Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Werner G*****, 2. Karin G*****, und 3. Paula C*****, alle vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Wohnbauvereinigung erwarb die Liegenschaft EZ 621 GB ***** zu Bauzwecken. Sie erhielt mit Bescheid vom 17. 7. 1998 die Baubewilligung für die Errichtung der Wohnanlage „K*****“ auf dem Grundstück Nr 188 dieser Liegenschaft. Dort errichtete die Beklagte in der Folge die „Reihenhausanlage K*****“ (Liegenschaftsadresse *****). Es handelt sich dabei um 2 reihenhausartige Gebäudegruppen zu je 3 Wohneinheiten. Jede Wohneinheit weist eine Wohnnutzfläche von rund 88... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 2. 2003 kam es auf der Ettenauer Landesstraße in Oberösterreich zu einer Frontalkollision zwischen einem von Michael H***** gelenkten PKW und einem vom Erstbeklagten gelenkten, vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei einem deutschen Versicherungsunternehmen haftpflichtversicherten LKW. Michael H***** wurde bei dem Unfall getötet. Das überwiegende Verschulden im Ausmaß von zwei Drittel trifft den Erstbeklagten. In diesem Umfang haben die beklagten Parteien f... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Peter J*****, vertreten durch Dr. Walter Sarg, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei und Gegner der gefährdeten Partei MMag. Thomas P*****, vertreten durch Dr. Christian Prader und Mag. Ulrich Ortne... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer. Der Erstantragsteller begehrte mit seinem Sachantrag, die Antragsgegner zu verpflichten, die seitliche Abwandung seines Kfz-Abstellplatzes samt Anbringung eines Sektionaltores an der Stirnseite zu dulden. Das Erstgericht wies den Sachantrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, die Drittantragsgegner dürften - sei es aufgrund einer analogen Anwendung des nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots im Sinn des § 364 Abs 1 ABGB id... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §3 Abs1
Rechtssatz: Schon nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEG2002 konnte schlichtes Miteigentum an einer Liegenschaft neben Wohnungseigentum nur bestehen, wenn auf der Liegenschaft Objekte mit eigenem Nutzwert vorhanden waren, an denen kein Wohnungseigentum bestand. Entscheidungstexte 5 Ob 109/03w Entscheidungstext OGH 09.12.2003 5 Ob 109/03w ... mehr lesen...