Norm: UWG §14 Abs1 B1UWG §14 Abs1 B4
Rechtssatz: Die Verbandsklagebefugnis (hier: nach § 14 Abs 1 UWG) wird von der Rechtsprechung und Teilen der Lehre nach der materiellen Berechtigung beurteilt und ist damit eine Frage der Sachlegitimation. Entscheidungstexte 4 Ob 148/06b Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 148/06b European Case... mehr lesen...
Norm: UWG §14 Abs1 B1IPRG §48 Abs2
Rechtssatz: Der Klagebefugnis nach § 14 Abs 1 UWG steht es nicht entgegen, dass die beanstandeten irreführenden Formulare - wie die Beklagte behauptet - nur vom Ausland aus versendet würden, wenn auch der inländische Markt betroffen ist. Eine Wettbewerbshandlung kann zwar in beliebig viele einzelne Handlungselemente (Fassen des Entschlusses; Planung; Herstellung der Briefsendungen, Transport der Formulare zum ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 Abs1 B4
Rechtssatz: Die Klagebefugnis der in § 14 Abs 1 UWG genannten Vereinigungen besteht bereits dann, wenn die bloß abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung der von der Vereinigung vertretenen Interessen gegeben ist. Solches ist etwa dann der Fall, wenn das - nur im Ausland gesetzte - Verhalten der Beklagten zu zahllosen Beschwerden geführt hat. Es kann dann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass potenzielle Auftraggebe... mehr lesen...