsteller stellten den Antrag, den Antragsgegner von der Verwaltung zu entheben und ihm aufzutragen, ohne Verzug über die Rücklage Rechnung zu legen und den Überschuß an die Hausverwaltung herauszugeben, dem Antragsgegner die Vorlage einer gehörigen Abrechnung und G... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend ua aus dem Grundstück 305/17. Die Beklagten sind grundbücherliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, Grundstück 305/18, mit dem Haus R*****. Auf dem Grundstück der Klägerin 305/17 befinden sich zwei Parkplätze, die mit Randsteinen eingefaßt sind, ein lebender Zaun und ein Maschendrahtzaun. Bis 1976 (Erwerb des Wohnungseigentums durch den Viertbeklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien sind aufgrund des am 23.März 1947 mit dem damaligen Hauseigentümer abgeschlossenen Mietvertrages Mieter der in ***** gelegenen Wohnung top Nr 14. Infolge
Begründung: von Wohnungseigentum im Jahre 1990 steht unter anderem auch die streitgegenständliche Wohnung top Nr 14 "im Eigentum" des Klägers, wobei er insgesamt über weniger als die Hälfte der Gesamtanteile verfügt. Nunmehr kündigte der Kläger den Beklagten das Mietverhältnis mit ... mehr lesen...
Begründung: Die C*****gesellschaft mbH ist zu insgesamt 292/1392 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem Haus *****, vier weitere Personen sind Mit- und Wohnungseigentümer der restlichen insgesamt 1100/1392 Anteile. Die beklagte Partei führte auf der Nachbarliegenschaft Bauarbeiten durch. In der am 31.März 1994 von den vier 1100/1392 Anteile haltenden und durch den Verwalter vertretenen Mit- und Wohnungseigentümern eingebrachten Kl... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1 WEG 1975 §13 Abs2 WEG 1975 §14 WEG 1975 §19 WEG 1975 §20 WEG 2002 §32 Abs1 WEG 1975 § 3 gültig von 01.01.1997 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 3 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 WEG 1975 § 3 gültig von 01.09.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Sie verfügt nach dem aktuellen Grundbuchstand (der auf dem Beschluß des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 27.10.1994 beruht) über 38/2124 Miteigentumsanteile; zuvor schien sie mit 138/2280 Miteigentumsanteilen im Grundbuch auf, obwohl mit ihren Miteigentumsanteilen stets nur das ausschließliche Nutzungsrecht an der Wohnung top 12 des Hauses G***** verbunden war und sich... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2WEG §14 WEG 2002 §17 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 WEG 2002 § 17 heute WEG 2002 § 17 gültig ab 01.07.2002 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2WEG §14 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Kann sich die Antragstellerin nicht darauf berufen, eine dem Kauf von Parkplätzen vergleichbare Vorleistung für die Nutzung der Kraftfahrzeug-Abstellfläche erbracht zu haben, wird sie sich einem Verg... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bürgermeister der Gemeinde S***** vom 22.April 1970, Zl 153-9-1970, wurde der Antragstellerin als Bauwerberin die Errichtung eines Gäste- und Appartementhauses auf der (gegenwärtig so bezeichneten) Gp 21/3 in EZ ***** (Fläche: 2.206 m2) bewilligt. Im Zuge des Bauvorhabens ergab sich die Absicht, ein weiteres Geschoß aufzusetzen und westlich einen Anbau zu schaffen. Während der Ausführung dieser Änderungen beauftragte die Antragstellerin den gericht... mehr lesen...
Begründung: Den Klägern wird mit einem in der faktischen Verfügungsmacht der beklagten Pächterin einer Kfz-Werkstätte stehenden Schranken die Zufahrt zu einem großen Innenhof (auch Werkstättenhof), der von der beklagten Partei als Parkplatz benützt wird, zumindestens seit 1984 verwehrt. Die Gattin des Geschäftsführers der beklagten Partei ist Mit-und Wohnungseigentümerin und Verpächterin der Werkstättenräumlichkeiten samt Werkstättenhof, die 38 Kläger sind Wohnungseigentümer im hi... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2 ABGB §835 ABGB §1098 IIeWEG §14WEG §15 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 835 heute ABGB § 835 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2 ABGB §835 ABGB §1098 IIeWEG §14WEG §15 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 835 heute ABGB § 835 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind idelle Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****; mit ihren Miteigentumsanteilen ist untrennbar Wohnungseigentum an Wohnungen des Hauses ***** verbunden. Die derzeit geltende Hausordnung dieses Hauses enthält ua folgende, für das Revisionsrekursverfahren noch wesentliche Punkte: "7. Lüften: Stiegenhausfenster sind bei Bedarf jederzeit zu öffnen. In der kalten Jahreszeit ist das Lüften erlaubt, hat sich jedoch zeitlic... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 WEG 1975 §2 WEG 1975 §3 WEG 1975 §12 WEG 1975 §14 WEG 1975 §15 WEG 1975 §16 WEG 1975 §17a WEG 1975 §19 WEG 2002 allg WEG 2002 §2 WEG 2002 §32 WEG 1975 § 1 gültig von 01.07.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 1 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren von den Beklagten die anteilsmäßige Zahlung von S 252.886,14 s.A. zu Handen des Verwalters - das Feststellungsbegehren der Kläger ist nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens - mit der
Begründung: , sie seien zu 92,67 % Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****. Die Beklagten seien Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****. Die beiden (benachbarten) Liegenschaften seien von de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mieterin der ihrem Sohn gehörigen Eigentumswohnung in P*****, Stiege 12, *****. Die Beklagte ist in dieser Wohnhausanlage Hausbesorgerin für die Stiegen 9 bis 12. Zu ihren vertraglich übernommenen Pflichten zählt die Betreuung (Reinigung von Schnee und Bestreuung bei Glatteis) der entlang der Liegenschaftsgrenze verlaufenden Gehsteige in einer Gesamtlänge von 210 m sowie der innerhalb der Liegenschaft befindlichen Wege in der Gesamtlänge von ... mehr lesen...