Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist auch ein in einem abgeschlossenen Wohnungsverband liegender Abstellraum der Wohnnutzfläche zuzurechnen (Hinweis E 16.3.1995, 94/16/0071, 0072). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002160043.X03 Im RIS seit 02.05.2003 mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Als Wohnnutzfläche gilt grundsätzlich die gesamte Bodenfläche (Hinweis E 27.2.1995, 94/16/0283). Ausgenommen von der Einbeziehung in die Nutzfläche sind aber nur Keller- und Dachbodenräume, und zwar nur dann, wenn diese nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Der Begriff der Nutzfläche iSd § 53 Abs 3 WFG 1984 ist ungeachtet des Umstandes, dass § 2 WFG nicht mehr dem Rechtsbestand angehört, nach § 2 Z 7 WFG 1984 in der ursprünglichen Fassung auszulegen. Nach dieser Bestimmung war als Nutzfläche die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes abzüglich der Wandstärken und d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begehrte mit Eingabe vom 30. März 1999 beim BG Bludenz als Grundbuchgericht die Einverleibung einer Hypothek, wobei sie Gebührenfreiheit gemäß § 53 Abs. 3 WFG 1984 in Anspruch nahm. Die beantragte Eintragung wurde am 1. April 1999 vollzogen. Über Beanstandung durch den Revisor des LG Feldkirch schrieb der Kostenbeamte des BG Bludenz nachträglich mit Zahlungsauftrag vom 31. Oktober 2001 Gerichtsgebühr samt einem Erhöhungsbetrag und Einhebungsgebühr mit der Begrün... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Der Begriff der Nutzfläche ist iSd § 2 Z. 7 der Stammfassung des WFG 1984 auszulegen (Hinweis E 24. Jänner 2001, 2000/16/0009). Nach dieser Bestimmung sind ua Keller und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, nicht zu berücksichtigen. E contrario ergibt sich daraus, dass ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 22. Juli 1986 erwarben die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte ein näher bezeichnetes Grundstück je zur Hälfte. Dieser Kaufvertrag lautet auszugsweise: "I. Kaufobjekt. ... II. Kaufpreis und Vergütungen. Als Gegenleistung für das unter Punkt I. genannte Kaufobjekt verpflichtet (verpflichten) sich der (die) Käufer, folgende Leistungen zu erbringen: 1.) Zahlung eines Kaufpreises von S 625,-- pro m2 Fläche des Kaufobjekts, das sind S 234.375,--... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0231
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zählt die Bodenfläche einer Loggia (zumindest fünfseitig umbauter Raum mit einer freien Öffnung, der nicht über die... mehr lesen...
Mit Grundbuchsgesuch vom 16. April 1999 beantragte die beschwerdeführende Bank die Einverleibung des Pfandrechtes auf der dem Peter K. gehörigen Liegenschaft EZ 3921, Grundbuch 92005 Lustenau. Auf dem Grundbuchsgesuch war der Vermerk "gebührenfrei gem. § 42 Abs 3 WSG BGBl Nr 483/84" angebracht. Nach einer entsprechenden Zahlungsaufforderung wurden mit einem Zahlungsauftrag vom 19. Mai 1999 Gerichtsgebühren in Höhe von S 35.170,-- vorgeschrieben. Gegen den Zahlungsauftrag wurde ein Ber... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Für die Zuerkennung der Gerichtsgebührenbefreiung nach § 53 Abs 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984 kommt es nicht auf die tatsächliche Verwendung eines Raumes, sondern vielmehr auf seine Ausstattung für Wohnzwecke an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000160009.X03 ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren98/01 Wohnbauförderung
Norm: GGG 1984 §2 Z2;GGG 1984 §2 Z4;WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Für die Gerichtsgebührenbefreiung im Sinne des § 53 Abs 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984 kommt es nicht auf die Bezeichnung eines Raumes im Bauplan, sondern vielmehr auf die tatsächliche Ausstattung der Räumlichkeiten an. In zeitlicher Hinsicht kommt es dabei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;
Rechtssatz: Der VwGH hat im Zusammenhang mit der Nutzfläche von Arbeiterwohnstätten iSd § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 - hinsichtlich welcher Bestimmung sich der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung an den Wohnbauförderungsrichtlinien bzw § 2 Z 7 WFG 1984 orientiert ... mehr lesen...
Mit Grundbuchseingabe vom 5. Juli 1996 beantragte die Beschwerdeführerin betreffend die im Eigentum der Maria Lechner und des Mag. Dr. Werner Lechner stehende Liegenschaft EZ 319, GB 42107 Eben, auf Grund einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 2. Juli 1996 unter anderem die Einverleibung des Pfandrechts für eine Darlehensforderung von S 1,245.000,-- s.A. und eine Nebengebührenkaution von höchstens S 249.000,--. Für diesen Vorgang wurde "Gebührenfreiheit gemäß § 53 Abs. 3 und Ab... mehr lesen...
Index: 98/01 Wohnbauförderung
Norm: WFG 1984 §2 Z7;WFG 1984 §53 Abs3;WFG 1984 §53 Abs4;
Rechtssatz: Auch mit einer Wohnung verbundene Arbeitsräume eines Freiberuflers sind in die Wohnnutzfläche einzubeziehen (Hinweis E 11. Dezember 1986, 86/16/0027; E 21. November 1985, 83/16/0143 und 0165) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000160061.X03 Im R... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. September 1985 erwarb der Beschwerdeführer von Ernst K. eine Liegenschaft in der Katastralgemeinde Himberg um den Kaufpreis von S 1,000.000,--. In Punkt I der Kaufvertragsurkunde wurde festgehalten, dass auf der Liegenschaft der Rohbau eines Hauses errichtet sei. Auf eine Anfrage des zuständigen Finanzamtes, welche Arbeiten an dem Gebäude im Zeitpunkt der Veräußerung noch ausständig gewesen seien, gab der Veräußerer Ernst K am 6. September 1989 an, es seie... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z1;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Arbeiterwohnstätte geschaffen worden ist, kommt es nicht darauf an, ob das Bauvorhaben in der geplanten Form geschaffen worden ist, sondern darauf, ob das, was geschaffen wurde, als eine Arbeiterwohnstätte angesehen werden konnte (Hinweis E 15.12.1983, 83/16/0014). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z1;
Rechtssatz: Nach dem für die Auslegung des Begriffs der Arbeiterwohnstätte zulässigerweise herangezogenen § 2 Z 1 WFG 1984 liegt eine Wohnung bereits vor, wenn diese aus Zimmer, Küche, Vorraum und Badegelegenheit besteht. Demgegenüber kommt es für die Frage des <seite_4>Vorliegens einer benützbaren Arbeiterwoh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. April 1996 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen die Baubewilligung für den Einbau einer Wohnung im Dachgeschoß des auf dem Grundstück Nr. .393 einer näher bezeichneten Katastralgemeinde bestehenden Gebäudes entsprechend dem bei der mündlichen Bauverhandlung aufgelegenen Bauplan. In diesem, der von der Beschwerdeführerin unterfertigt wurde, befindet sich die Angabe der Wohnnutzfläche mit 106,68 m2. Mit... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation OberösterreichL83004 Wohnbauförderung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: BauO OÖ 1994 §21 Abs1 Z2;BauO OÖ 1994 §21 Abs2;VwRallg;WFG OÖ 1993 §2 Z8;
Rechtssatz: Der Begriff der Nutzfläche wird in § 2 Z 8 OÖ WFG 1... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 11. Juli 1997 erhielt die Beschwerdeführerin von ihrem Ehegatten die Hälfte an der ihm bis dahin allein gehörenden Liegenschaft EZ. 87, Grundbuch 42129 Krottendorf, geschenkt. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören nach Punkt V des Schenkungsvertrages drei Grundstücke, nämlich das Grundstück Nr. 287/2 mit einem darauf befindlichen Wohnhaus (welches nach dem Vorbringen der Beschwerde eine Gesamtfläche von 939 m2 aufweist), weiters das Grundstück Nr. 273, ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z1 litc;WFG 1984 §2;
Rechtssatz: Der Begriff Wohnstätte bzw Wohnnutzfläche ist in Anlehnung an die Vorschriften über die Wohnbauförderung auszulegen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Rz 8b Abs 2 zu§ 15 ErbStG). Dachbodenräume sind, soweit sie zu ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen und der beiliegenden Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung ergibt sich der folgende unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer nahm für einen am 26. Mai 1987 erfolgten Liegenschaftserwerb zunächst die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. b GrEStG 1955 in Anspruch. Im Zuge eines im abgabenbehördlichen Ermittlungsverfahrens zum Zwecke der Überprüfung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit durchgeführten Augenscheins... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2;
Rechtssatz: Das Höchstausmaß von 130 m2 Nutzfläche bei einer Arbeiterwohnstättte darf aus dem Grunde der Rechtssicherheit ungeachtet der dadurch für den Betroffenen allenfalls bewirkten Härte auch nicht geringfügig überschritten werden (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0042, 0043). European... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Loggien und Windfänge sind (anders als offene Balkone) zur Nutzfläche zu rechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160151.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 4. Juli 1994 die Weitergewährung einer Wohnbeihilfe. Sie gab an, daß sie Hausfrau sei und im gemeinsamen Haushalt neben ihrem Ehegatten vier Kinder lebten, für die Familienbeihilfe bezogen werde. Die H. Wohnungsgenossenschaft bestätigte in diesem Antrag, daß der Wohnungsaufwand monatlich S 1.126,25 betrage. Die diesem Antrag beigelegte Einkommensbestätigung des Ehegatten der Beschwerdeführerin, D.N., enthält für das Kalenderjahr 1993 u. a. folgende... mehr lesen...
Aus den Beschwerden, den mit den Beschwerden vorgelegten angefochtenen Bescheiden und den gleichfalls vorgelegten Plänen ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die beschwerdeführenden Ehegatten haben mit Kaufvertrag vom 8. April 1986 die Liegenschaft Leibnitz, Fettingergasse 5a erworben. Bei der Anzeige des Grundstückserwerbs beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (im folgenden: Finanzamt) machten sie die Befreiungsbestimmung des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0350 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 95/16/0251 2 Stammrechtssatz Es entspricht der stRsp des VwGH, daß ein Windfang, der sich in einem abgeschlossenen Wohnungsverband befindet, der ... mehr lesen...
Mit Abgabenerklärung vom 18. Juli 1983 zeigten die Beschwerdeführer den Erwerb der Liegenschaft EZ 23, KG, an. Sie machten Grunderwerbsteuerbefreiung wegen der beabsichtigten Errichtung von Arbeiterwohnstätten geltend. Der mit der Anzeige vorgelegte Kaufvertrag enthielt im Punkt VI die Erklärung, daß die Käufer die Errichtung mehrerer Arbeitwohnstätten beabsichtigten. Mit Bescheiden vom 11. November 1992 wurde den Beschwerdeführern, ausgehend jeweils von der Hälfte des Kaufpreises... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0233 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 90/16/0173 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (Hinweis Czurda, Kommentar zum Grunderwe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0233
Rechtssatz: Allein die Aufteilung der Räume auf zwei Geschoße bildet an sich noch nicht eine bauliche In-sich-Abgeschlossenheit (Hinweis E 6.7.1979, 2327/76). European Ca... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. bzw. 25. Juli 1985 hat die Beschwerdeführerin das Grundstück Nr. 2423/3, KG H, im Ausmaß von 5.200 m2 um einen Kaufpreis von S 15,600.000,-- erworben und in der Abgabenerklärung die Befreiung wegen § 4 Abs. 1 Z. 3 lit. a GrEStG 1955 begehrt. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Innsbruck wurde mit Bescheid vom 11. Oktober 1991 die Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 vorgeschrieben. In der Begründung: verwies das Finanzamt auf einen Bericht de... mehr lesen...