RS OGH 1995/10/24 5Ob133/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1995
beobachten
merken

Norm

ABGB §833 D2
ABGB §835
ABGB §1098 IIe
WEG §14
WEG §15

Rechtssatz

Wie viele Fahrräder pro Wohnung in einem Abstellraum abgestellt werden dürfen, ist Regelungsgegenstand einer Hausordnung und nicht einer Benützungsregelung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0065357

Dokumentnummer

JJR_19951024_OGH0002_0050OB00133_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten