Norm
ABGB §1118Rechtssatz
Bei wirksam befristetem Mietvertrag berechtigt auch die vorzeitige Vertragsaufhebung durch den Vermieter, hier wegen Mietzinsrückstandes, zur Forderung des Nichterfüllungsschadens in Höhe des Mietzinses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Mieter frühestens den Vertrag beenden hätte können. Die frühere Wiedervermietungsmöglichkeit ist im Rahemn der Schadensminderungspflicht zu prüfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Berechtigte vorzeitige Beendigung des Vertrages, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Räumungsklage wegen Zinsrückstandes.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2003:RWZ0000074Dokumentnummer
JJR_20031125_LG00003_04000R00232_03V0000_001