Norm
WEG 1975 §13aRechtssatz
Durch die Verwalterbestellung werden die Verwaltungsrechte des einzelnen Miteigentümers auf die Selbsthilfe nach § 13a Abs 2 WEG sowie die Abwehr von Übergriffen einzelner Wohnungseigentümer und die der Mehrheit auf Weisungen an den Verwalter reduziert.Durch die Verwalterbestellung werden die Verwaltungsrechte des einzelnen Miteigentümers auf die Selbsthilfe nach Paragraph 13 a, Absatz 2, WEG sowie die Abwehr von Übergriffen einzelner Wohnungseigentümer und die der Mehrheit auf Weisungen an den Verwalter reduziert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107884Dokumentnummer
JJR_19970610_OGH0002_0050OB00189_97Y0000_002