RS OGH 2025/4/29 5Ob126/98k; 5Ob13/00y; 5Ob197/02k; 5Ob105/11v; 5Ob100/13m; 5Ob21/14w; 5Ob204/18p; 3

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Rechtssatz

Es besteht die Möglichkeit der Preisgabe auch für unbewegliche Sachen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110725

Im RIS seit

29.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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