RS OGH 2019/3/20 5Ob105/11v, 5Ob204/18p

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Veröffentlicht am 20.03.2019
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Rechtssatz

Auch die Dereliktion von schlichtem Miteigentumsanteilen ist - so wie von Wohnungseigentum (5 Ob 197/02k) – unzulässig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dereliktion, unbewegliche Sachen, schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127215

Im RIS seit

21.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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