Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Standard"; die Erstbeklagte, deren Komplementärin die Zweibeklagte ist, ist Verlegerin der Tageszeitungen "Kurier" und "Neue Kronen-Zeitung". Die Drittbeklagte ist Medieninhaberin des "Kuriers". In der - mit Montag, den 5.April 1993 beginnenden - 14.Kalenderwoche des Jahres 1993 erhielten frühere Testleser der Tageszeitung "Kurier" eine Abonnement-Werbung in der Größe einer doppelten Postkarte, welche in der Mitt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung fällt die Wiederholungsgefahr im allgemeinen dann weg, wenn der Beklagte dem Kläger den Abschluß eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches anbietet, durch welchen der Kläger all das erlangt, was er durch ein seinem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil erlangen könnte (SZ 51/87; ÖBl 1984, 123 uva). Daß das Verdecken fremder Werbeständer - als Fall der Werbebehinderung (Baum... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 BI ABGB §1330 BII UWG §14 A2 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1330 heute ABGB § 1330 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGB... mehr lesen...
Norm: UWG §9 C3a UWG §14 A1 ZPO §226 IIB12 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verein befaßt sich mit der Prüfung technischer Gerätschaften und Vorrichtungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gerätesicherung; zu diesem Zweck erstellt er Gutachten, bildet technisches Personal aus, prüft es und betreibt technische Versuchsanstalten. Sein Tätigkeitsfeld erstreckt sich ua auf medizinisch-technische Produkte. Er betreut die medizinisch-technischen Anlagen von rund 40 österreichischen Spitälern. Außerhalb Wiens unterhä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". In der Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung - Steirerkrone" vom 14.8.1988 erschien folgender Artikel, den Gerhard D***** verfaßt hatte: "Steirischer Grün-Abgeordneter verletzte Beamten/jetzt Auslieferungsklage wegen der Ansteckungsgefahr. Gendarm fordert: 'Aids-Test für Wabl!' Dramatischer Beitrag zur Debatte um die Abgeordnetenimmunität: Der ***** Gendarmeriebeamte Walter F***** ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß §§ 402 Abs 4, 78 EO und § 526 Abs 2, letzter Satz, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses gegen seinen bestätigenden Beschluß liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraphen 402, Absatz 4, 78, EO und Paragraph 526, Absatz 2,, let... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "S*****"; die Zweitklägerin ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Erstbeklagte, deren Komplementärin die Zweitbeklagte ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung"; die Drittbeklagte ist Verlegerin des "K*****s". Auf Seite 6 des "K*****s" vom 24.2.1993 erschien folgender Artikel: Die Sonderauswertung der "Optima 1992", auf welche dieser Artikel seine Beh... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Der Standard"; die Zweitklägerin ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Kurier", die Drittbeklagte Medieninhaberin. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. In der Ausgabe des "Kuriers" vom 24.Februar 1993 wurde über die Ergebnisse der Optima-Analyse (ua) wie folgt berichtet: "Zu den Verlierern gehö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erzeugt EKG-Elektroden; sie entwickelt und vertreibt Elektrodenproduktionsautomaten. Vor Gründung einer Gesellschaft mbH und einer Gesellschaft mbH & Co KG hatte der geschäftsführende Gesellschafter der Klägerin, Siegfried H*****, das Unternehmen als Einzelunternehmen betrieben. Die Elektroden bestehen aus einer kreisförmigen Scheibe mit einem Durchmesser von 6 cm (Typ 2: Durchmesser 42 mm), welche auf einer Seite mit einem Druckknopf (S... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt das "Institut für strategische Markt- und Meinungsforschung". Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Durchführung von Meinungs- und Marktforschungsumfragen. Die Beklagte ist ein Institut für Markt- und Sozialanalysen. Die Klägerin wird wiederholt von österreichischen Wochen- bzw Tageszeitungen mit der Durchführung von Meinungsumfragen zu bestimmten aktuellen Tagesthemen beauftragt. Einen entsprechenden Auftrag erhielt sie am 29.6.1990 von Osca... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Hinblick auf die der Mutter obliegende Obsorge für den minderjährigen Sohn könnte diese nur auf eine Teilzeitbeschäftigung verwiesen werden. Die dabei erzielbaren Einkünfte fielen bei einem Vergleich mit den finanziellen Verhältnissen des Vaters bei lebensnaher Betrachtung kaum ins Gewicht (EFSlg 64.966). Ob die Voraussetzungen für eine Anspannung vorliegen, ist darüber hinaus nur im Einzelfall zu entscheiden (3... mehr lesen...
Norm: EO §63 UWG §9a UWG §14 A1 EO § 63 heute EO § 63 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 63 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2003 EO § 63 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.... mehr lesen...
Norm: UWG §1 B UWG §14 B2 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 UWG § 1 gültig von 23.11.1984 bis 11.12.2007 ... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß § 508 a Abs 1 ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO hier nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508, a Absatz eins, ZPO nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gegen sein bestätigendes Urteil... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung". Sowohl die Klägerin als auch der beklagte ORF nehmen Werbeaufträge entgegen. Der Beklagte führt die Werbeaufträge nach seinen Geschäftsbedingungen für Werbesendungen in der jeweils gültigen Fassung im Rahmen seiner Hörfunk- und Fernsehprogramme - unter Begrenzung auf bestimmte Werbezeitlimits: § 5 Abs 4 RFG - durch. Seine Geschäftsbedingungen enthalten auf die Jahresauftragssumme abgestellte Mengenrabattsätz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen des Beklagten ist nach Einbringung des Revisionsrekurses mit Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 6.9.1993, S 104/93-5, das Konkursverfahren eröffnet worden. Gemäß § 7 Abs 1 KO werden alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen der Gemeinschuldner Kläger oder Beklagter ist, mit Ausnahme der in § 6 Abs 3 KO bezeichneten Streitigkeiten durch die Konkurseröffnung unterbrochen. Der von der Klägeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses liegt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses liegt keine erhebliche Rechtsfrage i... mehr lesen...
Begründung: Die am 22.1.1978 geborene Nicole entstammt der - geschiedenen - ersten Ehe des Viktor D*****-B***** mit Katharina D*****-B*****. Sie befindet sich in der Obsorge ihrer Mutter. Der Vater ist in zweiter Ehe mit Violetka D*****-B***** verheiratet. Dieser zweiten Ehe entstammt die am 29.5.1989 geborene Tochter Jacqueline. Der Vater war zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.6.1991 gegenüber Nicole zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 5.100 S ab ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies unter Punkt 3 seines Beschlusses vom 7.10.1992 (ON 57) das Mehrbegehren des Unterhaltssachwalters, die den beiden Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschüsse auch für die Zeit vom 1.11.1991 bis 31.3.1992 auf monatlich jeweils S 2.000,- zu erhöhen, mit der
Begründung: ab (S 1 f), die diesbezüglichen Anträge ON 44 seien erst am 24.4.1992 gestellt worden, sodaß ihnen erst "ab Antragsmonat" (= ab 1.4.1992) habe stattgegeben werden können. Das R... mehr lesen...
Norm: UWG §14 D ZPO §266 B ZPO §503 E4c3 UWG § 14 heute UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 14 gültig von 12.12.200... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1984 begannen sich Martin Leopold W***** und der Beklagte für die Produktion von Maissaatgut zu interessieren. Nach anfänglichen Mißerfolgen beschafften sie sich Inzuchtlinien aus Maisvermehrungsfeldern in ganz Österreich, wo Saatmaisvermehrungen im Gange waren. Diese Linien wurden vermehrt und die Saatmaisproduktion aufgezogen. Ab 1989 übte diese Tätigkeit der "L***** Saaten-Verein" (L*****) aus, der seinen Sitz in G***** hat und dessen Obmann der Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien vom 19.8.1992 (ON 134) wurden Irmtraud Ü*****, die Vormünderin der beiden im
Spruch: angeführten Minderjährigen, sowie Margit G***** deren Mutter, gemäß § 22 UVG zur Rückzahlung der dem Mj. Gabriel Ü*****, im April und Mai 1991 gewährten Unterhaltsvorschüsse verpflichtet, nachdem sich herausgestellt hatte, daß sich der Minderjährige seit 28.3.1991 in Heimpflege befindet. Aus Anlaß eines Rekurses der Irmtraud Ü*****, in dem ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin, deren Komplementärin die Zweitklägerin ist, ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Der Standard". Die Erstbeklagte ist Verlegerin, die Drittbeklagte Medieninhaberin der Tageszeitung "Kurier"; die Zweitbeklagte ist die Komplementärin der Erstbeklagten. Einen Teil ihrer Tätigkeit übt die Erstbeklagte durch Tochtergesellschaften aus. Das Inseratengeschäft läßt sie durch ihre Tochtergesellschaft M***** Anzeigengesellschaft mbH & Co KG ausüben. Dere... mehr lesen...
Begründung: Der Photograph Ernst S***** war bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1991 Alleininhaber der protokollierten Firma Luftbild-S*****. Am 8.8.1973 machte er im Rahmen seines Gewerbebetriebes eine Luftbildaufnahme des Benediktinerstiftes Kremsmünster. Etwa 1977 erteilte er dem Kunstverlag H*****, die Werknutzungsbewilligung am Diapositiv dieser Luftbildaufnahme zur Herstellung und zum Vertrieb von Dia-Serien; jede sonstige Form der Veröffentlichung oder Verbreitung der ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Der Standard", die Zweitklägerin ist Komplementärin der Erstklägerin. Die Erstbeklagte befaßt sich mit der Akquisition und Abwicklung von Inseratenaufträgen für die Tageszeitung "Kurier"; die Zweitbeklagte ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Erstbeklagte hat im Juni 1992 die Broschüre "Jahresbonifikationen für Personalanzeigen" an Interessenten für Stellen- und Personalanzeigen verteilt. Darin ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.E. Huber, Dr.Jelinek, Dr.Rohrer und Dr.I Huber als weitere Richter in der Pflegschaftssache des ***** mj. Lukas ***** B*****, vertreten durch den Unterhaltssachwalter Magistrat der Stadt Wien, infolge außerordentlichen Rekurses des Vaters Johann B*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes St.Pö... mehr lesen...