RS OGH 1984/12/4 5Ob51/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.1984
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Norm

MRG §4
MRG §8 Abs2
WVG §15

Rechtssatz

Die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Duldung von Eingriffen in die Mietrechte in § 8 Abs 2 MRG müssen als Ausbau der Regelung des § 15 WVG verstanden werden. Die Nützlichkeit der Verbesserung ist auch an den Vorschriften des WVG zu messen. Als "Verbesserungsarbeiten" an allgemeinen Teilen des Hauses sind nur "nützliche Verbesserungen" nach § 4 MRG anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 51/84
    Entscheidungstext OGH 04.12.1984 5 Ob 51/84
    Veröff: JBl 1985,546

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069205

Dokumentnummer

JJR_19841204_OGH0002_0050OB00051_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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