Begründung: Der Vater hat der mj. Nicole aufgrund gerichtlicher Titel seit 1.März 1991 Geldunterhalt zu leisten. Zuletzt wurde der Unterhaltsbeitrag mit Beschluß des Erstgerichts vom 9.Mai 1995 mit 2.500 S monatlich ab 1.März 1995 festgesetzt. Der Minderjährigen werden seit 1.März 1992 laufend Unterhaltsvorschüsse - solche gemäß §§ 3 und 4 Z 1 UVG vom 1.März 1992 bis 31.März 1994 und vom 1.November 1994 bis 30.Juni 1996, solche gemäß § 4 Z 3 UVG vom 1.April bis 31.Oktober 1994 un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 III MRG §27 Abs1 MRG §27 Abs3 MRG §37 Abs1 Z14 ABGB § 1497 heute ABGB § 1497 gültig ab 01.01.1812 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Sachbeschluß hat das Rekursgericht in teilweiser Abänderung der erstgerichtlichen Entscheidung (in der von einer Verjährung des geltend gemachten Anspruchs ausgegangen worden war) die Antragsgegnerin schuldig erkannt, dem Antragsteller gemäß § 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG eine zu Unrecht eingehobene Ablöse, konkret S 128.309,- samt 4 % Zinsen seit 12.6.1992 zurückzuzahlen. Strittig ist dabei nur mehr die Frage der Verjährung. Die diesbezügliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Abs2 E ZPO §527 Abs2 B1 ZPO §527 Abs2 B2 ZPO §528 Abs1 K MRG §37 Abs3 Z16 MRG §27 Abs3 Z18 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gülti... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen im erstinstanzlichen Sachbeschluß ist die Antragsgegnerin derzeit Hauptmieterin des Geschäftslokals top 2 im Haus W*****, das seit 1970 im Eigentum des Antragstellers steht. Seit 1976 ist dieses Geschäftslokal verpachtet, weshalb der Antragsteller gemäß § 46a Abs 3 MRG die Anhebung des Hauptmietzinses begehrte. Das Erstgericht, an das das Verfahren gemäß § 40 Abs 2 MRG gelangt ist, sprach aus, daß der angemessene monatliche Hauptmietzins S ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Abs2 E ZPO §527 Abs2 B1 ZPO §527 Abs2 B2 ZPO §528 Abs1 K MRG §37 Abs3 Z16 MRG §27 Abs3 Z18 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 527 heute ZPO § 527 gülti... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs3 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon zu § 17 Abs 2 MG wurde judiziert, daß ein bei Gericht oder bei der Gemeinde anhängiges Verfahren über die Höhe des Mietzinses nur die Verjährung jener Rückforderungsansprüche hemmt, die auf den gleichen Grundsätzen wie die überprüfte Mietzinsvorschreibung beruhen (vgl MietSlg 25/18). Die verjährungshemmende Wirkung eines Mietzinsüberprüfungsverfahrens ist daher folgerichtig nur den Ansprüchen auf Rückforderun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten Zahlung von S 550.000 sA. Er habe mit ihm am 21.10.1991 einen "Kaufvertrag" über eine Wohnung geschlossen. Erst nach Abschluß dieses Vertrages und Bezahlung des "Kaufpreises" habe sich herausgestellt, daß die Wohnung nicht im Eigentum des Beklagten, sondern einer Wohnungsgenossenschaft stehe. Deshalb habe er (Kläger) nur ein Nutzungsrecht erwerben können, für das jedoch eine Ablöse nicht verlangt werden dürfe. Der Beklagte weigere s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die AG die Unzulässigkeit des Rechtsweges mit dem Argument geltend macht, die Antragstellerin sei nicht Mieterin gewesen, sondern mache nur einen ihr zedierten Rückforderungsanspruch geltend, ist ihr entgegenzuhalten, daß der Oberste Gerichtshof wegen eines von der zweiten Instanz verneinten Nichtigkeitsgrundes auch im Verfahren nach § 37 MRG nicht mehr angerufen werden kann (MietSlg 45.498 ua). Im übrigen s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Rechtsansicht des Revisionsrekurswerbers hatte der den Mietvertrag errichtende Rechtsanwalt kein Mandat des Antragstellers (Mieters) und damit gegen diesen auch keinen Honoraranspruch. Die im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach (ua) die Kosten der Vertragserrichtung zu Lasten des Antragstellers gehen, stellte daher eine dem § 27 Abs 1 Z 1 MRG widersprechende vertragliche Überwälzung der Kosten dar (... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte vor, Dipl.Ing.S*****, der seine Ansprüche zur Geltendmachung gemäß § 55 Abs 4 JN an den Kläger abgetreten habe, sei im Oktober 1992 auf Wohnungssuche gewesen und habe auf einem Plakat an der Baustelle in 1100 Wien, ***** gelesen, daß sich Wohnungsinteressenten an die Zweigniederlassung der Beklagten wenden könnten. Nach Besichtigung habe er am 7.10.1992 sowohl einen Mietvertrag als auch eine Bestätigung unterschrieben, wonach er sich verpflichte... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht (der Antrag an die Schlichtungsstelle stammt vom 8.1.988) stellte fest, daß die Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin durch Vorschreibung eines im einzelnen aufgeschlüsselten monatlichen Entgelts für die Wohnung *****, im Zeitraum 1.1.1985 bis 31.12.1987 sowie durch Vorschreibung einer "Annuitätennachverrechnung 1980 bis 1984" Anfang 1985 das zulässige Entgelt insgesamt um S 21.792 überschritten habe. Es verpflic... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs3 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §27 Abs3 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Betriebskosten-Pauschalraten, die gemäß § 21 Abs 3 MRG vorgeschrieben werden, handelt es sich nicht um die Akontierung auflaufender Betriebskosten, sondern um selbständige gesetzliche Mietzinsbestandteile (WoBl 1992, 111/80 ua). Sie werden als solche - ohne Rücksicht auf die spätere Abrechnung - geschuldet (Würth zu WoBl 1989/28 und 29; derselbe in Rummel2, Rz 10 zu § 21 MRG; Call zu WoBl 1989/28 und 29), also ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1432 MRG §16 Abs6 MRG §27 Abs3 ABGB § 1432 heute ABGB § 1432 gültig ab 01.01.1812 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 ... mehr lesen...
Begründung: Am 26.Jänner 1959 mietete der Rechtsvorgänger der Kläger vom Rechtsvorgänger der Beklagten ein Geschäftslokal in Wien. Es wurde ein Mietzins von S 15.000,-- vereinbart. Der Vertrag enthält eine Wertsicherungsklausel mit nachstehendem Inhalt: "Dieser Betrag ist wertbeständig vereinbart. Als Maßstab für die Berechnung der Mietzinsleistung seitens der Mieterin gilt der vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung in Wien I, Wipplingerstraße 34 veröffentli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vereinbarung in einem Mietvertrag, daß der Mieter zu Gunsten des Vermieters eine Kaution zu erlegen hat, beinhaltet eine Pfandbestellung für künftige Forderungen; dadurch soll ein Deckungsfonds für allfällige künftige Forderungen des Vermieters geschaffen werden. Zur Zurückstellung der Kaution ist der Empfänger in der Regel erst verpflichtet, wenn klargestellt ist, daß eine Forderung, für welche die Kaution haft... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mietete am 2.10.1991 vom Beklagten eine rund 72 m2 große Wohnung auf unbestimmte Zeit. Der Hauptmietzins betrug 7.239,-- S monatlich. Mit einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses von 195.000,-- S. Dieser Betrag wurde an den Beklagten ausgezahlt. Der Klägerin wurde für die Dauer von 20 Jahren ein Weitergaberecht sowie das Recht eingeräumt, den genannte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1.11.1991 Hauptmieterin der Wohnung Nr.5 im Haus *****. Vor Abschluß des Mietvertrages am 11.11.1991 hat sie der Antragsgegnerin, die damals Verwalterin des im Eigentum der R***** AG stehenden Hauses war, aber auch über eine Immobilienmaklerkonzession verfügte, in zwei Teilbeträgen eine Provision von insgesamt S 31.920,- bezahlt. Nunmehr fordert die Antragstellerin die Provision zurück. Gestützt auf § 37 Abs 1 Z 14 MRG iVm § 27 Abs 1... mehr lesen...
Norm: MRG §22 MRG §27 Abs1 Z1 MRG §27 Abs3 MRG §37 Abs1 Z14 MRG § 22 heute MRG § 22 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 22 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin (einer gemeinnützigen Bauvereinigung) gehörigen Haus *****. Sie hat der Antragsgegnerin am 27.10.1992 anläßlich des Abschlusses des Miet- bzw Nutzungsvertrages eine ihr vorgeschriebene pauschale Bearbeitungsgebühr in der Höhe von S 1.967,- gezahlt und fordert nunmehr - gestützt auf § 22 Abs 1 Z 13 WGG iVm § 27 Abs 1 Z 1 MRG - diesen Geldbetrag zurück. Da der Abschluß eines Mietvertrages zu d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.9.1991 Hauptmieter der Wohnung Nr 4 im Haus *****. Bereits im August 1991 hat er der Antragsgegnerin, die damals Verwalterin des im Eigentum der R***** AG stehenden Hauses war, aber auch über eine Immobilienmaklerkonzession verfügte, im Zuge der Anmietung der Wohnung eine Provision von S 32.400,-- bezahlt. Nunmehr fordert der Antragsteller die Provision zurück. Gestützt auf § 37 Abs 1 Z 14 MRG iVm § 27 Abs 1 MRG hat er am 9.11.1993 b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hautpmieterin der Wohnung top Nr.12a im Haus *****, das von der Erich und Michael C*****verwaltungs OHG verwaltet wird. Sie begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle und soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung - die Rückzahlung der von ihr an die Antragsgegnerin an Vermittlungshonorar bezahlten S 23.280,- mit der
Begründung: , die Antragsgegnerin und die die Hausverwaltung führende OHG habe dieselb... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind Hauptmieterinnen der Wohnung Nr.12a im Haus *****. Sie haben bei Abschluß des Hauptmietvertrages am 4.12.1991 eine Vermittlungsprovision von S 48.862,50 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, insgesamt somit S 58.635,-, an die Zweitantragsgegnerin bezahlt und verlangen jetzt diesen Geldbetrag im außerstreitigen Verfahren mit der
Begründung: zurück, daß die Zweitantragsgegnerin nur vorgeschoben worden sei, um den Provisionsanspruch formell zu recht... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1 MRG §27 Abs3 MRG §37 Abs1 Z14 MRG §37 Abs3 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 2... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, daß Gegenstandes des Revisionsrekursverfahrens nur noch das von den Antragstellern gegen die Drittantragsgegnerin gerichtete, auf § 27 MRG gestützte Begehren auf Rückzahlung einer Vermittlungsprovision ist. Die
Begründung: kann sich daher im folgenden, auch was die Wiedergabe des bisherigen Verfahrensganges betrifft, auf dieses Begehren beschränken. Vorauszuschicken ist, daß Gegenstandes des Revisionsrekursverfahrens nur noch das von den Ant... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs3 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung So wie die Verjährungsunterbrechung durch eine formell mangelhafte oder unzureichende (zurückgewiesene) Klage nicht eintritt (vgl SZ 51/122; MietSlg 21.202 ua; Schubert in Rummel2, Rz 6 zu § 1497 ABGB; Mader in Schwimann, Rz 13 zu § 1497 ABGB), löst ein fehlerhafter Sachantrag, der hinsichtlich vergangener Zinsperioden kein Überprüfungsverfahren einleitet, die Hemmung nach § 27 Abs 3 MRG nicht aus. So wie die Verjä... mehr lesen...