Begründung: Die Antragsgegnerin - deren Bezeichnung laut offenem Firmenbuch (FN *****) wie aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlich richtig zu stellen war - ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus *****. Die Antragstellerin ist die letzte Mieterin in diesem Haus. Sie benützt Räumlichkeiten im Erdgeschoß, im ersten Obergeschoß (Mezzanin) und einen Teil des Kellers. Der Zugang zu den Räumlichkeiten im Erdgeschoß erfolgt gesondert von der Straße aus und nicht über das (allgemei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter einer ca 70 m² großen Wohnung im Haus *****. Das Mietverhältnis hat vor dem 1. 3. 1994 begonnen. Die Erstantragsgegnerin war bis zum 24. 7. 2007 Eigentümerin des Bestandobjekts und seither ist es die Zweitantragsgegnerin. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht. Im Jahre 1987 hatte Kurt L***** das sanierungsbedürftige Haus gekauft. In einem danach bei der Schlichtungsstelle anhängig gemachten Verfahren nach §§ 18, 18a MRG, an dem d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gemeinde ist Eigentümerin des in der Gemeinde gelegenen, mehrere 100 Jahre alten Hauses mit der Adresse S*****straße 34. In dem Haus befinden sich mehrere Bestandobjekte. Im Erdgeschoß liegt das in der Folge von der Klägerin gemietete Geschäftslokal. Am 10. 4. 1979 schrieb die beklagte Partei das Bestandobjekt im Gesamtausmaß von 56 m² zur Vermietung unter der Bedingung aus, dass der Ausbau bzw die Umgestaltung der Räumlichkeiten - die bisher als Wo... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. Hiebei handelt es sich um ein gut geschnittenes und sehr schönes Baugrundstück im Ortszentrum, welches mit dem Wohnhaus I***** bebaut ist. Diese Liegenschaft ist über öffentliche und asphaltierte Straßen mit Fahrzeugen aller Art gut erreichbar. Die Zufahrt zum Grundstück bzw zur Garage erfolgt über den F*****weg, ein Zugang ist ebenso von der I***** her möglich. Durch die innerörtliche zentrale Lage befind... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** N*****, vertreten durch Dr. Christian Cerha, Rechtsanwalt in Feldkirch, gegen die beklagten Parteien 1. E***** E*****, 2. R***** W*****, vertreten durc... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs sowohl gegen seinen Teilsachbeschluss als auch den Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschluss zugelassen, weil seine Überlegungen „zum heranzuziehenden Richtwert von 4,37 EUR bei Mietvertragsabschluss [zwischen den Streitteilen] oder den damals schon bekannten und bei Mietvertragsbeginn gültigen 4,50 EUR nicht durch eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof abgesichert“ seien. Rechtliche Beurteilung Der... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Josef F*****, 2. Maria Elisabeth F*****, beide *****, vertreten durch Dr. Georg Huber, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingeborg M*****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei Ju... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Mieter der Wohnung top Nr. ***10 eines im Eigentum der klagenden Partei stehenden Hauses in Wien. Am 24. 2. 2005 erließ der Magistrat der Stadt Wien einen Bescheid über die Räumung und Abtragung dieses Gebäudes, in welchem es unter anderem heißt: „Der Magistrat erteilt gem § 129 Abs 4 der Bauordnung für Wien der Eigentümerin der Baulichkeit [...] nachstehenden Auftrag: Binnen 6 Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides ist der dreistöckige, teilunterk... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil verpflichtete das Erstgericht den Beklagten zur geräumten Übergabe des Mietobjektes Wohnung top Nr. 15 im Haus *****, sowie zum Kostenersatz. Dazu traf es die auf Seite 5 bis 11 der Urteilsausfertigung wiedergegebenen Feststellungen. In rechtlicher Hinsicht erwog es, ein beide Seiten bindender Mietvertrag sei nicht zustande gekommen, weil die Zweitklägerin die Einwilligung in das Zustandekommen eines Mietverhältn... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beklagten begründen die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels damit, dass das Berufungsgericht von der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen sei, wonach der konkrete Endtermin eines Mietverhältnisses nicht durch die Auslegungsregel der §§ 914 und 915 ABGB ermittelt werden dürfe. Da im konkreten Fall die - von den Vermietern formulierte - relevante Passage des Mietvertrags laute: „Das Mietverhältnis beginnt am 1. 2. 2001 und wird auf die Dauer... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag vom 25. 10. 2001 betreffend eine Wohnung. Dieser Mietvertrag wurde von beiden Teilen unterfertigt. Er enthält unter § 5 (Verbot der Untervermietung) folgende Vereinbarung: „Die gänzliche oder teilweise Untervermietung oder sonstige Überlassung des Bestandobjekts an Dritte ist - sofern § 11 MRG nichts anderes vorsieht - nicht gestattet." Daran schließt sich die Wortfolge „(Ausnahme siehe Beiblatt!)" an. Unter § 6 (Weitere V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112ZPO §190MRG §3 Abs3 Z2MRG §29 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist. Entscheidungstexte 5 Ob 192/07g Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112ZPO §190MRG §3 Abs3 Z2MRG §29 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ist eine „erhaltende" Sanierung ausgeschlossen und sind praktisch einem Neubau gleichkommende Maßnahmen erforderlich, was zum „rechtlichen Untergang" des Mietobjekts im Sinn des § 29 Abs 1 Z 2 MRG iVm § 1112 ABGB führt, dann kann sich der Bestandnehmer infolge Beendigung des Bestandverhältnisses nicht mehr erfolgreich auf § 3 Abs 3 Z 2 MRG berufen. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter einer Wohnung im Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieses Hauses. Die MA 37 erließ für dieses Haus am 24. 2. 2005 einen Bescheid über die Räumung und die Abtragung des Gebäudes mit folgendem Wortlaut: „Der Magistrat erteilt gemäß § 129 Abs 4 der Bauordnung für Wien (BO) der Eigentümerin der Baulichkeit auf der im
Betreff: genannten Liegenschaft nachstehenden Auftrag: „Der Magistrat erteilt gemäß Paragraph 129, Absatz 4, der B... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112ZPO §190MRG §3 Abs3 Z2MRG §29 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch nicht verpflichtet ist. Entscheidungstexte 5 Ob 192/07g Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112ZPO §190MRG §3 Abs3 Z2MRG §29 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ist eine „erhaltende" Sanierung ausgeschlossen und sind praktisch einem Neubau gleichkommende Maßnahmen erforderlich, was zum „rechtlichen Untergang" des Mietobjekts im Sinn des § 29 Abs 1 Z 2 MRG iVm § 1112 ABGB führt, dann kann sich der Bestandnehmer infolge Beendigung des Bestandverhältnisses nicht mehr erfolgreich auf § 3 Abs 3 Z 2 MRG berufen. Entscheidun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Doris F*****, vertreten durch Blum Hagen & Partner Rechtsanwälte GmbH in Feldkirch, wider die beklagte Partei Gabriele L*****, v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Klägerin beantragte die Richtigstellung der Parteibezeichnung, zumal die „L***** GmbH" schon bei Klagseinbringung gelöscht gewesen sei. Irrtümlich sei die noch nicht berichtigte Eigentümerbezeichnung laut Grundbuch in die Klage eingeflossen. Die L***** GmbH sei als übertragende Gesellschaft mit der L***** & Co GmbH als übernehmender Gesellschaft verschmolzen worden, welche von Anfang an als klagende Partei gemeint gewesen sei. Der Klagevertreter s... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte mietete am 30. 8. 2001 eine Wohnung in einem „Zweiobjektehaus". Der Mietvertrag enthielt zur Mietdauer folgende Regelung: Das Mietverhältnis beginnt am 1. 12. 2001. Das Mietverhältnis wird auf 4 Jahre befristet geschlossen, d. h. bis zum 30. 11. 2005. Das Mietverhältnis kann vom Vermieter 3 Monate vor diesem Zeitpunkt gekündigt werden. Wird das Mietverhältnis nicht vom Vermieter gekündigt, so verlängert es sich automatisch um ein Jahr. Mit dieser von beiden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ilse G*****, vertreten durch Ferner Hornung & Partner, Rechtsanwälte Gesellschaft mbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei Ingeborg N*****, vertreten durch Mag. Alois Pirkner, Rechtsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses in Graz, das sie mit schriftlichem Mietvertrag vom 3. 7. 1997 an die beklagte Partei vermietete. Der von beiden Parteien unterfertigte Mietvertrag wurde beginnend am 1. 7. 1997 für die Dauer von zwei Jahren bis zum 30. 6. 1999 abgeschlossen. Im Jahr 1999 wurde zwischen den Streitteilen eine schriftliche Vereinbarung über eine Mietvertragsverlängerung von 1. 7. 1999 bis 30. 6. 2001 inklusive einer Option für... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Thomas Pittner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl. Ing. Karl K*****, vertreten durch Dr. Reinhard Tögl, Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das angefochtene Berufungsurteil folgt der oberstgerichtlichen Entscheidung 3 Ob 43/99s, die einen vergleichbaren Fall zum Gegenstand hatte. Auch dort wurde von der klagenden Partei, die den Beklagten ein Einfamilienhaus vermietet hatte, mit der Behauptung, die Mieter hätten die Unterfertigung eines befristeten schriftlichen Mietvertrages zugesagt, die Unterfertigung eines betreffenden schriftlichen Mietvertrages begehr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung bei einem Mietvertrag ist die Einhaltung der Schriftform. Demnach muss sich der Endtermin aus einer gemeinsamen, von allen Vertragspartnern unterfertigten Urkunde eindeutig entnehmen lassen, ohne dass auf Auslegungsregeln zurückgegriffen werden muss (6 Ob 65/00b; RIS-Justiz RS0017182; RS0068994; RS0112243). Schließen die Parteien einen befristeten Mietvertrag, der den im G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** F***** mit dem Haus *****. In diesem Hause befinden sich zwei Wohneinheiten, und zwar eine im Erdgeschoss und eine im ersten Stock. Am 9. 2. 1994 schloss die Klägerin als Vermieterin mit der Beklagten als Mieterin einen Mietvertrag über die im ersten Stock des Hauses gelegene Wohnung ab, wobei vom Mietvertrag auch zwei nördlich im Keller gelegene Räume, zwei PKW-Abstellplätze und die Mitben... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112 AMRG §7MRG §29 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ausgenommen bei Mietobjekten nach § 1 Abs 4 und 5 MRG durchbricht § 7 MRG die Vorschrift des § 1112 ABGB über das Erlöschen der Mietverhältnisse durch Untergang der Bestandsache. Entscheidungstexte 5 Ob 275/03g Entscheidungstext OGH 09.12.2003 5 Ob 275/03g 1 Ob 64/20y Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118ABGB §1295MRG §29 Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei wirksam befristetem Mietvertrag berechtigt auch die vorzeitige Vertragsaufhebung durch den Vermieter, hier wegen Mietzinsrückstandes, zur Forderung des Nichterfüllungsschadens in Höhe des Mietzinses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Mieter frühestens den Vertrag beenden hätte können. Die frühere Wiedervermietungsmöglichkeit ist im Rahemn der Schadensminderungspflicht zu prüfen. ... mehr lesen...