Vgl aber; Vgl Beis wie T1; Beisatz: Auch die Dereliktion von schlichtem Miteigentumsanteilen ist unzulässig. (T2) Bem: Siehe RS0127215. (T3) Veröff: SZ 2011/108
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 29.04.2025 2 Ob 68/25a
Beisatz: Bei Bestehen einer Kuratel könnte sich (nur) der Kurator (als Vertreter des Kuranden) des Eigentums einer Liegenschaft mit Wirksamkeit für den Kuranden begeben. (T5)