Norm
MRG §21 Abs1 Z8Rechtssatz
Für das Reinigen, Bewässern und Mähen einer Grünanlage, die allen Mietern zur Verfügung steht, kann der Vermieter gemäß § 23 Abs 2 MRG das im Mindestlohntarif vorgesehene Entgelt in Rechnung stellen.Für das Reinigen, Bewässern und Mähen einer Grünanlage, die allen Mietern zur Verfügung steht, kann der Vermieter gemäß Paragraph 23, Absatz 2, MRG das im Mindestlohntarif vorgesehene Entgelt in Rechnung stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069773Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.11.2023