RS Vwgh 2000/12/7 2000/16/0061

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Veröffentlicht am 07.12.2000
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98/01 Wohnbauförderung

Norm

WFG 1984 §2 Z7;
WFG 1984 §53 Abs3;
WFG 1984 §53 Abs4;

Rechtssatz

Auch mit einer Wohnung verbundene Arbeitsräume eines Freiberuflers sind in die Wohnnutzfläche einzubeziehen (Hinweis E 11. Dezember 1986, 86/16/0027; E 21. November 1985, 83/16/0143 und 0165)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160061.X03

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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