RS OGH 2008/11/18 4Ob163/93, 4Ob171/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1993
beobachten
merken

Norm

UWG §14 A2
  1. UWG § 14 heute
  2. UWG § 14 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022
  3. UWG § 14 gültig von 12.01.2013 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2013
  4. UWG § 14 gültig von 12.12.2007 bis 11.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007
  5. UWG § 14 gültig von 28.06.2006 bis 11.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2006
  6. UWG § 14 gültig von 01.01.2001 bis 27.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 185/1999
  7. UWG § 14 gültig von 01.04.1992 bis 31.12.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992
  8. UWG § 14 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992

Rechtssatz

Dass bei mehreren Verletzten die Wiederholungsgefahr gegenüber derjenigen Partei, welcher der Vergleich angeboten wird, weggefallen sein, gegenüber der anderen Partei hingegen bestehen bliebe, trifft nicht zu; entweder besteht die Gefahr, dass der Beklagte geneigt sein wird, neuerlich einen gleichartigen Wettbewerbsverstoß zu begehen oder nicht; eine unterschiedliche Beurteilung der Wiederholungsgefahr im Verhältnis zu verschiedenen Parteien verstieße gegen die Denkgesetze.

Entscheidungstexte

  • RS0079896">4 Ob 163/93
    Entscheidungstext OGH 30.11.1993 4 Ob 163/93
    Veröff: SZ 66/163
  • RS0079896">4 Ob 171/08p
    Entscheidungstext OGH 18.11.2008 4 Ob 171/08p
    Vgl aber; Beisatz: Auch eine gegenüber Dritten übernommene Unterlassungsverpflichtung kann unter Umständen die Vermutung der Wiederholungsgefahr ganz allgemein entfallen lassen. Allerdings ist auch in diesem Fall zu prüfen, ob die Unterlassungserklärung tatsächlich ein Indiz für eine echte Sinnesänderung des Beklagten ist und dem Kläger eine entsprechende Sicherheit für das Unterbleiben weiterer Störungen bietet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079896

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten