RS OGH 2003/11/25 40R232/03v

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Veröffentlicht am 25.11.2003
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Norm

ABGB §1118
ABGB §1295
MRG §29 Abs1 Z3

Rechtssatz

Bei wirksam befristetem Mietvertrag berechtigt auch die vorzeitige Vertragsaufhebung durch den Vermieter, hier wegen Mietzinsrückstandes, zur Forderung des Nichterfüllungsschadens in Höhe des Mietzinses bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Mieter frühestens den Vertrag beenden hätte können. Die frühere Wiedervermietungsmöglichkeit ist im Rahemn der Schadensminderungspflicht zu prüfen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Berechtigte vorzeitige Beendigung des Vertrages, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Räumungsklage wegen Zinsrückstandes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2003:RWZ0000074

Dokumentnummer

JJR_20031125_LG00003_04000R00232_03V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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