Norm: ABGB §362ABGB §386ABGB §387WEG §1
Rechtssatz: Es besteht die Möglichkeit der Preisgabe auch für unbewegliche Sachen. Entscheidungstexte 5 Ob 126/98k Entscheidungstext OGH 29.09.1998 5 Ob 126/98k 5 Ob 13/00y Entscheidungstext OGH 15.02.2000 5 Ob 13/00y 5 Ob 197/02k Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §847WEG 1975 §1
Rechtssatz: Haftet eine Dienstbarkeit der Wohnung (Wohnungsrecht) bereits auf der ganzen Sache, so ändert die nachträgliche
Begründung: von Wohnungseigentum nichts am Umfang der Sachhaftung. Eine Löschung der Dienstbarkeit hinsichtlich jener Mindestanteile, an denen sie nicht ausgeübt werden kann, kommt dann nur mit Zustimmung des Servitutsberechtigten in Frage; deren Verweigerung kann nicht als Schikane gew... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen Objekten, die sich zur
Begründung: von Wohnungseigentum oder Zubehörwohnungseigentum eignen, und allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann nur danach getroffen werden, ob ein Teil der Liegenschaft (sofern er nicht ohnehin naturnotwendig der Eigentümergemeinschaft dient) für Zwecke der Miteigentümer freigehalten werden soll, etwa als Zufahrtsweg, Hobbyraum, Parkfläche, Spielplatz etc. Daß außen... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1Wr GaragenG §36Wr GaragenG §37
Rechtssatz: "Pflichtstellplätze" iSd § 36 Wr GaragenG können, da der Gesetzgeber nur die Einstellmöglichkeit sichern wollte (vgl § 37 Abs 1 leg cit), auch im Eigentum (Wohnungseigentum, Zubehörwohnungseigentum) einer einzelnen Person stehen. Es muß lediglich für eine widmungsgemäße Verwendung gesorgt sein, wofür wiederum aus § 37 Abs 1 Wr GaragenG zu schließen ist, daß dies rechtlich abgesichert s... mehr lesen...
Norm: Wr BauO §106WEG 1975 §1WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §2 Abs3WEG 2002 §9 Abs2
Rechtssatz: Die Nutzwertfestsetzung ändert keineswegs die baurechtliche Widmung oder Konzessionierung eines Objektes, sondern spricht lediglich im Rahmen einer Vorfragenbeurteilung über die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes ab, und zwar ausschließlich unter den in § 1 WEG angeführten Gesichtspunkten. Es ist nicht zielführend, die Qualifikati... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 2002 §2 Abs2
Rechtssatz: Lagerräumen von nur einer Größe von 1,30 bis 6,53 Quadratmeter, bei denen es nach den Planunterlagen keineswegs gesichert ist, daß es sich hiebei überhaupt um baulich nach allen Seiten abgeschlossene Räume handelt, kommt nach der Verkehrsauffassung keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 2220/96y Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §3
Rechtssatz: Die fehlende Wohnungseigentumstauglichkeit einzelner Objekte (hier: Lagerräumesamt Autoeinstellplättzen) führt nicht dazu, daß eine Nutzwertfestsetzung nicht mehr Grundlage einer Grundbuchseintragung hinsichtlich der tauglichen Objekte sein kann (die hier ungeeigneten Flächen sind nämlich anders als etwa Stiegenhäuser oder die Hausbesorgerwohnung keine notwendig allgemeinen Teile des Hauses, sondern könn... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 HWEG 1975 §1WEG 1975 §3
Rechtssatz: Das Grundbuchsgericht hat die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes trotz rechtskräftiger Nutzwertfestsetzung selbständig zu prüfen. Entscheidungstexte 5 Ob 2220/96y Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 2220/96y 5 Ob 173/01d Entscheidungstext OGH 09.10.2001 5 Ob 173/01d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 FWEG 1975 §1WEG 2002 §2 Abs1
Rechtssatz: Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, an seinem Anteil dingliche Rechte zu begründen; er kann somit auch an seiner Eigentumswohnung ein Wohnungsrecht einräumen. Entscheidungstexte 1 Ob 521/96 Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 521/96 Veröff: SZ 69/169 5 Ob 157/08m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §523WEG 1975 §1WEG 1975 §3
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer, der die Feststellung des Bestehens einer bloß zu seinen Gunsten bestehenden Grunddienstbarkeit und demgemäß die Zustimmung des Dienstbarkeitsbelasteten zur grundbücherlichen Einverleibung ob der belasteten Liegenschaft begehrt, ist dazu ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümer berechtigt. (hier: Dienstbarkeit des Wasserbezugsrechtes); ob... mehr lesen...
Norm: GBG §136WEG 1975 §1
Rechtssatz: Die
Begründung: von Wohnungseigentum und die dabei erforderliche Zuordnung von Miteigentumsanteilen zu bestimmten Objekten stellt keine Berichtigung des Grundbuches nach § 136 GBG dar; daher auch keine Anmerkung, daß sich die einverleibten Pfandrechte auf die nunmehr berichtigten Anteile beziehen mögen. Entscheidungstexte 5 Ob 138/95 Entscheidungs... mehr lesen...