Entscheidungsgründe: In einem vom Kläger gegen den Beklagten zu 2 Cg 20/94i des Erstgerichtes aus den Anspruchsgründen der Rufschädigung und Ehrenbeleidigung angestrengten Verfahren erließ der Oberste Gerichtshof eine einstweilige Verfügung (4 Ob 6/93). Dem Beklagte wurde für die Dauer des Rechtsstreites verboten, Äußerungen des Inhalts, der Kläger: 1. stehe mit jemandem in Partnerschaft, der schwerstens belastet sei und mache mit diesem gemeinsame Sache, 2. komme aus dem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bietet der Beklagte einen vollstreckbaren Vergleich an, mit dem er sich zu der vom Kläger begehrten Unterlassung verpflichtet, fällt damit regelmäßig die Wiederholungsgefahr weg; das gilt auch dann, wenn er den Vergleich unter dem Druck des Prozesses und nicht auf Grund besserer Einsicht anbietet (SZ 51/87 = ÖBl 1978/127 - Umsatzbonus II uva). Der Beklagten schadet es daher nicht, wenn sie weiterhin daran festhält,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen einer an 100 bis 200 Adressaten gerichteten Werbeaussendung übermittelte der Beklagte der Klägerin einen Werbetext mittels Telefax, wobei die Klägerin insgesamt drei Mitteilungen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erhielt. Vor ihrer Absendung bestand zwischen den Streitteilen kein Geschäftskontakt. Der Geschäftsführer der Klägerin hatte den Beklagten auch nicht um Übersendung von Werbematerial ersucht. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuld... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bis April 1996 bei der Zweitbeklagten als Provisionsvertreter angestellt; jetzt ist er in derselben Funktion bei einem Konkurrenzunternehmen tätig. Der Erstbeklagte ist bei der Zweitbeklagten angestellt. Er hat (auch) Kunden zu betreuen, die vom Kläger betreut worden waren. Im Oktober 1996 schrieb der Erstbeklagte auf Briefpapier der Zweitbeklagten an Kunden, die den Versicherungsvertrag mit der Zweitbeklagten gekündigt hatten, wie folgt: "Wie Si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger übt das Schlosserhandwerk in L***** und in W***** aus. Eine seiner Haupttätigkeiten ist das Herstellen von Schlüsseln. Die Beklagte betreibt in verschiedenen Standorten "P*****Märkte". Sie verfügt über eine Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Kleinhandel, sowie über eine Gewerbeberechtigung für das Kraftfahrzeugtechnikergewerbe (früher: Kraftfahrzeugmechanikergewerbe). Zum Zeitpunkt der Klagseinbringung verfügte d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches fällt in Wahrheit nicht die Wiederholungsgefahr unwiderruflich für immer weg, sondern entfällt nur die Vermutung dieser Gefahr; bei geänderten Verhältnissen kann die Vermutung wieder aufleben (ÖBl 1990, 32-Vergleichsangebot an Dritte ua). Die Beklagte kann sich daher nicht mit Erfolg darauf berufen, daß sie mit Schreiben vom 12.12.1996 der Klägerin all d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes steht mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in Einklang. Ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Es genügt, daß die von den Parteien vertretenen Waren oder Dienstleistungen ihrer Art nach in Konkurrenz treten und einander daher nach der Verkehrsauffassung gegenseitig im Absatz behindern können. Dies ist dann der Fall, w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin entwickelt, entwirft und erzeugt Gartenmöbel. Die Beklagte vertreibt in ihrer Baumarktkette auch Gartenmöbel. Die Klägerin stand mit der Beklagten 20 Jahre hindurch bis Anfang 1996 in Geschäftsverbindung. Seit 1994 vertreibt die Klägerin den von ihr entworfenen und hergestellten Gartensessel "Astoria": Der Gartensessel ist seit 1994 in den Katalogen der Klägerin abgebildet. Der Geschäftsführer der Klägerin Klaus K***** besprach mit dem zuständigen ... mehr lesen...
Begründung: Den drei mj.Kindern wurde mit Testament ihres Urgroßvaters ***** vom 25.2.1992, der am 3.2.1995 verstorben ist, je ein Geldlegat in der Höhe von 20.000 S vermacht. Mit dem am 19.8.1996 eingelangten Schreiben beantragte die Mutter und gesetzliche Vertreterin namens der Kinder, ihr die vermachten Beträge zur rechnungsfreien Verwendung freizugeben, weil eine mündelsichere Veranlagung der eher als geringfügig zu bezeichnenden Legate unzweckmäßig und dem Kindeswohl ni... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C4UWG §14 B2
Rechtssatz: Ein Maschinenbauer steht mit einem Bauunternehmen, das bei Erbringung seiner Werkleistungen Maschinen, wie sie vom Maschinenbauer erzeugt und verkauft werden, einsetzt, nicht in einem Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 14 UWG, weil das Anbieten von Geräten, die man selbst handhaben muß, und von Dienstleistungen mit einem solchen Gerät nach der Verkehrsanschauung nicht als branchengleich oder branchenähnli... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt seit Ende 1986 unter der protokollierten Einzelfirma C***** ein Unternehmen, das sich mit dem Entwurf, der Konstruktion und dem Bau von Sondermaschinen, und zwar Vortriebsmaschinen im Tunnelbau, beschäftigt. Mit Kanalbauarbeiten hatte der Kläger nie etwas zu tun. Die Beklagte besteht seit 1985 als Bauunternehmen; sie befaßt sich vorwiegend mit Tiefbau, schwerpunktmäßig mit Kanalbau und seit 1987 mit Kanalsanierungen. In diesem Zusammenhang bes... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Fernsehzeitschrift "tele". Die Erstbeklagte legt ihren Tageszeitungen "Neue Kronen-Zeitung", "Kurier" und "Kärntner Tageszeitung" einmal wöchentlich die "Fernseh- und Radiowoche" bei. Die Zweitbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Am 19.4.1996 erschien in der Zeitschrift "Horizont" folgende Anzeige: Am 20.4.1996 erschien in der Zeitschrift "Wirtschaftsblatt" eine Anzeige nachstehenden Inhal... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch objektiv wahre Behauptungen können im Sinn des § 7 UWG wahrheitswidrig sein. Es kommt weder auf die objektive Unrichtigkeit der Behauptung, noch auch darauf an, wie der Erklärende sie verstanden wissen wollte. Entscheidend ist, wie die betreffende (im Kern objektiv vielleicht richtige) Äußerung im Verkehr aufgefaßt wird und ob sie danach kreditschädigend ist (Fitz/Gamerith Wettbewerbsrecht 27; Korn/Neumayer Pe... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte ist Zahnarzt. In seiner Praxis in V***** in Ungarn behandelt er auch österreichische Patienten. Seit etwa vier Jahren besucht er etwa alle 14 Tage den Zweitbeklagten in E*****. Seine Besuche dienen in erster Linie dazu, in der Wohnung des Zweitbeklagten österreichische Patienten zu untersuchen, eine Diagnose sowie einen Vorschlag für die weitere Behandlung in Ungarn zu erstellen und kleinere Eingriffe durchzuführen. In der Regel fertigt der Erstbek... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, daß Bestellscheine von jenen Personen, die vom Angebot Gebrauch machen wollen und diese ausfüllen, üblicherweise genauer gelesen werden als bloße Werbeankündigungen (ÖBl 1993, 236), schließt die Irreführungseignung im konkreten Anlaßfall nicht aus. Auch ein mündiger und verständiger Verbraucher - auf den bei Beurteilung der Irreführungseignung abzustellen ist (MR 1996, 118 - Steirischer Medienjumbo [Kor... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin der Zeitschrift "t*****". Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitungen "N***** Zeitung" und "K*****"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. In der Ausgabe der "N***** Zeitung" vom 20.12.1995 erschien auf Seite 3 folgende Einschaltung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu untersagen, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Als Gehilfe haftet nur, wer den unmittelbaren Täter bewußt fördert (ÖBl 1991, 101 - Einstandsgeschenk; ÖBl 1995, 73 - Echo der Frau I; ÖBl 1995, 84 - Telefonstudien; ÖBl 1996, 45 - Echo der Frau II; ÖBl 1996, 122 - Gratisflugreisen II). Dem Gehilfen müssen daher auch die die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens des Haupttäters begründenden Umstände bewußt sein. Daß der Beisatz zum Werbespot vom 9.4.1996 ("Gewinnsch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom unehelichen Vater des - durch seinen Unterhaltssachwalter vertretenen - Minderjährigen zu leistenden monatlichen Unterhalt antragsgemäß ab 1.April 1996 von 2.700 S auf 3.400 S. Bei Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage von insgesamt 30.648 S rechnete das Erstgericht dem durchschnittlichen monatlichen Nettobezug aus unselbständiger Erwerbstätigkeit des Vaters von 20.703 S dessen Einkommen aus der Vermietung von Privatzimmern als S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit den Grundsätzen der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Werbung mit "Statt"-Preisen (ÖBl 1989, 144 - Großer Schuhverkauf mwN; ÖBl 1996, 130 - Preiß'n Kracher I; ÖBl 1996, 188 - Preiß'n Kracher II uva). Ob aus der - als Einheit zu betrachtenden - Ankündigung in einem bestimmten Werbeprospekt deutlich genug hervorgeht, auf welche Preise zu Vergle... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Entwicklung und der Vertrieb von EDV-Software. Gesellschafter der Klägerin sind Mag.Anton P***** mit einer Stammeinlage von S 400.000,--, der Zweitbeklagte mit einer Stammeinlage von S 50.000,--, Josef P***** mit einer Stammeinlage von S 25.000,-- und der Drittbeklagte mit einer Stammeinlage von S 25.000,--. Der Zweit- und der Drittbeklagte haben für die Klägerin auf der Basis von Werkverträgen Software entwickelt. § 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine vorbeugende Unterlassungsklage ist nach ständiger Rechtsprechung zulässig, wenn das Zuwiderhandeln unmittelbar drohend bevorsteht (Hohenecker/Friedl, Wettbewerbsrecht 85f; ua SZ 33/130; ÖBl 1978, 102 - kulinarisches Mosaik; ÖBl 1989, 56 - Bioren; MR 1994, 170 = WBl 1994, 417 - Haustierversicherung II; SZ 67/161 = ÖBl 1995, 128 - Verführerschein II). Mit dieser Rechtsprechung steht die angefochtene Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ApothekenG §36UWG §14 B2
Rechtssatz: Die Entstehungsgeschichte des § 36 ApG zeigt, daß den Anstaltsapotheken nur jene Befugnisse eingeräumt werden sollten, die unter Bedachtnahme auf die Interessen der öffentlichen Apotheken für die Krankenanstalten notwendig erschienen. Daraus folgt aber nicht, daß nur Apotheken oder der Österreichische Apothekerverband einen Verstoß gegen das Apothekengesetz gerichtlich geltend machen können, sondern au... mehr lesen...
Begründung: Satzungsmäßiger Zweck des klagenden Verbandes ist es, allen Industriezweigen der Markenartikelindustrie zu dienen, den Schutz der guten Sitten und der Loyalität im geschäftlichen Wettbewerb zum Vorteil und Nutzen der Industrie, des Gewerbes, des Handels und der Verbraucher zu wahren und zu fördern. Vor allem obliegt dem Kläger die Bekämpfung aller Erscheinungsformen des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere auch durch die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung im Provisorialverfahren (4 Ob 2008/96i = ÖBl 1996, 237 - Anstaltsapotheke II) bewirkt, daß insoweit eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes besteht. Soweit daher Fragen im Provisorialverfahren entschieden wurden, liegt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vor. Das gilt für die Ausführungen, mit denen die Beklagten darzulegen versuchen, daß das Unterlassungsgebot mit dem ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 20.9.1995 erwarb die - seit 10.12.1993 im Firmenbuch registrierte - Klägerin sämtliche Aktien der damals insolvenzgefährdeten H***** Sport- und ***** AG. Den Originalkaufvertrag verfaßte Rechtsanwalt Dr.Benedikt S***** in englischer Sprache und erteilte die Zustimmung dazu, daß der Vertrag von Mag.Renate H***** in die deutsche Sprache übersetzt wird. Dr.S***** hatte den Vertrag ohne Vorlage und ohne Verwendung irgendwelcher Vertragsmuster verfaß... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des Klägers ist es (ua), gemeinsame berufliche, wirtschaftliche und soziale Interessen der in Österreich tätigen Psychotherapeuten, Psychotherapeuten in Ausbildung, psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen und psychotherapeutischen Fort-, Weiterbildungs- und Forschungseinrichtungen zu vertreten. Ihm gehören in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz gemäß § 17 Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben Reisebüros. Sie sind nicht auf bestimmte Gebiete spezialisiert und arbeiten mit verschiedenen Veranstaltern zusammen. Die Klägerin hat eine Niederlassung im S*****zentrum in M*****. Ende 1995 hatte sie in ihren verschiedenen Betriebsstätten rund 18 Mitarbeiter; im S*****zentrum waren neun Mitarbeiter beschäftigt; zwei davon waren Lehrlinge. Zu den Beschäftigen im S*****zentrum zählten Christine R*****, Gabriele K*****, Sabine Ki***** und... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung entkräftet ein Angebot der Beklagten, sich in einem vollstreckbaren Vergleich zur begehrten Unterlassung zu verpflichten, in der Regel die Vermutung künftiger Verstöße (MR 1996, 102). Die Rechtsansicht der Berufung, es sei Sache der Klägerin, zu behaupten und zu bescheinigen, daß trotz dieses Vergleichsanbotes die Wiederholungsgefahr aus besonderen Gründen weiterbestehe, deckt sich mit ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben in zahlreichen Filialen in ganz Österreich den Einzelhandel mit Parfümeriewaren. Am 7.7.1996 ließ die Beklagte in der Farbbeilage der "Neuen Kronen-Zeitung" ein Inserat einschalten, in dem - neben der bildlichen Darstellung von 13 Kosmetikartikeln - die Preise der Streitteile verglichen wurden. Während bei 12 der abgebildeten Artikel richtige Vergleichspreise - nämlich wie angegeben die am 31.5. und 4.6.1996 in einer Filiale der Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaber der am 23.3.1995 angemeldeten und seit 19.9.1995 geschützten Wortmarken Nr 159934 "Schürzenjäger" und Nr 159935 "Zillertaler Schürzenjäger". Beide Marken sind sind unter anderem für die Klasse 42 (Beherbergung und Verpflegung von Gästen), nicht jedoch für die Klasse 29 (Wurst- und Wurstwaren) eingetragen. Die Markenrechte stehen ausschließlich der Klägerin zu. Die Musiker der seit 1994 bestehenden Gruppe "Zillertaler Schürzenjäger", auch ... mehr lesen...