Norm: MRG §18 Abs1 MRG §19 MRG §37 Abs3 Z4 MRG §37 Abs3 Z5 MRG §37 Abs3 Z6 ZPO §97 Abs1 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses ***** in*****, das 100 Stiegen aufweist. Bei der Stiege 99 handelt es sich um ein langgestrecktes, einstöckiges Gebäude in einem Innenhof, der durch zwei große Tore von der Halterauergasse aus, erreichbar ist. Weiters besteht die Möglichkeit, den Innenhof über den Eingang B*****straße sowie über den Eingang H***** Straße zu betreten. In diesem Gebäude, teils im Erdgeschoss, teils im Keller, wird von der Erstantragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Mit Sachbeschluss vom 12. Mai 1993 sprach das Erstgericht zu 6 Msch 72/92 aus, dass Arbeiten im Ausmaß von S 2,940.685,71 eine Erhöhung der Hauptmietzinse für die Bestandobjekte im Haus ***** rechtfertigen, trug der Vermieterin auf, diese Arbeiten binnen einem Jahr durchzuführen und erklärte die vorläufige Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses (S 32,-- pro m2) für den Zeitraum vom 1. Juli 1993 bis 30. Juni 1995 für zulässig. Dieser Sachbeschluss erwuchs in Recht... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind Eigentümerinnen des Hauses***** in*****, die Antragsgegner sind Mieter in diesem Haus. Mit dem im Dezember 1993, sohin vor Inkrafttreten des 3. WÄG bei der MA 50-Zentrale Schlichtungsstelle eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter gleichzeitiger Inanspruchnahme von Förderungsmitteln nach dem WWFSG 1994, die Erhöhung der Hauptmietzinse im Haus ***** gemäß § 18 MRG zu bewilligen. In der Folge wurde - jedenfalls zumindest v... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG ist unter anderem zu überprüfen (§ 37 Abs 1 Z 12 ZPO), ob ein bestimmter Betrag iS des § 21 Abs 1 MRG unter Betriebskosten verrechnet werden darf. Gemäß § 21 Abs 1 Z 1 MRG gelten die vom Vermieter für die Versorgung des Hauses mit Wasser (Wassergebühren und Kosten, die durch die nach den Lieferbedingungen gebotenen Überprüfungen der Wasserleitungen erwachsen) als Betriebsk... mehr lesen...
Begründung: Das gemäß § 40 Abs 1 MRG angerufene Erstgericht erkannte die Erhöhung der Hauptmietzinse für die Mietgegenstände des Hauses Parkstraße 17 in der Zeit vom 1.1.1996 bis 31.12.2005 in jeweils ziffernmäßig bestimmter Höhe als zulässig. Es trug den Antragstellern weiters gemäß § 19 Abs 2 MRG die Vornahme der dieser Entscheidung zugrunde liegenden Erhaltungsarbeiten, deren Kosten im Gesamterfordernis veranschlagt sind, binnen einer Frist von einem Jahr auf. Was den einz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse stellt sich als bloße Zwischenerledigung in einem Verfahren nach §§ 18, 19 MRG dar (MietSlg 43/19; 5 Ob 147/92) und kann daher noch bei Gericht (zu dem das Grundverfahren gemäß § 40 MRG gelangt ist) beantragt werden, ohne vorher die Schlichtungsstelle mit einem solchen Begehren befaßt zu haben (MietSlg 43/38). Demnach war es richtig, den in ON 28 enthaltenen Antrag auf vor... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §18a MRG §18a Abs2 MRG §19 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.... mehr lesen...
Begründung: Schon im Jahr 1985 beantragten die Eigentümer der Liegenschaft *****, die Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß § 18 MRG zur Deckung von Erhaltungsarbeiten im Umfang von S 2,924.867,50. Da die Schlichtungsstelle innerhalb von 3 Monaten keine Entscheidung gefällt hatte, riefen die Antragsteller das Gericht an. Diesen Antrag zogen sie am 19.2.1986 unter gleichzeitiger Erklärung, einen Antrag nach § 18a MRG zu stellen und die Einhebung eines "vorläufigen Vielfachen für d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In einem vom Vermieter eingeleiteten Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse (§ 37 Abs 1 Z 10, §§ 18 f MRG) haben gemäß § 37 Abs 3 Z 3 MRG alle Mieter des Hauses Parteistellung (MietSlg 38.543, 42.273; Würth-Zingher19 § 18 MRG Rz 14, § 37 MRG Rz 52). In einem vom Vermieter eingeleiteten Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse (Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 10,, Paragraphen 18, f MRG) haben gemäß Paragraph 3... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits das Rekursgericht erkannte, handelt es sich bei der Entscheidung des Erstgerichtes, mit dem das auf eine Benützungsregelung abzielende Begehren des Antragstellers mangels Verfügbarkeit des betroffenen Liegenschaftsanteils abgewiesen wurde, um einen Sachbeschluß (vgl MietSlg 42/32 ua). Über die Unschlüssigkeit eines Sachantrages ist nämlich gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 15 MRG durch eine Entsche... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 MRG §37 Abs3 Z16 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - den Antrag der Antragstellerin auf Erhöhung der Hauptmietzinse nach den §§ 18 ff MRG mittels Sachbeschlusses zurück, weil die Antragstellerin es trotz Aufforderung unterlassen habe, Kostenvoranschläge über die unmittelbar bevorstehenden Erhaltungsarbeiten in dreifacher Ausfertigung sowie einen Finanzierungsplan samt allfälligen Kreditzusagen vorzulegen. Mit dem Antrag sei lediglich... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30.06.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Festlegung des Verteilungszeitraumes ist das Gericht nur insoweit an gesetzliche Vorgaben gebunden, als dieser Zeitraum unmittelbar an den Verrechnungszeitraum anzuschließen hat und 10 Jahre nicht überschreiten darf (Würth in Rummel2, Rz 7 zu §§ 18 bis 19 MRG). Daneben ist allenfalls noch zu beachten, daß sich der Verteilungszeitraum an der (vom Gesetzgeber mit höchstens 10 Jahren fingierten) Bestanddauer d... mehr lesen...
Begründung: Zu Schli 1/84 des MBA Floridsdorf wurde mit Entscheidung vom 21.10.1986 der Hauseigentümerin Therese P***** die Erhöhung der Hauptmietzinse zur Deckung der Kosten von Erhaltungsarbeiten bewilligt, deren Durchführung bis 19.11.1987 erfolgen sollte. Ein Teil der Mieter begehrte in dem gegen die Rechtsnachfolgerin der Therese P***** im Eigentum der Liegenschaft, Frau Hermine C*****, am 15.4.1988 eingeleiteten Verfahren nach § 19 Abs 2 MRG die Rückzahlung zuviel be... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30.06.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage ist der Antragsteller grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** I***** mit dem Haus E*****gasse Nr. 3 in Graz. Mit Bescheid der Schlichtungsstelle der Stadt Graz vom 14. Juni 1991 wurde ihm zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten für die Zeit vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 2001 die Anhebung der Hauptmietzinse von 8 Wohnungen bzw. Geschäftsräumlichkeiten dieses Hauses bewilligt, wobei das Objekt Nr 5, ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 MRG §19 MRG §19 MRG § 1 heute MRG § 1 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 MRG § 1 gültig von 01.10.2006 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 1 gültig von 01.01.2002 bis 30.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf dem in einer Stadtrandsiedlung gelegenen 958 m2 großen Eckgrundstück wurde etwa 1958 ein Einfamilienhaus errichtet. Im Keller des nur teilweise unterkellerten Gebäudes befinden sich lediglich ein Heizraum und zwei Lagerräume, das Erdgeschoß umfaßt Diele, Wohnraum, Schlafraum, Wohnküche, Speisekammer, Bad und WC, das Dachgeschoß ist nur teilweise mansardenartig ausgebaut. Das beklagte Ehepaar hält seit 1967 sämtliche im Erdgeschoß gelegenen Räume mit de... mehr lesen...
Begründung: In einem von den Antragsgegnern unter Berufung auf §§ 18, 18a, 18b und 19 MRG angestrengten Mietzinserhöhungsverfahren hat die Schlichtungsstelle der Stadt Linz am 28.Februar 1990 entschieden, daß für die 133 m2 große Wohnung der Antragsteller vom 1.April 1990 bis zum 31.Dezember 1992 ein gemäß § 18a MRG vorläufig erhöhter Hauptmietzins von S 3.606,96 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist. In dieser unangefochten gebliebenen Entscheidung wurde die fragliche Wohnung... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30.06.2000 ... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30.06.2000 ... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2 MRG §18 MRG §19 MRG § 3 heute MRG § 3 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2014 MRG § 3 gültig von 01.10.2006 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 MRG § 3 gültig von 01.07.2000 bis... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Wohnhaus L*****platz 43. Mit Bescheiden des Baupolizeiamtes des Magistrates Graz vom 4. 8. 1986 und 6. 4. 1990, A 10/3-K II/22582/1986, wurde ihr die Bewilligung zum Einbau von sechs Kleinwohneinheiten im Obergeschoß, zum Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoß, zur Errichtung eines neuen Stiegenhauses vom Erdgeschoß bis ins Dachgeschoß, zum Einbau von Dachflächenfenstern sowie zur Vornah... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §19 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30.06.2000 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses 8020 Graz, F*****platz 3, die Antragsgegner sind die derzeitigen Hauptmieter der insgesamt 36 (teils leerstehenden, teils zusammengelegten) Wohnungen. Bezüglich dieses Hauses wurden von April 1988 bis Mai 1989 mehrere (einander ergänzende) Mietzinserhöhungsanträge bei der Gemeindeschlichtungsstelle eingebracht, die sich unbestrittenermaßen auf § 18 MRG stützen und der Antragstellerin zuzurechnen sind. Am 16. 3. 1990 bewi... mehr lesen...
Norm: MRG §18 MRG §18a MRG §19 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 18 gültig von 21.02.1997 bis 30... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin stellte zu Schli 1/88 bei der zentralen Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien den Antrag, im Sinne der §§ 18 a und 18 b MRG zu entscheiden, daß die Erhaltungs- und Verbesserungs(Sanierungs-)arbeiten gemäß der Empfehlung des WBSF die Erhöhung der Hauptmietzinse innerhalb eines Zeitraumes, der 10 Jahre nicht übersteigt, rechtfertigen. Die Antragstellerin beantrage sohin, die vorläufige Mietzinserhöhung unter Bedachtnahme auf die Bestimmun... mehr lesen...
Norm: MRG §19 MRG § 19 heute MRG § 19 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz:
Die Einheitlichkeit der in § 19 Abs 3 MRG für die genannten Fälle getroffenen Regelung, die insgesamt auf das Deckungserfordernis für bestimmte Erhaltungsarbeiten abstellt, durch deren Umfang das Verfahren nach § ... mehr lesen...