Norm
HbG §13 Abs6Rechtssatz
Bei Verrechnung nach § 23 Abs 2 MRG können Beträge gemäß § 13 Abs 6 HbG, die einem Hausbesorger ohne Dienstwohnung zu zahlen wären, als Betriebskosten angesetzt werden.Bei Verrechnung nach Paragraph 23, Absatz 2, MRG können Beträge gemäß Paragraph 13, Absatz 6, HbG, die einem Hausbesorger ohne Dienstwohnung zu zahlen wären, als Betriebskosten angesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0063081Dokumentnummer
JJR_19950131_OGH0002_0050OB00012_9500000_001