Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Erstgericht die Beklagte für schuldig, dem Kläger Euro 1.297,12 zuzüglich 4 % Zinsen zu bezahlen und verhielt sie zum Ersatz der mit Euro 1.702,58 bestimmten Kosten des Klägers. Das auf Zahlung weiterer Euro 7.929,75 zuzüglich Zinsen gerichtete Mehrbegehren wies das Erstgericht ab. Ausgehend von den auf den Seiten 5 - 9 der Urteilsausfertigung wiedergegebenen Tatsachen erkannte das Erstgericht in rechtlicher Hinsicht,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118ABGB §1295MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei wirksam befristetem Mietvertrag berechtigt auch die vorzeitige Vertragsaufhebung durch den Vermieter, hier wegen Mietzinsrückstandes, zur Forderung des Nichterfüllungsschadens in Höhe des Mietzinses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Mieter frühestens den Vertrag beenden hätte können. Die frühere Wiedervermietungsmöglichkeit ist im Rahemn der Schadensminderungspflicht zu prüfen. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte von der beklagten Partei, die Schiliftanlagen sowie Schiabfahrten betreibt, mit Mietvertrag vom 11. 10. 1994 (./B) eine auf der Liegenschaft KG P*****, EZ ***** Grundstück 6***** errichtete Minigolfhütte (Blockhütte) im Ausmaß von 16 m 2 gemietet. Eigentümerin dieser Liegenschaft ist die Wohnungseigentümergemeinschaft A*****. Auf dem Grundstück war von der beklagten Partei (neben einer Informationstafel und Spielgerät) auch (konsenslos) die Blockhütte ... mehr lesen...
Norm: KO §23ZPO §560 Abs1 Z2 litd BMRG idFd WRN 1997 §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Kündigt ein Masseverwalter gemäß § 23 KO den Mietvertrag über eine Wohnung, auf den § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG idFd WRN 1997 anzuwenden ist, so gilt (wenn der Zins in längstens monatlichen Abständen zu zahlen ist) die einmonatige Kündigungsfrist des § 560 Abs 1 Z 2 lit d ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 67/03d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Prozessthema ist die Frage, ob auf das vorliegende Bestandverhältnis die WRN 2000 BGBl I 2000/36 Anwendung findet oder nicht (§ 49c Abs 6 oder Abs 9 MRG) und demnach durch die Änderung des § 29 Abs 1 Z 3 MRG nur die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist das Bestandverhältnis über eine "Wohnung" - das der Masseverwalter der Bestandnehmerin unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigte - auflösen konnte. Prozessthema ist die Frage, ob au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margarethe W*****, vertreten durch Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte OEG in Leibnitz, gegen die beklagten Parteien 1. Hermine O***** und 2. Gernot M*****, beide ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind auf Grund Schenkungsvertrags auf den Todesfall vom 27. April 1990 je zur Hälfte bücherliche Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Einfamilienhaus samt Garten (im Folgenden nur Haus). Die Geschenkgeberin unterfertigte am 20. Februar 1998 als Vermieterin einen schriftlichen Mietvertrag über das Haus mit dem Beklagten als Mieter für die Dauer eines Jahres, beginnend am 1. März 1998. Mit Beschluss vom 23. März 1998 wurde die Mut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Sinne der Bestimmungen des Kleingartengesetzes Pächterin einer Teilfläche des Grundstücks 1793/2 und des gesamten Grundstücks 1794/1. Dieses Pachtverhältnis wurde mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 1961 eingegangen und von dieser zum 31. 12. 1971 aufgekündigt. Diese Aufkündigung erwuchs in Rechtskraft. Die Beklagte erwarb das Grundstück 1793/2 mit Kaufvertrag vom 13. 2. 1970 und das Grundstück 1794/1 mit Kaufvertrag vom 7. 1. 198... mehr lesen...
Begründung: Mit Grundbenützungsübereinkommen aus 1956 räumte die Antragsgegnerin der Antragstellerin das Recht ein, auf Teilfächen der Eisenbahngrundstücke Nr 1079/1 und 1063 ein Kinogebäude zu errichten, wobei die Antragsgegnerin außer bei dringendem betrieblichen Eigenbedarf für 50 Jahre auf Kündigung verzichtete. Nach 50 Jahren sollen sämtliche von der Antragstellerin errichteten Baulichkeiten entschädigungslos ins Eigentum der Antragsgegnerin übergehen. Vereinbart wurde ein vier... mehr lesen...
Norm: MRG idF vor der WRN 2000 §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Im § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG idF vor der WRN 2000 war ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Mieters nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 5 Ob 247/01m Entscheidungstext OGH 13.11.2001 5 Ob 247/01m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0116023 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde (RIS-Justiz RS0042936, RS0042776 ua). Eine wesentliche Verkennung der Rechtslage bzw ein unvertretbares Auslegungsergebnis, ist nicht zu erkennen. Die Vorinstanzen kamen durch Wortinterpretation zu dem Ergebnis... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Kaufvertrages vom 15. 1. 1992 alleiniger Eigentümer der Liegenschaft St. Sigmund im Sellrain 40, auf der 1982/1983 ein Einfamilienhaus errichtet wurde. Der unmittelbare Rechtsvorgänger des Klägers hatte die Liegenschaft am 13. 12. 1990 durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erworben. Zuvor stand sie im Alleineigentum von Monika D*****, die Haus und Garten im Jahre 1990 den Beklagten zu Wohnzwecken vermietete. Man vereinbarte zunäc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte 1987 mit finanzieller Unterstützung seiner Mutter ein Wohnhaus mit Garten in Graz. Bereits damals war die 66 m2 große Wohnung im Parterre des Hauses an die Beklagten vermietet. Diese wohnen dort seit nunmehr 42 Jahren. Für die im ersten Stock und im nur teilweise ausgebauten Dachgeschoss gelegenen Räumlichkeiten räumte er seinen Eltern ein verbüchertes Wohnrecht ein, das nach dem Tod des Vaters des Klägers von dessen Mutter nach wie vor ausgeübt wir... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger sind Eigentümer eines Hauses in Feldkirch, das zwei Wohnungen im Erdgeschoss bzw. im ersten Stock sowie ein Appartement im Obergeschoss enthält. Die Rechtsvorgängerin der Kläger vermietete den Beklagten mit Vertrag vom 1. 10. 1994 die im Erdgeschoss gelegene Wohnung und das im Obergeschoss befindliche Appartement. Es wurde vereinbart, dass der Vertrag auf 5 Jahre geschlossen wird, sodass er am 30. September 19... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1
Rechtssatz: § 29 MRG steht einer einverständlichen Auflösung des Mietverhältnisses nur entgegen, wenn der Mieter unter Druck steht; so ist ein Räumungsvergleich vor oder gleichzeitig mit dem Abschluss des Mietvertrages unwirksam. Im Übrigen ist aber die Vertragsfreiheit nicht aufgehoben, eine Einigung über die Auflösung des Mietverhältnisses und die Räumung ist während des Mietverhältnisses wirksam, auch wenn sie erst zu ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin von Anteilen an einer Liegenschaft in Favoriten, mit denen Wohnungseigentum an einem Geschäftslokal samt Keller verbunden ist. Sie hatte das Objekt mit schriftlichem Mietvertrag vom 16. 12. 1977 an die P***** Beteiligungs GesmbH auf bestimmte Zeit bis 31. 1. 1988 vermietet und der Mieterin ein Vormietrecht für die Zeit nach Vertragsende eingeräumt. Die nach der damaligen Gesetzeslage unzulässige Befristung wurde durch einen geri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten schlossen am 1. 1. 1989 mit den Schwiegereltern der Klägerin, die Eigentümer einer Liegenschaft samt Haus in J***** waren, einen schriftlichen Mietvertrag, mit dem die Vermieter den Mietern das Haus mit Garten für die Dauer von drei Jahren ab 1. 1. 1989 überlassen. Am 15. 7. 1991 wurde Helmut M*****, der Ehegatte der Klägerin, Eigentümer dieser Liegenschaft. Er schloß mit den Beklagten am 1. 8. 1991 einen Mietvertrag ab, der den gleichen Inha... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das gesetzliche Erfordernis der Schriftform für ein befristetes Mietverhältnis muss auch bei der Zusage, einen solchen Vertrag abzuschließen, eingehalten werden; eine bloß mündliche Zusage, reicht nicht aus, weil ansonsten der Zweck dieses Formgebots unterlaufen würde. Entscheidungstexte 3 Ob 43/99s Entscheidungstext OGH 22.03.2000 3 Ob 43/99s ... mehr lesen...
Norm: MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das gesetzliche Erfordernis der Schriftform für ein befristetes Mietverhältnis muss auch bei der Zusage, einen solchen Vertrag abzuschließen, eingehalten werden; eine bloß mündliche Zusage, reicht nicht aus, weil ansonsten der Zweck dieses Formgebots unterlaufen würde. Entscheidungstexte 3 Ob 43/99s Entscheidungstext OGH 22.03.2000 3 Ob 43/99s ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schenk als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard H*****, Kaufmann, ***** vertreten durch Lirk, Lirk & Csàky, Rechtsanwälte in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Monika L*****, Geschäftsfrau, 2. Ing. Helmut P*****, Angestellter, beide *... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Miteigentümer des Hauses *****, in welchem der Antragsgegner seit 1988 eine Wohnung gemietet hat. Dem Antragsgegner wurde in der Zeit vom 1. 3. 1992 bis 30. 5. 1994 ein Pauschalmietzins von monatlich S 3.800,-- und seit 1. 6. 1994 ein solcher von monatlich S 4.600,-- vorgeschrieben. Mit ihrem am 18. 9. 1996 bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Graz eingebrachten Antrag vom 16. 9. 1996 begehrten die Antragsteller die "Best... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z5MRG §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung bei einem Mietvertrag ist die Einhaltung der Schriftform; dies bedeutet, dass eine die Vereinbarung des unbedingten, durch Datum oder Fristablauf von vornherein bestimmten Endtermines dokumentierende Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt sein muss oder unterfertigte Anbot- und Annahmeerklärungen derartigen Inhaltes vorliegen müssen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses W*****, K*****-Straße *****. Dieses wurde ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel ab Mai 1995 errichtet. Im mittlerweile rechtskräftig beendeten Verfahren ***** des Erstgerichtes wies dieses das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung, daß ihr aufgrund eines im März 1996 mit den beklagten Parteien abgeschlossenen Hauptmietvertrages das Bestandrecht an dem im Parterre des Hauses gelegenen... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs1 Z5MRG §29 Abs1 Z3 lita
Rechtssatz: Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung bei einem Mietvertrag ist die Einhaltung der Schriftform; dies bedeutet, dass eine die Vereinbarung des unbedingten, durch Datum oder Fristablauf von vornherein bestimmten Endtermines dokumentierende Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt sein muss oder unterfertigte Anbot- und Annahmeerklärungen derartigen Inhaltes vorliegen müssen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag über eine 107,9 m2 große Wohnung in einem Haus, das nach dem 31. 12. 1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichtet wurde. Das Mietverhältnis begann am 1. 10. 1993. Die Parteien vereinbarten, daß ungeachtet der Befristung eine Kündigung für beide Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende aus wichtigem Grund möglich sei. Vier Monate nach Bezug d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger (im Feststellungsprozeß, gleichzeitig Beklagter im Exszindierungsverfahren, in der Folge nur noch: Kläger) ist Eigentümer eines Hauses in Wien, in dem der Beklagte (im Feststellungsprozeß, zugleich Kläger im Exszindierungsverfahren, in der Folge nur noch: Beklagter) die Wohnung Tür 9 mit schriftlichem Mietvertrag vom 1. 8. 1992 befristet auf ein Jahr bis 31. 7. 1993 gemietet und beim Kläger eine Kaution von 20.000 S erlegt hatte. Der Beklagte bezog die Woh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Mieterin der nach dem 8. 5. 1945 errichteten Eigentumswohnung der Beklagten im Haus ***** in L*****. Das Mietverhältnis begann am 1. 12. 1995, wurde für die Dauer von 10 Jahren bis zum 30. 11. 2005 geschlossen und sollte vereinbarungsgemäß durch bloßen Zeitablauf ohne Kündigung enden. Unter Hinweis auf § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG kündigte die Klägerin am 17. 9. 1998 den Mietvertrag zum 31. 12. 1998 auf. Die Aufkündigung wurde der Beklagten a... mehr lesen...
Begründung: Zunächst begegnet die von den Vorinstanzen vorgenommene Einstufung der Wohnung der Antragstellerin in die Ausstattungskategorie D ungeachtet der Einwände des Revisionsrekurswerbers keinen Bedenken. Zwar kann nach den Rechtsvorschriften über den Kategorieausgleich (§ 16 Abs 2 aF) grundsätzlich auch ein für die Ausstattungskategorie C erforderliches Merkmal der Wasserentnahmestelle oder des WCs im Wohnungsverband durch Merkmale höherer Kategorien wie Etagenheizung ode... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Steinbauer, Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Wolfgang D*****, 2. Anneliese D*****, Pensionsinhaber, ***** , vertreten durch Dr. Martin Stock, Rechtsanwalt in Zell am See, wider die beklagten Parteien 1. Brigitte S*****, 2... mehr lesen...