Begründung: Auf der Liegenschaft EZ 108 der ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** besteht Stockwerkseigentum. Die 1. bis 7. Antragsgegner sind schlichte Miteigentümer des materiellen Anteils B, wozu auch die Wohnung der Antragstellerin gehört, wobei der 1. Antragsgegnerin an der von der Antragstellerin gemieteten Wohnung das ausschließliche Benützungsrecht zusteht. Die 8. bis 16. Antragsgegner sind Wohnungseigentümer des materiellen Anteils A dieser Liegenschaft. Mietzins wird vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Mit- und Wohnungseigentümer eines Wiener Zinshauses. Der Erstantragsteller erwarb die Liegenschaft zunächst allein im Jahr 1990 und begründete 1993 an allen Objekten des Hauses Wohnungseigentum. Zu diesem Zeitpunkt wiesen alle Wohnungen die Ausstattungskategorien C oder D auf. Im Jahr 1994 erwarb die Zweitantragstellerin ihre mit Wohnungseigentum verbundenen Anteile durch Schenkung. Die Antragsteller ließen verschiedene Erhaltungs... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Hauses S*****straße ***** in *****, welches sie von der Voreigentümerin S***** GmbH und zwei weiteren Miteigentümern erworben hatte. In diesem Haus befinden sich 25 vermietbare Bestandobjekte. Die Gesamtnutzfläche beträgt 963 m2. Sämtliche Wohnungen haben die Ausstattungskategorie „D". Im Kaufvertrag vom 27. 11. 2003 sind sämtliche Bestandobjekte als vermietbar bezeichnet. Der Kaufpreis betrug 25.000 EUR. Bestandteil des Kaufver... mehr lesen...
Norm: MRG §6 Abs1MRG §6 Abs4MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Der Vermieter kann unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 4 MRG die Erhöhung der Hauptmietzinse unmittelbar bei Gericht - ohne vorherige Einschaltung der im Gerichtssprengel vorhandenen Schlichtungsstelle - beantragen. Diese prozessuale Möglichkeit einer unmittelbaren Antragstellung bei Gericht besteht jedoch nur dann, wenn die Erhöhung der Hauptmietzinse im Sinn des § 6 Abs 4 MRG "erforderl... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §19MRG §37 Abs1 Z10
Rechtssatz: Der Wohnungseigentümer-Vermieter ist nicht legitimiert, gegen seinen Mieter ein Verfahren nach § 18 MRG allgemeine Teile des Hauses betreffend einzuleiten. Allgemeine Teile betreffend ist ein Auftrag an den einzelnen Wohnungseigentümer, die Arbeiten binnen einer bestimmten Frist durchzuführen, wie in § 19 Abs 2 MRG zwingend vorgesehen, auch nicht denkbar. Eine solche Verpflichtung könnte gegenübe... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Anders als § 7 Abs 2 MG idF der Novelle 1974 kennt das MRG keine Begrenzung der Erhöhung des Hauptmietzinses. Entscheidungstexte 5 Ob 208/01a Entscheidungstext OGH 09.10.2001 5 Ob 208/01a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114498 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §19
Rechtssatz: Die Kosten privilegierter Erhaltungsarbeiten sind in das Deckungserfordernis einzurechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 208/01a Entscheidungstext OGH 09.10.2001 5 Ob 208/01a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115939 Dokumentnummer JJR_20011009_OGH0002... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Aus der Einheitlichkeit des Verfahrens nach §§ 18a einerseits und 18, 19 MRG lässt sich nicht ableiten, dass im Verfahren über die endgültige Erhöhung nicht noch neues Vorbringen - etwa hinsichtlich der Ausstattungskategorien oder auch der Nutzflächen - erstattet werden dürfte. Entscheidungstexte 5 Ob 12/01b Entscheidungstext OGH 30.01... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z1MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Eine getrennte Überwälzung des Erhaltungsaufwands für allgemeine Teile des Hauses vor einer unmittelbar heranstehenden Sanierung auch des Inneren des Gebäudes und damit der unvermietbaren Wohnungen kommt nicht in Betracht. Es ist daher angesichts einer vom Antragsteller vorgenommenen Teilung der Arbeiten zu unterstellen, dass die an allgemeinen Teilen des Hauses durchgeführten Arbeiten im E... mehr lesen...