RS OGH 2003/12/9 5Ob109/03w

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Veröffentlicht am 09.12.2003
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Norm

WEG 1975 §1
WEG 1975 §3 Abs1

Rechtssatz

Schon nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEG2002 konnte schlichtes Miteigentum an einer Liegenschaft neben Wohnungseigentum nur bestehen, wenn auf der Liegenschaft Objekte mit eigenem Nutzwert vorhanden waren, an denen kein Wohnungseigentum bestand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118639

Dokumentnummer

JJR_20031209_OGH0002_0050OB00109_03W0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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