Begründung: Entscheidungsgegenstand ist die Überprüfung der Abrechnung des Jahres 2003 iSd §§ 20 Abs 3, 34 Abs 3, 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002. Rechtliche Beurteilung Gegen den bestätigenden Sachbeschluss des Rekursgerichts macht der Antragsteller in seinem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erhebliche Rechtsfrage geltend: 1. Saldendifferenz: 1.1. Der Antragsteller verweist darauf, der Stand des Kontos der Eigentümergemeinschaft stimme mit dem Saldo der Ja... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVi1MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Einwendungen des Vermieters gegen einen Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten sind auf die aus den §§ 3, 4 MRG abzuleitenden Sachverhalte beschränkt. Ansprüche oder Einwendungen, die auf Vereinbarungen gestützt sind, sind grundsätzlich auf dem Rechtsweg geltend zu machen und können nicht im Verfahren nach § 37 MRG durchgesetzt werden. Ebensowenig wie die Erfüllung vertragli... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §8 Abs2 Z1MRG §8 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Ersetzung von Holzrahmenfenstern durch neue Kunststoffenster kann grundsätzlich als Erhaltungsarbeit oder Verbesserungsarbeit (§§ 3, 4 MRG) an allgemeinen Teilen des Hauses anzusehen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 3 oder 4 MRG bildet zugleich eine Vorfrage für das Bestehen der Duldungspflicht des Mieters gemäß § 8 Abs 2 Z 1 MRG; im Gegensatz zu § 8 Abs 2 Z 2 MRG sieh... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die im § 4 MRG angeführten nützlichen Verbesserungen könnten zu einer Duldungspflicht des Mieters im Sinne des § 8 Abs 2 Z 1 MRG führen, ohne dass die Voraussetzungen für eine Erhaltungspflicht beziehungsweise Verbesserungspflicht des Vermieters vorliegen müssen (Krejci, HBzMRG, 235 gibt mit dem Wort "insbesondere" zu erkennen, dass die Duldungspflicht des Mieters sogar noch weiter reichen kann). ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin einer im Wohnungseigentum der Beklagten stehenden Wohnung, die nach dem Vorbringen der Beklagten (ON 14) in einem vor dem Jahre 1945 errichteten Gebäude gelegen sein soll. Die Klägerin begehrte von der Beklagten zunächst die Sanierung dieser Wohnung durch Austausch von vier Dachfenstern, wobei ein wärmegedämmter Aufsatzrahmen mit isolierverglasten Fenstern zu verwenden und der Anschluß an das bestehende Blechdach fachmännisch durch einen... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der im Haus der Antragsgegnerin in Wien 1., ***** gelegenen Wohnung top.Nr.12. Mit ihrem am 8.August 1989 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1. und 8.Bezirk, eingebrachten Antrag begehrte Christine E***** die Feststellung, daß die von ihr in Auftrag gegebene und auch bezahlte Rauchfangsanierung am Rauchfang in ihrer Wohnung laut Rechnung der Betonsteinwerke Paul A***** KG Gm... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des den Antragsgegnern gehörenden Hauses Wien *****. Die Antragsteller begehrten - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, daß die von den Antragsgegnern beabsichtigte Errichtung einer Gegensprechanlage am Haustor des genannten Hauses a) keine nützliche Verbesserung des Hauses darstelle und b) daher aus der Hauptmietzinsreserve nicht finanziert werden dürfe. Das Erstgericht wies diese Anträge we... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine Verbesserungsarbeit strebt an, aus dem bestehenden Zustand einen besseren, vorteilhafteren, aus verschiedenen Gründen positiver bewerteten zu machen, auch wenn der gegenwärtige Zustand nicht mangelhaft erscheint. Entscheidungstexte 5 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 15/92 Veröff: WoBl 1992/123 (Würth) = ImmZ 1992,316 ... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2 Z1
Rechtssatz: Nützliche Verbesserungsarbeiten sind immer jedenfalls auch solche in § 8 Abs 2 Z 1 MRG genannte zweckmäßige Verbesserungsarbeiten schlechthin. Entscheidungstexte 5 Ob 15/92 Entscheidungstext OGH 10.03.1992 5 Ob 15/92 Veröff: WoBl 1992,123 (Würth) = ImmZ 1992,316 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, den zwischen ihr und ihrer Rechtsvorgängerin im Eigentum an den Liegenschaften EZ 518 und 519 KG Salzburg, Marianne W*****, geschlossenen Bestandvertrag vom 9. 8. 1977 zuzuhalten und gemäß Aufforderung des Magistrates Salzburg als Bau- und Feuerpolizei zu AZ 5/05/68116/90 vom 7. 8. 1990 um nachträgliche baubehördliche Bewilligung von acht im einzelnen aufgezählten nichtbewilligten Baumaßnahmen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, Mieterin der Dachgeschoßwohnung im Hause Mödling, Kielmanseggasse 13, begehrte, die Beklagte als Vermieterin schuldig zu erkennen, die mitvermietete Terasse binnen 3 Monaten ordnungsgemäß in einem baubehördlich genehmigten Zustand herzustellen und der Klägerin zur Verfügung zu stellen. Das Erstgericht wies die Klage ab, nachdem es zwar ausdrücklich seine sachliche Zuständigkeit bejaht (ON 6), die Frage der Zulässigkeit des streitigen Rechtsweges aber nich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Bezahlung von 80.000 S sA mit der
Begründung: , er habe in der Wohnung Märzstraße 115-123/10/2/10 in 1140 Wien als Mieter Investitionen mit dem nun geltend gemachten Zeitwert vorgenommen; die beklagte Partei als ehemalige Vermieterin dieser Wohnung weigere sich jedoch, ihm diese Investitionen abzulösen. Die im Mietvertrag enthaltene Bestimmung, wonach dem Mieter für Investitionen bei Auflösung des Mietverhältnisses kein Er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin im Haus 1120 Wien, Grünbergstraße 31, dessen Eigentümer die Antragsgegner sind. Die Antragstellerin stellte nach vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien verschiedene Anträge im außerstreitigen Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz, darunter auch die unter den Punkten 2) c) mittlerer Satz; 2) e) aa) bis ff); 2) h) bb) und 2) h) ee) des erstgerichtlichen Sachbeschlusses abgewiesenen Anträge, welche die inha... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2
Rechtssatz: Aus der weiten Fassung des § 37 Abs 1 Z 2 MRG (im Gegensatz zu Z 3 und 4 leg cit, worin jeweils nur die Durchsetzung genannt ist) und dem Zitat der §§ 3 und 4 MRG ergibt sich, daß im Gegensatz zum MG nicht nur Verfahren zur Durchsetzung, sondern auch alle anderen im Zusammenhang mit Erhaltungsarbeiten oder Verbesserungsarbeiten denkbaren Streitigkeiten (insbesondere auf Feststellung des Vorlie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mieterin von vier im Erdgeschoß des den Beklagten gehörenden Hauses Mitterdorf Nr. 50 gelegenen Geschäftsräumlichkeiten. Im Jahre 1980 brachte die Klägerin ihr Unternehmen in die neu gegründete Firma P*** Handelsgesellschaft mbH (im folgenden kurz: Fa. P***) deren Geschäftsführerin sie war, ein; die Firma P*** benützte die von der Klägerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten weiter. Ein Mietvertrag zwischen der Firma P*** und den Beklagten wurd... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. August 1957 Mieter der im zweiten Stock links vom Stiegenhaus gelegenen, aus Zimmer, Kabinett, Küche, Klosett und Speis bestehenden Wohnung im Haus des Antragsgegners in Linz, Scharitzerstraße 21. Am 28. Juni 1982 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Linz gemäß § 6 Abs 1 MRG die Erlassung des Auftrages zur Erneuerung der Fenster dieser Wohnung im Sinne des Anbotes der Firma P*** vom 18. Juni 1982 (Einbau von 5 Semperdur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mietete mit Mietvertrag vom 11.9.1980 in dem im Eigentum der Beklagten stehenden Haus, Salzburg, Linzer Straße 23, verschiedene Räumlichkeiten zum Betrieb eines Cabaretts. Zum Mietobjekt gehört die Heizanlage mit Entlüftung. Im Mietvertrag wurde vereinbart, daß die Instandhaltung der Mieträumlichkeiten im Inneren durch die Mieterin auf ihre Kosten zu erfolgen habe, soweit es sich nicht um ernste Schäden des Hauses handelt. Ernste Schäden des Hauses sind hing... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3MRG §4MRG §6MRG §9MRG §10
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 1097 ABGB wurde durch das MRG nicht berührt. Entscheidungstexte 2 Ob 625/85 Entscheidungstext OGH 12.11.1985 2 Ob 625/85 1 Ob 611/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 1 Ob 611/88 8 Ob 673/89 ... mehr lesen...
Norm: MRG §4MRG §8 Abs2WVG §15
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Duldung von Eingriffen in die Mietrechte in § 8 Abs 2 MRG müssen als Ausbau der Regelung des § 15 WVG verstanden werden. Die Nützlichkeit der Verbesserung ist auch an den Vorschriften des WVG zu messen. Als "Verbesserungsarbeiten" an allgemeinen Teilen des Hauses sind nur "nützliche Verbesserungen" nach § 4 MRG anzusehen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §3MRG §4MRG §6MRG §37 Abs1 Z2. MRG §20 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Die Interessen der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG können schon deshalb nicht bloß in wirtschaftlicher Hinsicht abstrakt unmittelbar berührt werden, weil der Vermieter gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a MRG jene Beträge, die er zur ordnungsgemäßen Erhaltung oder nützlichen Verbesserung des Hauses aufgewendet hat, in der Hauptmietzinsabrechnung als Ausgabe... mehr lesen...