Norm: MRG §21 Abs1 Z8 idF WRN 2000 MRG §23 Abs2 lita idF WRN 2000 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG ... mehr lesen...
Norm: ASchG §20 Abs1ASchG allgAStV allg MRG §21 Abs1 Z8 idF WRN 2000 MRG §23 Abs2 lita idF WRN 2000 ASchG § 20 heute ASchG § 20 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2012 ASchG § 20 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2012 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Liegenschaft *****. In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 verrechnete die Antragsgegnerin den Antragstellern unter dem Titel „Gartenbetreuung-Baumkataster“ einen Betrag von 651,72 EUR, wovon im Revisionsrekursverfahren noch der Betrag von 644,28 EUR verfahrensgegenständlich ist. Diese durch mehrere Einzelrechnungen der ARGE Baumkataster belegten Aufwendungen betrafen von der Antragsge... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen stellten - soweit noch relevant - fest, dass die Antragsgegnerin bei der Vorschreibung von Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung 2001 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß der Antragstellerin um den betriebskostenschlüsselmäßigen Anteil überschritten habe, und zwar hinsichtlich der Positionen Strom und Beleuchtung (vorgeschrieben mit 234.534,12 ATS) um 1.811,60 ATS (= 131,65 EUR; betreffend das Hausbesorgerzentrum [im Weiteren: HBZ]), Brandschut... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte von Wohnungen in der auf einer Liegenschaft in Wien errichteten und im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage mit einer Nutzfläche von 17.450,88 m². Diese Anlage weist fünf Stiegen samt fünf Liftanlagen mit jeweils sieben Stockwerken auf und verfügt über 226 Wohneinheiten. Im Innenhof besteht eine große Grünanlage mit Spielplatz. Am Dach befindet sich ein Schwimmbad mit Dachterrasse und zwei Saunaanlagen. Zur Ti... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *****, die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen in diesem Haus. Soweit noch verfahrensgegenständlich begehren die Antragsteller die Feststellung, dass im Jahr 2000 durch Vorschreibung von Hausbesorgerkosten in Höhe von S 84.000 und im Jahr 2001 für Hausreinigung in Höhe von S 79.250 den Mietern des Hauses Beträge vorgeschrieben wurden, die keine Betriebskosten im Sinn des MRG seien. Das Erstgericht stellte eine ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerinnen sind Eigentümerinnen der Liegenschaft ***** in *****. Die Antragstellerinnen sind seit 1. 1. 1988 Hauptmieterinnen der Geschäftsräume und Gartenflächen des Objektes *****, wo von ihnen ein Heurigenlokal betrieben wird. Bis zum 30. 4. 2001 war von diesem Bestandvertrag eine 75,56 m² Wohnung ausgenommen, die eine der Mieteigentümerinnen bewohnte. Seit 1. 5. 2002 ist den Antragsstellerinnen das gesamte Objekt vermietet. Im verfahrensgegenständlichen... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2 MRG §28 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.1... mehr lesen...
Begründung: Zumindest seit 1994 ist kein Hausbesorger zur Betreuung des Hauses ***** beschäftigt. Es existiert auch keine eigene Hausbesorgerwohnung. An Bankspesen (für die Überweisung der Mietzinse) wurden dem Antragsteller in den Jahren 1993 bis 1995 jährlich S 36 als Betriebskosten verrechnet. Dieser brachte am 16.12.1995 einen Antrag auf Überprüfung einzelner Positionen der Betriebskostenabrechnungen 1992, 1993 und 1994 bei der Schlichtungsstelle ein, wobei insbesondere fo... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2 MRG §24 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.1... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2 MRG §24 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.1... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2 MRG §24 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.1... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Rechtssache ist nach der Zurückweisung des ao Revisionsrekurses der Antragsteller durch den zu 5 Ob 2252/96d ergangenen Teilbeschluß des Obersten Gerichtshofes vom 15.10.1996 nur noch zu klären, ob die auf die Antragsteller im Verhältnis 71,75 % zu 28,25 % überwälzbaren Kosten für die Betreuung der Zentralheizungsanlage (die in Ermanglung eines Hausbesorgers durch die Antragsgegner selbst erfolgt) auch eine Schmutzzulage iSd Punktes V. Z 4.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Feststellung, daß das für die Wohnungen der Antragstellerin angemessene Entgelt im Sinne des § 14 Z 1 WGG durch die Vorschreibung von Beträgen von S 8.538,25, S 3.241,66 und S 163,66 in der Jahresabrechnung 1991 um diese Beträge überschritten wurde, sowie die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Bezahlung von S 3.478 sA. Sie brachte vor, sie sei Hauptmieterin in einer von der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, e... mehr lesen...
Norm: HBG §13 Abs6 MRG §23 Abs2 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.1986 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Wohnhausanlage "W*****" besteht aus den Blöcken A, B und C und umfaßt ca 3.200 Wohnungen. An Stelle von Hausbesorgern werden von der Antragsgegnerin ca 50 Hausarbeiter beschäftigt, die für das reibungslose Funktionieren der technischen Anlagen zu sorgen haben und die vielfältigen Gemeinschaftsanlagen betreuen. Andere Hausbesorgertätigkeiten, wie die Reinigung des gesamten Objektes, werden "zugekauft". Seit August 1981 beschäftigt die Antragsgegnerin einen Sic... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt - nach vorausgegangenem, von ihrem Rechtsvorgänger eingeleiteten Verfahren bei der Schlichtungsstelle - die Feststellung, daß die Antragsgegnerin ihr gegenüber im Jahre 1989 durch anteilsmäßige Vorschreibung von S 5.889,96 (Verwaltungsgebühr), S 21.932,40 (Kosten der Hausreinigung), S 1.289,40 (Überschreitung des Dienstnehmeranteiles an Sozialversicherungsbeiträgen), S 680,- (Doppelverrechnung für Wasserkontrolle), S 7.136,98 (Nichtberüc... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** (mit den darauf befindlichen Häusern K***** 11 - 13 und K***** 15) sowie EZ ***** (mit dem Haus K***** 17), je Grundbuch N*****. Die Erstantragstellerin ist Mieterin einer 41,65 m2 großen, die Zweitantragstellerin und der Drittantragsteller sind Mieter einer 83,61 m2 großen Wohnung im Haus K***** 11 - 13. Die Antragsteller brachten in den am 31.3.1992 bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Anträg... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8 MRG §23 Abs1 Z1 MRG §23 Abs2 MRG §24 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 g... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8 MRG §23 MRG §23 Abs2 MRG §24 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig v... mehr lesen...
Norm: HbG §13 Abs6 MRG §23 Abs2 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.1986 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufene Erstgericht stellte fest, daß die Antragsgegnerin als Eigentümerin des Hauses *****, gegenüber den antragstellenden Mietern das gesetzlich zulässige Zinsausmaß durch Vorschreibung von Betriebskosten für das Jahr 1990 unter anderem um einen im Reinigungsentgelt enthaltenen Betrag von S 7.200 überschritten habe. Nach den erstgerichtlichen Feststellungen wurde dieser Betrag unter der Teilposition "Wert der Dienstwohnung" vorgeschri... mehr lesen...
Begründung: Die Vermieter sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 411 KG Penzing mit dem Haus Penzinger Straße 105 in 1140 Wien. Franz G*** mietete im Dezember 1948 die Wohnung Nr. 14 und im Juni 1969 ein weiteres Kellerabteil im Haus. Der Mietzins für die Wohnung wurde mit S 100,-- monatlich wertgesichert vereinbart. Außer diesem Betrag sollte der Mieter "keine Abgabe mit Ausnahme des Reinigungsgeldes zu bezahlen haben, es sei denn, daß neue Steuern und Abgaben, die d... mehr lesen...
Norm: MRG §23 Abs2 MRG § 23 heute MRG § 23 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 23 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem die Entscheidung der Schlichtungsstelle durch die rechtzeitige Anrufung des Erstgerichtes seitens des Antragsgegners außer Kraft getreten war, stellte das Erstgericht unter Hinweis auf Würth (in Rummel, ABGB, Rz 6 zu § 23 MRG) und Palten (in Korinek-Krejci, Handbuch zum MRG 419) mit Sachbeschluß fest, daß der Antragsgegner (der die Hausbesorgerarbeiten selbst leistet) den Antragstellern gegenüber durch Vorschreibung der Beträge von S 742,42 und S 743,32 al... mehr lesen...