Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 1, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 526, Absatz eins,, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichte... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs2 Z1 C2d8AußStrG idF WGN 1989 §14 Ab2 Z1 C3aGBG §126 JN §55 Abs1 Z1 JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4 UWG §14 B2 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4 UWG §14 B2 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****". Beide Parteien betreiben gegen Entgelt kommerzielle Werbung, unter anderem für Markenprodukte. Der beklagte ORF hat sich gegenüber der Römerquelle GmbH vertraglich verpflichtet, den Gästen der Fernsehsendung "Sport am Montag" "Römerquelle" zu kredenzen; dafür hat sich die Römerquelle GmbH ihrerseits verpflichtet, das Mineralwasser kostenlos zur Verfügung zu stellen und einen Produktionskostenzuschuß für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin produziert und vertreibt weltweit Kraftfahrzeuge, darunter auch Automobile; sie ist (ua) Inhaberin der österreichischen Wortmarken 10.858, 10.859, 13.300 und 13.301 "MERCEDES" (auch "MERCEDES"), welche (ua) für Kraftfahrzeuge (Automobile, Motorwagen usw) eingetragen sind. Diese Wortmarke wird zu Werbezwecken auch in Österreich - in Rundfunk- und Fernsehspots sowie Anzeigen in Wochen- und Tageszeitungen - verwendet, und zwar nicht nur von der K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zweitbeklagte war und ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten, welche zum Zeitpunkt der beanstandeten - groß aufgemachten - Werbeaktion in den Ausgaben der "N***** Zeitung" vom Montag, dem 15.1.1990, bis zum Freitag, dem 19.1.1990, und vom Sonntag, dem 21.1.1990, Medieninhaberin dieser Tageszeitung war. Die Zweitbeklagte ist darüberhinaus auch persönlich haftende Gesellschafterin der - unter d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer der im Verlauf des Karlsbaches in der sogenannten "K*****" nacheinander in der Talsohle gelegenen Grundstücke 851/1, 847/1, 847/2, 847/3 und 850 alle in EZ 188 Grundbuch 600050 St. I***** (vormals EZ 25 der KG St. I*****). Die Klägerin ist Eigentümerin der angrenzenden Hanggrundstücke 849 und 847/4 je in der EZ 565 der KG A*****-Kurort (vormals KG St. I*****). Der Beklagte betreibt auf seinen Grundstücken einen Schotterabbau, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist in S***** Eigentümerin der Liegenschaften F*****-Straße 19/ A*****-Straße 25b/M*****-Straße 22(Hauptgebäude) und H*****-Gasse 13 sowie Wohnungseigentümerin der Wohnung S*****-Straße 33 top Nr 9 und von Büroräumen im zweiten und dritten Stock (richtig: ersten Stock und Kellerraum K 4) des Hauses R*****-Straße 25. Der Beklagte war seit 9.Mai 1938 Angestellter der klagenden Partei und war vom 1.Oktober 1979 bis zu seiner Pensionierung ... mehr lesen...
Begründung: Eigentümerin der Grundstücke 506 und 509/1 KG E***** im Ausmaß von zusammen 8000 m2 ist die R***** Gesellschaft mbH & Co KG. Auf diesen Grundstücken - und zwar auf einer Fläche, für die keine Sonderwidmung für Einkaufszentren festgelegt worden ist - errichtete die P*****gesellschaft mbH letztlich auf Grund der mit Bescheid der Stadtgemeinde Sp***** vom 12.7.1989 geänderten Baubewilligung das Einkaufszentrum "D*****zentrum", bestehend aus zwei Geschäftseinheiten mit... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C4 GOG §89 JN §60 Abs2 GOG § 89 heute GOG § 89 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GOG § 89 gültig von 01.05.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2017 GOG § 89 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 13.August 1991 an das Erstgericht begehrte die Antragstellerin die Übermittlung einer gebührenfreien Ablichtung des Kaufvertrages vom 17.Dezember 1963, TZ 6818/1964. Sie stützte ihr Begehren auf § 89 i GOG und TP 15 Anm 7 GGG. Das Erstgericht sandte den Antrag - der ohne Entrichtung einer Gebühr nach dem GGG wieder vorgelegt wurde - mehrmals urschriftlich mit dem Hinweis zurück, daß gemäß TP 15 GGG für jede angefangene Seite der Abschrift aus der Urkun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Pflegschaftssache betreffend den minderjährigen Rene Angelo S*****, geboren am 1.Jänner 1983, vertreten durch das Amt für Jugend und Familie für den 19.Bezirk in Wien als Unterhaltssachwalter, wegen Enthebung des Vaters von der Un... mehr lesen...
Begründung: Seit rund 15 Jahren werden jährlich - meist im Mai - sogenannte "KURIER-BLUMENMÄRKTE" veranstaltet, welche von den Wiener Gärtnern beschickt werden. Die Stadt Wien unterstützt diese Blumenmärkte dadurch, daß das Wiener Stadtgartenamt gratis Erde austeilt; die Beklagte fördert diese Aktion, indem sie sie bekannt macht. Im "KURIER" wird angekündigt, wo die Märkte stattfinden, und es wird auch über diese Märkte berichtet; außerdem werden die Trafikanten informiert, Flugze... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, vertreten durch Dr. Heinz Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Toni K***** Tiefkühlkost Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Dieter Böhmdorfe... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14
Rechtssatz:
Die Verpflichtung der gemeinnützigen Bauvereinigung, ein am Kostendeckungsprinzip orientiertes angemessenes Entgelt für die Überlassung von Wohnungen und Geschäftsräumen sowie Liegenschaften zu verlangen (§§ 13 ff WGG), schließt heute die Möglichkeit einer echten Mietzinsvorauszahlung aus. Die Verpflichtung der gemeinnützigen Bauvereinigung, ein am Kostendeckungsprinzip orientiertes angemessenes Entgelt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Heidelinde Blum, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei R***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.M... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. Götz B*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Dr. H*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, wegen Aufteil... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Witwe und alleinige Gesamtrechtsnachfolgerin des am 27.6.1975 verstorbenen Komponisten Prof.Robert Stolz. Die Erstbeklagte ist die Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "W*****"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. In dem zu 37 Cg 177/91 des Handelsgerichtes Wien anhängigen Rechtsstreit begehrte die Klägerin die Verurteilung des dortigen Beklagten Dr.Gerald S*****, die Verwendung des Titels "Servu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin und Verwalterin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Haus *****. Die Antragsgegner sind Mieter von Bestandobjekten in diesem Haus. Die Bestandverhältnisse unterliegen hinsichtlich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Die Antragstellerin begehrte (vorbehaltlich der Endabrechnung), die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von 2,08 S je m2 Wohnnutzfläche für die Zeit vom 1.5.1991 bis 30.4.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt in Essen (BRD) ein Immobilienmaklerbüro. Er vermittelte zwischen der Firma M***** GmbH in Ried/Innkreis (Generalimporteur für Marc O'Polo und Esprit) als Bestandnehmerin und Christine G*****, Kitzbühel, ***** als Bestandgeberin die Vermietung eines Geschäftslokals in Kitzbühel. Der klagende Wettbewerbsschutzverband (§ 14 UWG) begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, das Immobilienmaklerg... mehr lesen...
Norm: RabG §12 UWG §14 B3 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Verlegerin der periodischen Druckschriften "N*****" und "K*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "D*****". In der Nummer 48 des Jahrganges 1989 der Zeitschrift "D*****" vom 30. November 1989 kündigte die Beklagte auf der Titelseite neben einer von Erich Sokol stammenden Karikatur folgendes an: "Österreichs Starkarikaturist Erich Sokol malt ab der nächsten Ausgabe die politische Karikatur der W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung "Fahrschule R*****" in Wien eine Fahrschule. Er ließ in den von der Post an alle Haushalte zugestellten Broschüren "Das kleine Post ABC 1989" und "Das kleine Post ABC 1990" nachstehende Einschaltungen veröffentlichen: a) 1989: Abbildung nicht darstellbar! b) 1990: Abbildung nicht darstellbar! Gewinner des Preisausschreibens wurden in der Fahrschule des Beklagten zunächst gefragt, ob sie nur den gewonnenen The... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 526 Abs 2 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 526, Absatz 2, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen seinen abändernden Beschluß liegen die Vorausset... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 2. 1988 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Er wurde am 5. 4. 1991 entlassen. Seither ist er im selben Geschäftszweig wie seine frühere Dienstgeberin selbständig tätig. Er begehrt von der Beklagten an Kündigungsentschädigung, Provisionen, Reisespesen und Überstunden S 1,303.476,46 sA; da die Beklagte verschiedenen Geschäftspartnern mit Schreiben vom 5. 4. 1991 mitgeteilt habe, daß sie sich vom Kläger "wegen verschiedener Unkorrektheit... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZugG §1 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den 70er-Jahren wurde am Neusiedler See im Gebiet der Großgemeinde W***** - in der Baustufe 1 auf den Halbinseln I und II und in der Baustufe 2 auf den Halbinseln III und IV - das Feriendorf "Seepark W*****" errichtet. Die einzelnen Objekte bestehen jeweils aus einem Eigentumshaus sowie Miteigentumsanteilen an Gemeinschaftsflächen und 13 mietbaren Ferienhäusern, die rechtlich eine Einheit bilden. In den 70er-Jahren wurde am Neusiedler See im Gebiet der Gro... mehr lesen...