Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Sabine P*****, wegen Unterhalts, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Herbert B*****, vertreten durch Dr.Karl Muzik, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrechtss... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Ina B*****, und des mj. Georg B*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Minderjährigen, vertreten durch den Unterhaltssachwalter Magistrat der Landeshauptstadt St.Pölten, gegen den Beschluß des... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4UWG §14 B1
Rechtssatz: Daß ein Unternehmen durch sein Handeln im Wettbewerb Kaufkraft an sich zieht und damit auch branchenfremde Unternehmen mittelbar beeinflußt, weil die Verbraucher regelmäßig außerstande sind, sich alle Wünsche zu erfüllen, läßt noch kein Wettbewerbsverhältnis entstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 2067/96s Entscheidungstext OGH 29.05.1996 4 Ob 2067/96... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wiederholungsgefahr kann nur dann verneint werden, wenn der Beklagte besondere Umstände dartut, die eine Wiederholung seines gesetzwidrigen Verhaltens ausgeschlossen oder doch zumindest äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen. Wenn das Verhalten des Beklagten auch nur unklar und zwiespältig ist, kann eine Gewähr für das Unterbleiben künftiger Verstöße nicht angenommen werden. Das Angebot eines vollstreckbaren... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlegt die Publikation "Firmenbuch Österreich", in dem die protokollierten Firmen mit dem genauen Wortlaut der amtlichen Protokollierung, nach Bundesländern in alphabetischer Reihenfolge geordnet, angeführt sind. Dabei werden jeweils auch die vertretungsbefugten Organe, die Firmenbuchnummer, die Anschrift und meist auch der Sitz des Unternehmens angegeben. Das "Firmenbuch Österreich" ist mittlerweile auch auf CD-ROM erschienen. Weiters verlegt die Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 14 MSchG sind Zeichen ähnlich, wenn die Gefahr besteht, daß sie im geschäftlichen Verkehr miteinander verwechselt werden. Die Verwechslungsgefahr besteht bei Wortbezeichnungen dann, wenn sie entweder im Wortklang oder im Wortbild oder im Wortsinn einander so nahe kommen, daß Verwechslungen im Verkehr entstehen können; es kommt dabei auf den Gesamteindruck an, der im Erinnerungsbild des Abnehmers entsteht. D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichtes ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verfügt (ua) am Firmensitz in S***** über eine Gewerbeberechtigung für das auf den Handel mit kosmetischen Erzeugnissen aller Art eingeschränkte Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973 (nunmehr § 124 Z 11 GewO 1994). Sie ist inländischer Generalimporteur und Generalvertriebsberechtigter für kosmetische Produkte, die ua unter den Marken "JOOP!", "Davidoff", "Jil Sander" und "Sculpture" im Wege eines selektiven Vertriebssystems (Depotsyste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 8.7.1988, 2 P 384/82-13, war der Vater der Minderjährigen zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 1.700 ab 1.Juli 1988 verpflichtet worden. Am 30.5.1995 beantragte die Mutter im Hinblick auf das höhere Einkommen des Vaters und die gestiegenen Bedürfnisse der Tochter, die Unterhaltsverpflichtung des Vaters rückwirkend ab 1.Juni 1992 zu erhöhen, und zwar auf S 2.700 vom 1.Juni bis 31.August 1992, auf S 3.100 vom ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß ein Anbot auf Abschluß eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches regelmäßig, wenn nicht besondere
Gründe: dagegen sprechen, die Wiederholungsgefahr beseitigt, auch wenn der Beklagte über das Unterlassungsbegehren hinausreichende weitere Ansprüche nicht anerkennt und daß der Kläger in einem solchen Fall die
Gründe: behaupten und nachweisen müßte... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn eine Wiederholung des wettbewerbswidrigen Verhaltens ernsthaft zu besorgen ist; es muß also die Gefahr bestehen, daß sich der Beklagte rechtswidrig verhalten werde. - Cliniclowns Entscheidungstexte 4 Ob 2007/96t Entscheidungstext OGH 16.04.1996 4 Ob 2007/96t European Case L... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wiederholungsgefahr ist schon bei einem bloß einmaligen Wettbewerbsverstoß anzunehmen. Die Vermutung spricht dafür, daß, wer gegen das Gesetz verstoßen hat, hiezu wieder geneigt sein wird; Sache des Beklagten ist es daher, besondere Umstände darzutun, die eine Wiederholung seiner Handlung als völlig ausgeschlossen oder doch zumindest äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen (stRsp ua ÖBl 1995, 42 - Gebäuderei... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Nach ständiger Rechtsprechung kann das Gericht dem
Spruch: eine andere, dem klar erkennbaren Willen des Klägers entsprechende Fassung geben, sofern diese in den Klagebehauptungen ihre eindeutige Grundlage findet und sich auch inhaltlich mit dem Begehren deckt (ua ÖBl 1988, 38 - Reiseleiterprovision mwN). Das Gericht darf aber weder ein plus noch ein aliud zusprechen (ÖBl 1990, 158 - "Österreichs Großmarkt" mwN). Ein ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Revisionsrekurswerber ist darin beizupflichten, daß der rechtlichen Beurteilung des Rekurses, wonach eine Anwendung der Anspannungstheorie beim Kindesvater erst ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Vaterschafts- und Unterhaltsklage an ihn am 26.4.1993 möglich sei, nicht gefolgt werden kann. Der Unterhaltsanspruch eines außerehelichen Kindes beruht nämlich auf dem Gesetz (§§ 140, 166 ABGB) und entsteht daher mit ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus K*****, vertreten durch dessen Mutter Gabriele I*****, wegen gesetzlichen Unterhalts infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Minderjährigen gegen den Beschluß des Landesgerichts für Zivilrecht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Musiker, Textautor und Komponist; er schuf Text und Musik des Liedes mit dem Titel "Happy Birthday". Die beklagte Werbeagentur konzipierte im Auftrag der Ersten Österreichischen Spar-Casse im Jahr 1994 eine Werbekampagne anläßlich des 175jährigen Bestehens dieser Sparkasse. Sie produzierte dabei ua einen Hörfunk-Werbespot, dessen Hintergrundmusik ein Geburtstagslied mit der Textzeile "Happy Birthday" bildet. Die Komposition dieses Liedes hatte die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 7 Abs 1 EO darf die Exekution nur bewilligt werden, wenn dem Exekutionstitel neben der Person des Berechtigten und des Verpflichteten auch Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Leistung oder Unterlassung zu entnehmen sind. Schon die Klage hat daher nach § 226 Abs 1 ZPO ein bestimmtes Begehren zu enthalten; das Begehren muß die Unterlassungspflicht so deutlich kennzeichnen, daß ihre Verletzung gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger besteht seit 1872. Seine Bezeichnung und seine Rechtsform haben sich wiederholt geändert. 1948 wurde der Kläger als "Technischer Überwachungs-Verein Wien" registriert, seit 31.12.1992 lautet sein Vereinsname "Technischer Überwachungs-Verein Österreich". Im Ausland tritt der Kläger als "Technischer Überwachungs-Verein Austria" auf. Er hat Niederlassungen in Wien, Dornbirn, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Thalheim bei Wels. 1993 gr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist Herausgeber einer Tageszeitung und Geschäftsführer der Zweitklägerin, die Medieninhaberin dieser Tageszeitung ist. In einem veröffentlichten Interview mit der periodischen Druckschrift: "Der österreichische Journalist" äußerte der Beklagte, ***** und Abgeordneter zum Nationalrat ist, ua folgendes: "A.: Sie haben unlängst gesagt, daß die Regierung, der ORF, die Printmedien und die Grüne Alternative gleichgeschaltet sind. Glauben Sie wir... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1985 Mieter einer Wohnung im dritten Stock des der Beklagten gehörigen Hauses. Am 17.März 1994 benützte der damals 79 Jahre alte Kläger die zu seiner Mietwohnung führende Wendeltreppe. Als ihm zwischen dem zweiten und dritten Stockwerk eine von oben kommende Frau begegnete, wich er „aus Höflichkeit“ von der bisher benützten rechten auf die linke Treppenseite aus. Er hatte dabei keine Möglichkeit, sich an einem Handlauf festzuhalten, verlor während d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die Beklagte handeln mit Möbeln. Die Beklagte warb in den Oberösterreich-Ausgaben der Tageszeitung "Neue Kronenzeitung" vom 1.10.1993, 24.10.1993, 4.11.1993 und 18.11.1993 sowie in Postwurfsendungen mit den Behauptungen "Die Nr. 1 zwischen München und Wien!" und (in den beiden erstgenannten Ausgaben) - etwas darunter in einem Kasten - "Wunderland des Wohnens". Im Inserat in der "Neuen Kronenzeitung" vom 4.11.1993 und vom 18.11.1993 war de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Wohnhausanlage O*****Hof in W*****. Die beklagte Partei betreibt ein Werbeunternehmen, das sich hauptsächlich mit der Verteilung von Prospekt- und Zeitungsmaterial befaßt. Sie beschäftigt selbständige Werbemittelverteiler, mit denen für jeweils eine Verteilungsaktion ein Werkvertrag geschlossen wird. Die Verteiler haben sich in Filialen, die von einem Filialleiter geführt werden, einzufinden und können sich dort ein... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Daß das Nachmachen der Werbemittel der Klägerin durch die Erstbeklagte wegen der glatten Übernahme fremder, mit Mühe und Kosten erzielter Arbeitsergebnisse durch Vervielfältigungsmethoden und durch Abschreiben gegen § 1 UWG verstößt, hat das Rekursgericht im Einklang mit der dazu ergangenen Rechtsprechung bejaht (SZ 53/35 = ÖBl 1980, 97 - Österreichisches Lebensmittelbuch; ÖBl 1981, 16 - Isoliermaterial- Werbebilde... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt medizin-technische Teile, insbesondere Hüftgelenksimplantate. Erzeugt werden die Implantate von der K*****GesellschaftmbH; Wilhelm K***** ist Geschäftsführer beider Unternehmen. Auch die Erstbeklagte und die Zweitbeklagte vertreiben Hüftgelenksimplantate; die Zweitbeklagte hat ihren Sitz in der Schweiz. Im Herbst 1994 erschien in der Zeitschrift "Medizinisch Orthopädische Technik" ein Artikel mit dem Titel "Die Weiterentwicklung der konis... mehr lesen...
Begründung: Die beiden 1977 und 1979 geborenen Kinder des in Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland, lebenden unehelichen Vaters und nunmehrigen Revisionsrekurswerbers - eines österr. Staatsbürgers - befinden sich in Obsorge ihrer Mutter. Von den Vorinstanzen wurde die monatliche Unterhaltspflicht des Vaters in Ansehung des jüngeren Kindes auf 2.000 S ab 1.Dezember 1993 erhöht und in Ansehung des älteren Kindes (unter Berücksichtigung eines Eigeneinkommens) auf 1.300 S ab 1.Septemb... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB12UWG §9a Abs1UWG §14 A1
Rechtssatz: Das Ankündigen oder Anbieten von Zugaben rechtfertigt schon unter dem Gesichtspunkt der vorbeugenden Unterlassungsklage ein Verbot des Gewährens, ist doch nach der Lebenserfahrung anzunehmen, daß derjenige, der eine Zugabe ankündigt oder anbietet, diese auch gewähren wird. Entscheidungstexte 4 Ob 85/95 Entscheidungstext OGH 05... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 D1UWG §2 D7UWG §14 C
Rechtssatz: Vertreibt ein Händler Waren (hier: Tresore), die vom Erzeuger mit einer Prüfplakette versehen sind, obwohl sie den zugelassenen Prototypen nicht entsprechen, so macht sich der Händler mit dem Vertrieb dieser Ware die Angaben zu eigen, die sich aus dem Vertrieb dieser Ware ergeben. Dazu gehört die in der Prüfplakette liegende Angabe, daß die Waren geprüft und zugelassen sind. Diese - zur Irr... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §2 A4UWG §2 D7UWG §14 C
Rechtssatz: Ist der Vertrieb von Ware deshalb wettbewerbswidrig, weil die Ware in einer Aufmachung vertrieben wird, die zur Irreführung geeignet ist, so muß sich das Vertriebsunternehmen, das mit dem Vertrieb der Ware die in der Aufmachung liegenden Angaben macht, diese Aufmachung zurechnen lassen. Ist der Vertrieb von Ware hingegen deshalb wettbewerbswidrig, weil die Ware in sittenwidriger Weise nachg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte handeln mit Brillenfassungen und Optikbedarf. Die Beklagte versandte am 10.8.1993 ein Werbeschreiben (direct mailing), in dem sie anbot, bei einer Abnahme von Brillenfassungen im Wert von S 10.000,-- Brillenetuis im Wert S 2.200,-- und bei einer Abnahme von Brillenfassungen im Wert von S 20.000,-- Brillenetuis im Wert von S 5.500,-- unentgeltlich mitzuliefern. Am 25.8.1993 verpflichtete sich die Beklagte gegenüber der Klägerin, es zu u... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin übersieht, daß das Berufungsgericht die Klageabweisung ausschließlich mit fehlender Wiederholungsgefahr begründet hat, weil der Beklagte den mit einem Dritten geschlossenen Vergleich strikt eingehalten hat. Die Entscheidung hängt daher nicht mehr von den in der Zulassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen des allenfalls fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses ab. Ob aber die Umstände des Einzelfalles die Wie... mehr lesen...